Symbolbild Zoll Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Zoll Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Mit dem Start der Som­mer­fe­rien in Nord­rhein-West­fa­len beginnt für viele Men­schen die schönste Zeit des Jah­res. Damit die Urlaubs­freude auch bei der Rück­kehr nach Deutsch­land unge­trübt bleibt, gibt der Zoll wich­tige Hin­weise zu Reise- und Ein­fuhr­be­stim­mun­gen – ins­be­son­dere für Rei­sen außer­halb der EU.

Ein­reise aus Nicht-EU-Staa­ten: Diese Frei­men­gen gelten

Wer aus einem Nicht-EU-Land zurück­kehrt, sollte sich mit den gel­ten­den Ein­fuhr­gren­zen ver­traut machen:

  • Tabak­wa­ren (ab 17 Jah­ren): Bis zu 200 Ziga­ret­ten oder 250 Gramm Rauchtabak

  • Alko­hol (ab 17 Jah­ren): 1 Liter hoch­pro­zen­ti­ger Alko­hol (über 22 % Vol.) oder 2 Liter alko­ho­li­sche Getränke bis 22 % Vol., zusätz­lich bis zu 4 Liter Wein

  • Arz­nei­mit­tel: Nur in Men­gen für den per­sön­li­chen Bedarf

  • Kraft­stoff: Der Tank­in­halt plus bis zu 10 Liter in einem Reservekanister

  • Sons­tige Waren: Maxi­mal im Wert von 300 Euro, bei Flug- und See­rei­sen bis zu 430 Euro (unter 15 Jah­ren: 175 Euro)

Inner­halb der EU: Richt­men­gen beachten

Rei­sende inner­halb der EU pro­fi­tie­ren von einem weit­ge­hend freien Waren­ver­kehr. Den­noch gel­ten Richt­men­gen zur Ver­mei­dung gewerb­li­cher Ein­fuh­ren, etwa:

  • Ziga­ret­ten: Maxi­mal 800 Stück

  • Spi­ri­tuo­sen: Bis zu 10 Liter

  • Kaf­fee: Bis zu 10 Kilogramm

Diese Men­gen gel­ten aus­schließ­lich für den pri­va­ten Gebrauch und wenn die Rei­sen­den die Waren selbst mitbringen.

Arten­schutz: Vor­sicht bei exo­ti­schen Souvenirs

Der Zoll warnt zudem vor dem Kauf tie­ri­scher oder pflanz­li­cher Sou­ve­nirs. Viele Urlau­ber unter­stüt­zen unbe­wusst den ille­ga­len Han­del mit geschütz­ten Arten. “Las­sen Sie Hände und Geld­beu­tel von Pro­duk­ten aus Elfen­bein, Koral­len, Rep­ti­li­en­le­der oder bestimm­ten Holz­ar­ten”, appel­liert der Zoll.

Gut infor­miert reisen

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu Ein­fuhr­re­ge­lun­gen und Schutz­vor­schrif­ten bie­tet die Web­site des Zolls unter www.zoll.de. Die Bro­schüre „Rei­se­zeit – Ihr Weg durch den Zoll“ bie­tet zusätz­li­che Ori­en­tie­rung. Wer sich über arten­schutz­recht­lich pro­ble­ma­ti­sche Mit­bring­sel infor­mie­ren möchte, fin­det hilf­rei­che Hin­weise unter www.artenschutz-online.de.

Zoll­spre­cher Michael Walk rät:
„Infor­mie­ren Sie sich vor Rei­se­an­tritt über die Zoll­be­stim­mun­gen. So kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihre Urlaubs­er­in­ne­run­gen nicht von bösen Über­ra­schun­gen beim Zoll getrübt werden.“

Mit guter Vor­be­rei­tung wird die Heim­kehr aus dem Urlaub nicht zur Zoll­hürde – son­dern bleibt Teil der schö­nen Reiseerfahrung.