v.l.Oberstaatsanwältin Ricarda Battenstein, Wolfgang Rolshoven, Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Karin Schwarz und rechts Staatsanwältin Alexandra Leue. Foto: Privat

v.l.Oberstaatsanwältin Ricarda Bat­ten­stein, Wolf­gang Rol­s­ho­ven, Lei­tende Ober­staats­an­wäl­tin Dr. Karin Schwarz und rechts Staats­an­wäl­tin Alex­an­dra Leue. Foto: Privat

 

Der Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­tragte der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf, Wolf­gang Rol­s­ho­ven, hat sich am 8. Okto­ber 2025 bei der Lei­ten­den Ober­staats­an­wäl­tin Dr. Karin Schwarz sowie den staats­an­walt­schaft­li­chen Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trag­ten, Ober­staats­an­wäl­tin Ricarda Bat­ten­stein und Staats­an­wäl­tin Alex­an­dra Leue, vor­ge­stellt.

Im Mit­tel­punkt des Gesprächs stand der gemein­same Ein­satz gegen Anti­se­mi­tis­mus und die Frage, wie anti­se­mi­tisch moti­vierte Straf­ta­ten künf­tig noch kon­se­quen­ter ver­folgt wer­den kön­nen. Beide Sei­ten beton­ten die Bedeu­tung einer engen Zusam­men­ar­beit zwi­schen dem städ­ti­schen Beauf­trag­ten und der Justiz.

„Anti­se­mi­tis­mus in all sei­nen Erschei­nungs­for­men bleibt eine Her­aus­for­de­rung für unsere Gesell­schaft. Es ist wich­tig, dass wir ihn klar benen­nen und ent­schlos­sen bekämp­fen“, erklärte Rol­s­ho­ven nach dem Tref­fen. Ziel sei­ner Arbeit sei es, das Bewusst­sein für Anti­se­mi­tis­mus zu schär­fen, Betrof­fene zu unter­stüt­zen und jüdi­sches Leben in Düs­sel­dorf sicht­bar zu fördern.

Die Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf hatte bereits vor eini­gen Jah­ren spe­zi­elle Ansprech­part­ne­rin­nen für anti­se­mi­tisch moti­vierte Straf­ta­ten ein­ge­setzt. Diese bün­deln die Ermitt­lun­gen, unter­stüt­zen Opfer und die­nen als Schnitt­stelle zu ande­ren Institutionen.

Ober­staats­an­wäl­tin Ricarda Bat­ten­stein betonte die Bedeu­tung des Aus­tauschs mit exter­nen Part­nern: „Nur durch enge Ver­net­zung zwi­schen Jus­tiz, Stadt und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Akteu­ren kön­nen wir wirk­sam gegen anti­se­mi­ti­sche Vor­fälle vor­ge­hen und Ver­trauen schaffen.“

Das Tref­fen soll den Auf­takt zu einer regel­mä­ßi­gen Abstim­mung zwi­schen dem Anti­se­mi­tis­mus­be­auf­trag­ten und der Staats­an­walt­schaft bil­den. Ziel ist es, Infor­ma­ti­ons­wege zu ver­bes­sern, Prä­ven­ti­ons­ar­beit zu koor­di­nie­ren und die Unter­stüt­zung für Betrof­fene wei­ter auszubauen.