Archiv­bild OB Ste­phan Kel­ler Foto: LOKALBÜRO

 

Neue Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW bleibt abzuwarten

Bund und Län­der haben die Ergeb­nisse ihrer Bera­tun­gen zum Thema Corona am Frei­tag, 7. Januar, vorgestellt.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler sagt dazu: “Ich begrüße die heute vor­ge­stell­ten Beschlüsse der Bund-Län­der-Kon­fe­renz und hoffe, dass die Lan­des­re­gie­rung diese zeit­nah in eine Coro­naschutz­ver­ord­nung über­führt und umsetzt. Die­ses vor allem vor dem Hin­ter­grund, dass das Schutz­ni­veau wei­ter erhöht wer­den kann durch eine FFP2-Mas­ken­pflicht vor allem in Innen­räu­men sowie eine Aus­wei­tung der Test­pflicht, etwa durch eine 2G-Plus-Rege­lung in Gas­tro­no­mie­be­trie­ben. Mit mehr als 500 Test­sta­tio­nen im gesam­ten Stadt­ge­biet und der Erwei­te­rung der Öff­nungs­zei­ten unse­rer eige­nen Test­ein­rich­tun­gen an der Mitsu­bi­shi-Elec­tric-Halle sehen wir uns als Stadt gut gerüs­tet, um auf die nun mehr stei­gende Test­nach­frage reagie­ren zu kön­nen. Die grund­sätz­li­che Ver­kür­zung der Qua­ran­tä­ne­zeit ist rich­tig und ich hoffe, dass hierzu eine ein­fa­che und prak­ti­ka­ble Rege­lung getrof­fen wird. Durch eine ver­pflich­tende Frei­tes­tung am Ende der Qua­ran­täne geht diese nicht mit einem nied­ri­ge­ren Schutz­ni­veau ein­her. Gleich­zei­tig soll­ten wir aber auch das lang­fris­tige Mit­tel, das Imp­fen, nicht aus den Augen ver­lie­ren: Hier erwarte ich zeit­nahe Vor­ga­ben von Bund und Land, um die 4. Imp­fung auf kom­mu­na­ler Ebene vor­be­rei­ten zu können.”

Men­schen, die bereits eine Boos­ter­imp­fung erhal­ten habe, sind laut den Ergeb­nis­sen der Gesprä­che von eini­gen Pflich­ten aus­ge­nom­men. So müs­sen diese als Kon­takt­per­so­nen, die keine Krank­heits­sym­ptome auf­wei­sen, nicht in Qua­ran­täne. Zudem sol­len Geboos­terte kei­nen nega­ti­ven Test­nach­weis vor­wei­sen müs­sen, um die Gas­tro­no­mie zu nutzen.

Ein wei­te­res Ergeb­nis der Bera­tun­gen ist die Ver­pflich­tung zum Tra­gen einer FFP2-Maske bei der Nut­zung des öffent­li­chen Nah- und Fern­ver­kehrs und beim Ein­kau­fen. Diese Mas­ken sind teu­rer als die bis­lang auch akzep­tier­ten medi­zi­ni­schen Mas­ken und belas­ten Per­so­nen mit gerin­gem Ein­kom­men und Sozi­al­hil­fe­be­rech­tigte umso stär­ker. Daher gibt die Stadt Düs­sel­dorf kos­ten­los FFP2-Mas­ken an Düs­sel­pass­in­ha­ber aus. Diese kön­nen gegen Vor­lage eines ent­spre­chen­den Nach­wei­ses in den Impf­stel­len Hein­rich-Heine-Allee und Impf­zen­trum 2.0 am Haupt­bahn­hof und am Impf­mo­bil inner­halb der Öff­nungs­zei­ten abholt wer­den. Die Öff­nungs­zei­ten erfah­ren Inter­es­sierte im Coro­na­por­tal unter: https://corona.duesseldorf.de/impfen.

Hin­ter­grund: Düsselpass
Düs­sel­dor­fer Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit gerin­gem Ein­kom­men sowie Sozi­al­hil­fe­be­rech­tigte kön­nen ab Voll­endung des 15. Lebens­jah­res den Düs­sel­pass bekom­men. Wer Grund­si­che­rung im Alter oder bei vol­ler Erwerbs­min­de­rung, Arbeits­lo­sen­geld II, Sozi­al­geld oder andere Sozi­al­hil­fe­leis­tun­gen zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts bezieht, erhält den Düs­sel­pass auto­ma­tisch. Per­so­nen mit ver­gleich­bar gerin­gem Ein­kom­men kön­nen ihn im zustän­di­gen Ser­vice­cen­ter Grund­si­che­rung kos­ten­los beantragen.