Badeverbotsschilder am "Paradisstrad" © Lokalbüro

Bade­ver­bots­schil­der am “Para­disst­rad” © Lokalbüro

 

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat das erste Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren nach einem Ver­stoß gegen das Bade­ver­bot im Rhein ein­ge­lei­tet. Am Diens­tag, 19. August 2025, wur­den Ein­satz­kräfte der Feu­er­wehr Dor­ma­gen auf eine schwim­mende Per­son im Rhein auf der Höhe Düs­sel­dorf-Ben­rath aufmerksam.

Der Düs­sel­dor­fer wurde dar­auf­hin von den Ein­satz­kräf­ten auf einen Jet­ski ver­la­den. Aller­dings ver­suchte der 41-Jäh­rige, sich mit einem Sprung zurück in den Rhein der Maß­nahme zu ent­zie­hen. Dar­auf­hin wurde er erneut aus dem Was­ser gezo­gen und auf der ande­ren Rhein­seite in Höhe des Cam­ping­plat­zes Grind an Land gebracht. Der Betrof­fene war ledig­lich mit einer Bade­hose beklei­det und gab den Ver­stoß zu. Mit einem vor­aus­sicht­li­chen Buß­geld in Höhe von 1.000 Euro kann der recht­li­che Rah­men bei die­sem schwer­wie­gen­den Ver­stoß voll aus­ge­schöpft werden.

Im Zuge des Ein­sat­zes wur­den auch die Poli­zei Düs­sel­dorf, die Was­ser­schutz­po­li­zei, ein Poli­zei­hub­schrau­ber sowie neben der Feu­er­wehr Dor­ma­gen auch die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf alar­miert. Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf prüft jetzt eine Inan­spruch­nahme des Betrof­fe­nen auf die Kos­ten des Einsatzes.

 

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