Der Gerettete wird mit dem Fangkorb an Bord gehift © Lokalbüro

Der Geret­tete wird mit dem Fang­korb an Bord gehift © Lokalbüro

 

Strö­mungs­ret­ter demons­trie­ren Gefah­ren bei Schwim­men im Rhein/ 50 neue Hin­weis­schil­der aufgestellt

Wel­che Gefah­ren beim Schwim­men im Rhein dro­hen und wie tückisch der Fluss auch für geübte Schwim­me­rin­nen und Schwim­mer sein kann, das demons­triert die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf am Mitt­woch, 21. Mai 2025, bei einer Ein­satz­übung am Para­dies­strand. Die Strö­mungs­ret­ter der Feu­er­wehr zeig­ten, wie sie bei einer Ret­tungs­ak­tion von in Not gera­te­nen Schwim­me­rin­nen und Schwim­mern in flie­ßen­dem Gewäs­ser vorgehen.

In die­sem Jahr gab es für die Ein­satz­kräfte der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf bereits neun (2024 ins­ge­samt: 42) Alar­mie­run­gen zu Per­so­nen im Rhein. Dabei konn­ten fünf (2024 ins­ge­samt: neun) Men­schen geret­tet und zur wei­te­ren Behand­lung in ein Kran­ken­haus trans­por­tiert wer­den. Für eine (2024 ins­ge­samt: zwei) Per­son kam jede Hilfe zu spät.

“Schwim­men im Rhein ist lebens­ge­fähr­lich”, erläu­tert David von der Lieth, Lei­ter der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf. “Aus die­sem Grund brin­gen wir auch in die­sem Som­mer wie­der Warn­pla­kate an. Bis zu einer dau­er­haf­ten Beschil­de­rung an allen typi­schen Bade­stel­len am Rhein hof­fen wir so, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger vor der Gefahr war­nen zu können. ”

Hin­weis­schil­der am Rhein
Bereits vor zwei Jah­ren hat die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf ent­lang des Rhein­ver­laufs 70 Hin­weis­schil­der auf­ge­stellt, um so vor den mög­li­chen Gefah­ren beim Baden im Rhein auf­merk­sa­men zu machen. Diese Schil­der wer­den fort­lau­fend kon­trol­liert und erneu­tert — so wur­den sie zuletzt im Mai 2025 über­all dort ersetzt, wo sie beschä­digt wur­den oder fehl­ten. Ins­ge­samt sind dabei erneut 50 Hin­weis­schil­der ange­bracht worden.

Die Hin­weis­schil­der war­nen mit Pik­to­gram­men und kur­zen Hin­wei­sen auf Deutsch, Eng­lisch, Tür­kisch, Ara­bisch und Ukrai­nisch vor der Lebens­ge­fahr, die beim Schwim­men im Rhein droht. Auch die Not­ruf­num­mer und der Rhein­ki­lo­me­ter sind auf den Schil­dern ange­ge­ben: Sollte ein Not­ruf not­wen­dig sein, kann die­ser über­mit­telt wer­den, um den Ein­satz­kräf­ten eine prä­zise und schnelle Ziel­fahrt zu ermög­licht. Zudem ent­hal­ten die Schil­der Ver­hal­tens­hin­weise, die allen Besu­che­rin­nen und Besu­chern des Rhein­ufers einen ange­neh­men Auf­ent­halt ermög­li­chen sol­len — etwa durch das Ent­sor­gen von Müll oder den Ver­zicht auf ein offe­nes Feuer.

Lebens­ge­fahr — auch ohne Verbot
Im Rhein ist das Schwim­men nach der Ver­ord­nung über das Baden in der Bun­des­was­ser­straße Rhein in bestimm­ten Zonen gene­rell ver­bo­ten. So gilt 100 Meter ober­halb und unter­halb von Rhein­hä­fen Bade­ver­bot. An Brü­cken, Schiffs- und Fähr­lan­de­stel­len, Schleu­sen, Vor­hä­fen, Umschlag­stel­len und Werf­ten darf eben­falls nicht geschwom­men werden.

Aber auch dort, wo das Schwim­men nicht aus­drück­lich ver­bo­ten ist, kann es lebens­ge­fähr­lich sein: Der Ein­druck eines nied­ri­ge­ren Was­ser­stan­des ver­lockt beson­ders Kin­der, in den Fluss zu waten. An Krib­ben, also ins Was­ser ragen­den Kies­flä­chen, bil­den sich jedoch oft tücki­sche Stru­del und Strö­mun­gen. Eine beson­ders starke Strö­mung herrscht auch in der Fahr­rinne. Wenn ein Schiff vor­bei­fährt, ent­steht ein Sog, der vor allem Kin­dern in das Was­ser zieht. Trü­ge­risch dabei ist, dass die Schiffe meist schon viele hun­dert Meter wei­ter­ge­fah­ren sind, bis der Sog oder die anschlie­ßen­den Wel­len am Ufer ankommen.

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Hinweißschilder © Lokalbüro

Hin­weiß­schil­der © Lokalbüro