
Symbolbild Polizei © Lokalbüro
Montag, 18. August 2025, 06:41 Uhr
Der Verkehrsdienst der Polizei Düsseldorf kontrollierte am frühen Montagmorgen Lkw im Zufahrtsbereich eines Gewerbegebiets. Schwerpunkt der Maßnahme waren Lenk- und Ruhezeiten sowie technische Mängel. Dabei kamen einige bemerkenswerte „Treffer“ ans Licht.
Ein Klein-Lkw (3,5 t zulässige Gesamtmasse, kurz zGM) wies deutliche Auffälligkeiten in seinem technischen Zustand auf. Aufgrund erster konkreter Anhaltspunkte wurde das beladene Fahrzeug einem Sachverständigen vorgeführt. Dieser bestätigte den Verdacht: Er stellte erhebliche Mängel an Bremsleitungen und Stabilisatoren fest. Die weitere Güterbeförderung wurde untersagt, die Weiterfahrt nur bis zu einer Werkstatt zur umgehenden Beseitigung der Mängel gestattet.
Damit nicht genug: Beim 23-jährigen Fahrer aus Neukirchen-Vluyn ergab sich der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und das Fahren bis auf Weiteres untersagt. Der Chef des Fahrers, ein 30-Jähriger aus Neukirchen-Vluyn, erschien vor Ort und bedrohte sowie beleidigte die Polizeibeamtinnen und ‑beamten. In dieser Angelegenheit wurden eine Strafanzeige, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige sowie ein Bericht an die Führerscheinstelle gefertigt. Aufgrund der erheblichen Mängel, die offenkundig schon länger bestanden, wurde zudem eine Vermögensabschöpfung angeregt.
Auch ein weiterer Lkw mit 18 Tonnen zGM fiel auf. Bereits bei der Inaugenscheinnahme bestand der Verdacht auf erhebliche Mängel an Lenk- und Bremsanlage. Ein Sachverständiger bestätigte den Verdacht und stufte die Defekte sogar als gefährlich ein. Ermittlungen ergaben, dass die Mängel dem Unternehmen bekannt waren und der Lkw dennoch im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wurde. Die Kennzeichen wurden noch vor Ort entstempelt und die Zulassungsbescheinigung eingezogen. Auch hier wurde eine Vermögensabschöpfung angeregt.
Der Fahrer eines Sattelzuges, ein 32-jähriger Usbeke, wies bei der Kontrolle seiner Lenk- und Ruhezeiten erhebliche Überschreitungen auf. Statt der maximal zulässigen neun Stunden war er jeweils 14 Stunden ununterbrochen am Steuer. In diesem Fall wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 840 Euro erhoben.