
Badeverbotsschilder am “Paradisstrad” © Lokalbüro
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat das erste Ordnungswidrigkeitenverfahren nach einem Verstoß gegen das Badeverbot im Rhein eingeleitet. Am Dienstag, 19. August 2025, wurden Einsatzkräfte der Feuerwehr Dormagen auf eine schwimmende Person im Rhein auf der Höhe Düsseldorf-Benrath aufmerksam.
Der Düsseldorfer wurde daraufhin von den Einsatzkräften auf einen Jetski verladen. Allerdings versuchte der 41-Jährige, sich mit einem Sprung zurück in den Rhein der Maßnahme zu entziehen. Daraufhin wurde er erneut aus dem Wasser gezogen und auf der anderen Rheinseite in Höhe des Campingplatzes Grind an Land gebracht. Der Betroffene war lediglich mit einer Badehose bekleidet und gab den Verstoß zu. Mit einem voraussichtlichen Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro kann der rechtliche Rahmen bei diesem schwerwiegenden Verstoß voll ausgeschöpft werden.
Im Zuge des Einsatzes wurden auch die Polizei Düsseldorf, die Wasserschutzpolizei, ein Polizeihubschrauber sowie neben der Feuerwehr Dormagen auch die Feuerwehr Düsseldorf alarmiert. Die Feuerwehr Düsseldorf prüft jetzt eine Inanspruchnahme des Betroffenen auf die Kosten des Einsatzes.