Acht Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben am Dienstag, 28. Oktober 2025, im Rahmen eines Empfangs im Düsseldorfer Rathaus von Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller ihre Einbürgerungsurkunden erhalten. © Landeshauptstadt Düsseldorf/Claus Langer

Acht Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer haben am Diens­tag, 28. Okto­ber 2025, im Rah­men eines Emp­fangs im Düs­sel­dor­fer Rat­haus von Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler ihre Ein­bür­ge­rungs­ur­kun­den erhal­ten. © Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/Claus Langer

 

OB Dr. Ste­phan Kel­ler begrüßt neue Staats­bür­ge­rin­nen und Staatsbürger
Acht Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer erhiel­ten am Diens­tag, 28. Okto­ber 2025, im Rah­men eines Emp­fangs im Düs­sel­dor­fer Rat­haus von Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler ihre Ein­bür­ge­rungs­ur­kun­den. Sie ste­hen stell­ver­tre­tend für die vie­len tau­send Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer, die jedes Jahr die deut­sche Staats­bür­ger­schaft beantragen.

Bis auf einen Neu­bür­ger aus Öster­reich, der gemäß öster­rei­chi­schem Recht seine Staats­bür­ger­schaft ver­liert, dür­fen die übri­gen sie­ben Per­so­nen ihre ursprüng­li­che Staats­an­ge­hö­rig­keit nach Aus­hän­di­gung der Ein­bür­ge­rungs­ur­kunde wei­ter­hin behal­ten. Die dop­pelte Staats­bür­ger­schaft ist seit Novel­lie­rung des Geset­zes im Juni 2024 in Deutsch­land grund­sätz­lich möglich.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: “Die Ein­bür­ge­rung ist ein bedeut­sa­mer Moment im Leben vie­ler Men­schen und ein Zei­chen des Ver­trau­ens und der gemein­sa­men Zukunft. Jede neue Staats­bür­ge­rin und jeder neue Staats­bür­ger bringt eine ein­zig­ar­tige Geschichte und wert­volle Erfah­run­gen mit, die unsere Lan­des­haupt­stadt berei­chern. Wir freuen uns, die neuen Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger als Teil unse­rer Gemein­schaft will­kom­men zu hei­ßen und gemein­sam an einer offe­nen, tole­ran­ten und demo­kra­ti­schen Gesell­schaft zu arbeiten.”

Zu den Ein­ge­bür­ger­ten zäh­len neben vier Ein­zel­per­so­nen auch ein Geschwis­ter­paar und eine Mut­ter und ihr Sohn. Der jüngste Neu­bür­ger ist 17 Jahre alt und wird auf­grund beson­ders guter Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen, ins­be­son­dere schu­li­scher Leis­tun­gen, bereits nach drei Jah­ren ein­ge­bür­gert. Die acht im Rat­haus Emp­fan­ge­nen haben sie­ben ver­schie­dene Staats­bür­ger­schaf­ten (rus­sisch, ägyp­tisch, tür­kisch, koso­va­risch, ser­bisch, öster­rei­chisch und ame­ri­ka­nisch), wobei eine Kan­di­da­tin bereits zuvor Dop­pel­staat­le­rin war.

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf rich­tet regel­mä­ßig Ein­bür­ge­rungs­fei­ern aus, um die­sen wich­ti­gen Anlass zu fei­ern und den neuen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die Mög­lich­keit zu geben, sich ken­nen­zu­ler­nen und aus­zu­tau­schen. Die Ver­an­stal­tung hebt die Bedeu­tung von Inte­gra­tion, Teil­habe und demo­kra­ti­schem Enga­ge­ment inner­halb einer offe­nen und viel­fäl­ti­gen Stadt­ge­sell­schaft hervor.

Hin­ter­grund
Durch die Novel­lie­rung des Staats­an­ge­hö­rig­keits­ge­set­zes ist die Zahl der Anträge stark gestie­gen. Neben der grund­sätz­lich mög­li­chen Mehr­staa­tig­keit sind Ein­bür­ge­run­gen nun auch nach bereits fünf Jah­ren statt nach acht Jah­ren möglich.

Zwi­schen dem 1. Januar 2025 und dem 30. Sep­tem­ber 2025 gin­gen bei der Abtei­lung Inte­gra­tion des Amtes für Migra­tion und Inte­gra­tion 5.386 Anträge ein. Im glei­chen Zeit­raum im Vor­jahr waren es 5.357 Anträge. Bereits 4.279 Per­so­nen wur­den zwi­schen Anfang Januar und Ende Sep­tem­ber 2025 ein­ge­bür­gert. Im Ver­gleich dazu waren es 2024 im glei­chen Zeit­raum 3.131. Den größ­ten Anteil unter den Ein­ge­bür­ger­ten machen Per­so­nen mit tür­ki­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit aus, gefolgt von Per­so­nen mit rus­si­scher, syri­scher, ira­ni­scher und ukrai­ni­scher Staatsangehörigkeit.

An der Ein­bür­ge­rung Inter­es­sierte fin­den unter der Inter­net­adresse https://www.duesseldorf.de/amt-fuer-migration-und-integration/einbuergerung unter dem Punkt “Ihr Weg zur Antrag­stel­lung” eine Check­liste zur eigen­stän­di­gen Prü­fung der Ein­bür­ge­rungs­vor­aus­set­zun­gen und eine Liste der benö­tig­ten Unter­la­gen zum Down­load, sowie viele wei­tere Infor­ma­tio­nen und Ant­wor­ten auf häu­fig gestellte Fragen.

 

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