Symbolbild Polizei © Lokalbüro

Sym­bol­bild Poli­zei © Lokalbüro

 

Mon­tag, 18. August 2025, 06:41 Uhr

Der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei Düs­sel­dorf kon­trol­lierte am frü­hen Mon­tag­mor­gen Lkw im Zufahrts­be­reich eines Gewer­be­ge­biets. Schwer­punkt der Maß­nahme waren Lenk- und Ruhe­zei­ten sowie tech­ni­sche Män­gel. Dabei kamen einige bemer­kens­werte „Tref­fer“ ans Licht.

Ein Klein-Lkw (3,5 t zuläs­sige Gesamt­masse, kurz zGM) wies deut­li­che Auf­fäl­lig­kei­ten in sei­nem tech­ni­schen Zustand auf. Auf­grund ers­ter kon­kre­ter Anhalts­punkte wurde das bela­dene Fahr­zeug einem Sach­ver­stän­di­gen vor­ge­führt. Die­ser bestä­tigte den Ver­dacht: Er stellte erheb­li­che Män­gel an Brems­lei­tun­gen und Sta­bi­li­sa­to­ren fest. Die wei­tere Güter­be­för­de­rung wurde unter­sagt, die Wei­ter­fahrt nur bis zu einer Werk­statt zur umge­hen­den Besei­ti­gung der Män­gel gestattet.

Damit nicht genug: Beim 23-jäh­ri­gen Fah­rer aus Neu­kir­chen-Vluyn ergab sich der Ver­dacht des Fah­rens unter Betäu­bungs­mit­tel­ein­fluss. Ihm wurde eine Blut­probe ent­nom­men und das Fah­ren bis auf Wei­te­res unter­sagt. Der Chef des Fah­rers, ein 30-Jäh­ri­ger aus Neu­kir­chen-Vluyn, erschien vor Ort und bedrohte sowie belei­digte die Poli­zei­be­am­tin­nen und ‑beam­ten. In die­ser Ange­le­gen­heit wur­den eine Straf­an­zeige, eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zeige sowie ein Bericht an die Füh­rer­schein­stelle gefer­tigt. Auf­grund der erheb­li­chen Män­gel, die offen­kun­dig schon län­ger bestan­den, wurde zudem eine Ver­mö­gens­ab­schöp­fung angeregt.

Auch ein wei­te­rer Lkw mit 18 Ton­nen zGM fiel auf. Bereits bei der Inau­gen­schein­nahme bestand der Ver­dacht auf erheb­li­che Män­gel an Lenk- und Brems­an­lage. Ein Sach­ver­stän­di­ger bestä­tigte den Ver­dacht und stufte die Defekte sogar als gefähr­lich ein. Ermitt­lun­gen erga­ben, dass die Män­gel dem Unter­neh­men bekannt waren und der Lkw den­noch im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr ein­ge­setzt wurde. Die Kenn­zei­chen wur­den noch vor Ort ent­stem­pelt und die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung ein­ge­zo­gen. Auch hier wurde eine Ver­mö­gens­ab­schöp­fung angeregt.

Der Fah­rer eines Sat­tel­zu­ges, ein 32-jäh­ri­ger Usbeke, wies bei der Kon­trolle sei­ner Lenk- und Ruhe­zei­ten erheb­li­che Über­schrei­tun­gen auf. Statt der maxi­mal zuläs­si­gen neun Stun­den war er jeweils 14 Stun­den unun­ter­bro­chen am Steuer. In die­sem Fall wurde eine Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zeige gefer­tigt und eine Sicher­heits­leis­tung in Höhe von 840 Euro erhoben.