
Blick auf den Paradiesstrand © Lokalbüro
Das Baden ist auf allen 42 Düsseldorfer Rheinkilometern untersagt
Das Baden im Rhein ist ab Donnerstag, 14. August 2025, verboten. Die Landeshauptstadt hat dafür eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen, die für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf entlang des Rheinufers gilt. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Es ist unser ausdrückliches Ziel, weitere Badeunfälle im Rhein in Düsseldorf zu verhindern. Das Badeverbot ist dabei ein weiterer notwendiger Schritt, um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht. Trotzdem steht die Eigenverantwortung an erster Stelle, denn auch Kontrollen oder Verbote können weitere Unfälle im Rhein nie gänzlich ausschließen. Ich appelliere darum erneut an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden, denn das ist nicht nur verboten, sondern vor allem lebensgefährlich!”
Als Baden im Sinne der Verordnung gilt das planmäßige Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser des Rheins zu Erholungs‑, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser. Ausgenommen von dem Verbot sind ausschließlich Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten im Rahmen ihrer Aufgaben, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr und genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf. Gestattet ist außerdem das kurzzeitige Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, das Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen sowie das Ausüben von Angelsport und Watfischerei.
Ordnungsdezernent Christian Zaum: “Die ordnungsbehördliche Verordnung regelt das Baden im Rhein auf dem Düsseldorfer Rheinabschnitt und schafft für unsere Ordnungskräfte eine klare rechtliche Grundlage für ordnungsbehördliches Einschreiten sowie das Ahnden von Verstößen. Das Problem rund um das Baden im Rhein endet allerdings nicht an der kommunalen Grenze. Wir zählen darum auch auf die Unterstützung der Landespolizei, des Innenministeriums, und des Bundes, der für Wasserstraßen zuständig ist, um weitere Badeunfälle zu verhindern.”
Die ordnungsbehördliche Verordnung ist vorläufig bis zum 31.12.2026 gültig. Sie ist zu finden unter: https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen
Die Landeshauptstadt setzte bereits in der Vergangenheit auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um das Baden im Rhein zu verhindern. So wurden fest installierte Metallschilder mit hoher Signalwirkung in regelmäßigen Abständen entlang des Rheins angebracht. Zudem wurden präventive Aktivitäten über Social Media sowie die digitalen Werbeflächen im gesamten Stadtgebiet genutzt, um über die Gefahren des Badens im Rhein aufzuklären. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat außerdem ein Dokumenten-Paket mit Warnhinweisen zum Selbstausdrucken für interne und externe Einrichtungen bereitgestellt.
Hintergrund
Der Rhein ist ein stark befahrener, schiffbarer Fluss mit tückischen Strömungsverhältnissen, Wellenschlag durch vorbeifahrende Schiffe sowie stark wechselnden Wasserständen. Das Baden im Rhein stellt daher auch für geübte Schwimmer eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben dar. Die unvorhersehbaren Gefahren bestehen dabei bereits im unmittelbaren Uferbereich. Auch Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen, können dabei von Wellen oder Strömungen erfasst und in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben werden. Gefährdet sind dabei nicht allein die badenden Personen selbst, sondern auch mögliche Nothelfer und professionelle Rettungskräfte, welche ihnen zu Hilfe kommen.
Das Baden im Rhein ist als Ausübung des Gemeingebrauches bundes- und landesrechtlich grundsätzlich erlaubt. Bundesrechtlich ist das Baden und Schwimmen im Rhein auf Düsseldorfer Stadtgebiet durch die Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Duisburg vom 11. April 1972 lediglich auf einzelnen Stromabschnitten zum Schutze der Schifffahrt untersagt. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Regelungen bestehen nicht.
Immer wieder kam es entlang des Rheins und speziell auf Düsseldorfer Stadtgebiet jedoch zu Badeunfällen, teilweise mit tödlichem Ausgang. Anfang Juli hatte die Landeshauptstadt darum den Bund aufgefordert, ein Badeverbot für den Rhein zu verhängen. Das Innenministerium hat im Zuge der Abstimmungen bestätigt, dass Düsseldorf hier eigenständig ein Badeverbot erlassen werden kann.

Wasserschutzpolizei im Einatz bei der Rettung von Schwimmern © Lokalbüro