
Acht Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben am Dienstag, 28. Oktober 2025, im Rahmen eines Empfangs im Düsseldorfer Rathaus von Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller ihre Einbürgerungsurkunden erhalten. © Landeshauptstadt Düsseldorf/Claus Langer
OB Dr. Stephan Keller begrüßt neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Acht Düsseldorferinnen und Düsseldorfer erhielten am Dienstag, 28. Oktober 2025, im Rahmen eines Empfangs im Düsseldorfer Rathaus von Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller ihre Einbürgerungsurkunden. Sie stehen stellvertretend für die vielen tausend Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die jedes Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Bis auf einen Neubürger aus Österreich, der gemäß österreichischem Recht seine Staatsbürgerschaft verliert, dürfen die übrigen sieben Personen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde weiterhin behalten. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist seit Novellierung des Gesetzes im Juni 2024 in Deutschland grundsätzlich möglich.
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: “Die Einbürgerung ist ein bedeutsamer Moment im Leben vieler Menschen und ein Zeichen des Vertrauens und der gemeinsamen Zukunft. Jede neue Staatsbürgerin und jeder neue Staatsbürger bringt eine einzigartige Geschichte und wertvolle Erfahrungen mit, die unsere Landeshauptstadt bereichern. Wir freuen uns, die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger als Teil unserer Gemeinschaft willkommen zu heißen und gemeinsam an einer offenen, toleranten und demokratischen Gesellschaft zu arbeiten.”
Zu den Eingebürgerten zählen neben vier Einzelpersonen auch ein Geschwisterpaar und eine Mutter und ihr Sohn. Der jüngste Neubürger ist 17 Jahre alt und wird aufgrund besonders guter Integrationsleistungen, insbesondere schulischer Leistungen, bereits nach drei Jahren eingebürgert. Die acht im Rathaus Empfangenen haben sieben verschiedene Staatsbürgerschaften (russisch, ägyptisch, türkisch, kosovarisch, serbisch, österreichisch und amerikanisch), wobei eine Kandidatin bereits zuvor Doppelstaatlerin war.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf richtet regelmäßig Einbürgerungsfeiern aus, um diesen wichtigen Anlass zu feiern und den neuen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich kennenzulernen und auszutauschen. Die Veranstaltung hebt die Bedeutung von Integration, Teilhabe und demokratischem Engagement innerhalb einer offenen und vielfältigen Stadtgesellschaft hervor.
Hintergrund
Durch die Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist die Zahl der Anträge stark gestiegen. Neben der grundsätzlich möglichen Mehrstaatigkeit sind Einbürgerungen nun auch nach bereits fünf Jahren statt nach acht Jahren möglich.
Zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 30. September 2025 gingen bei der Abteilung Integration des Amtes für Migration und Integration 5.386 Anträge ein. Im gleichen Zeitraum im Vorjahr waren es 5.357 Anträge. Bereits 4.279 Personen wurden zwischen Anfang Januar und Ende September 2025 eingebürgert. Im Vergleich dazu waren es 2024 im gleichen Zeitraum 3.131. Den größten Anteil unter den Eingebürgerten machen Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit aus, gefolgt von Personen mit russischer, syrischer, iranischer und ukrainischer Staatsangehörigkeit.
An der Einbürgerung Interessierte finden unter der Internetadresse https://www.duesseldorf.de/amt-fuer-migration-und-integration/einbuergerung unter dem Punkt “Ihr Weg zur Antragstellung” eine Checkliste zur eigenständigen Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und eine Liste der benötigten Unterlagen zum Download, sowie viele weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.



