Die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Nord­rhein (KVNO) rich­tet mit Unter­stüt­zung des Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MAGS) ein zusätz­li­ches Ver­sor­gungs­an­ge­bot im kin­der­ärzt­li­chen Not­dienst ein. Vom 24. Dezem­ber 2022 (ab 10.00 Uhr) bis zum 31. Januar 2023 haben alle Eltern erkrank­ter Kin­der und Jugend­li­cher in Nord­rhein-West­fa­len an den Weih­nachts­ta­gen, an Mitt­woch­nach­mit­ta­gen sowie an den Wochen­en­den die Mög­lich­keit, eine tele­me­di­zi­ni­sche Bera­tung (Video­sprech­stunde) durch eine Kin­der­ärz­tin oder einen Kin­der­arzt in Anspruch zu neh­men. Im Rah­men der Video­sprech­stunde sol­len erste Maß­nah­men bespro­chen und auch direkt ent­schie­den wer­den, ob der Besuch einer Kin­der­not­dienst­pra­xis nötig ist oder nicht. Das MAGS finan­ziert die­ses zusätz­li­che Ange­bot vollständig.

„Der ambu­lante Not­dienst für Kin­der und Jugend­li­che und die Kin­der­kli­ni­ken sind aktu­ell durch die hohe Anzahl an Infek­ti­ons­krank­hei­ten durch etwa RS-Viren, Influ­enza und Corona sowie die krank­heits­be­ding­ten Per­so­nal­aus­fälle extrem stark belas­tet. Mit dem zusätz­li­chen Bera­tungs­an­ge­bot per Video sol­len Eltern erkrank­ter Kin­der aus ganz Nord­rhein-West­fa­len eine wei­tere Anlauf­stelle haben, die Ori­en­tie­rung zur Not­wen­dig­keit und Dring­lich­keit eines Arzt­be­su­ches bie­tet. Ich hoffe, dass so die Not­dienst­pra­xen gerade wäh­rend der Weih­nachts­tage ein Stück weit ent­las­tet wer­den“, erklärt Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Laumann.

Die tele­me­di­zi­ni­sche Bera­tung im Kin­der­not­dienst ist zwi­schen dem 24. Dezem­ber zunächst bis zum 31. Januar 2023 mitt­woch­nach­mit­tags von 16.00 bis 22.00 Uhr sowie an den Wochen­en­den und an Fei­er­ta­gen von 10.00 bis 22.00 Uhr mög­lich. Eltern errei­chen sie über die Ruf­num­mer 0211/5970 7284. Diese ist eine nor­male Fest­netz­num­mer. Anru­fer soll­ten daher beach­ten, dass die gän­gi­gen Kos­ten für ein Tele­fon­ge­spräch anfal­len kön­nen. Um die Video­sprech­stunde nut­zen zu kön­nen, benö­ti­gen Anru­fende ledig­lich ein Smart­phone, Tablet, Note­book oder einen Com­pu­ter mit Kamera und Mikro­fon. Die Instal­la­tion einer zusätz­li­chen Soft­ware ist nicht nötig. Die anru­fen­den Eltern erhal­ten nach Angabe ihrer Grund­da­ten einen Link zur Video­sprech­stunde über SMS oder E‑Mail sowie eine Trans­ak­ti­ons­num­mer (TAN), mit der sie der Video­sprech­stunde bei­tre­ten kön­nen. Ein­mal erfasste Anru­fe­rin­nen und Anru­fer bekom­men dann direkt einen digi­ta­len Kon­takt zu den dienst­ha­ben­den Kin­der­ärz­tin­nen und Kinderärzten.

„Das Ange­bot beinhal­tet das Poten­zial, den kin­der­ärzt­li­chen Not­dienst in der aktu­el­len Situa­tion zu ent­las­ten – daher wün­sche ich mir eine rege Inan­spruch­nahme! Für die Eltern hat die Video­sprech­stunde den gro­ßen Vor­teil: Sie kön­nen am Bett ihres Kin­des sit­zen blei­ben und müs­sen nicht den Weg in die nächst­ge­le­gene Not­dienst­pra­xis auf sich neh­men. Solch ein vir­tu­el­les War­te­zim­mer ist gleich­zei­tig auch mit Blick in die Zukunft ein höchst sinn­vol­les Ange­bot, das die ambu­lante Ver­sor­gung gerade an Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen ergän­zen kann. Mitt­ler­weile sind Face­Time, Skype und Video­kon­fe­ren­zen im All­ge­mei­nen für viele in ihrer Kom­mu­ni­ka­tion zur Nor­ma­li­tät gewor­den“, sagt KVNO-Vor­stands­vor­sit­zen­der Dr. med. Frank Bergmann.

Für die Durch­füh­rung der päd­ia­tri­schen Video­sprech­stun­den wer­den zu den Not­dienst­zei­ten jeweils meh­rere von der KVNO ver­mit­telte Kin­der­ärz­tin­nen und Kin­der­ärzte online zur Ver­fü­gung stehen.

Ergän­zende Infor­ma­tio­nen fin­den Sie hier.

Unab­hän­gig von die­sem neuen Bera­tungs­an­ge­bot haben die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Nord­rhein und die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung West­fa­len-Lippe auch ihre Vor-Ort-Ange­bote im kin­der- und jugend­ärzt­li­chen Not­dienst aus­ge­baut. Mit der Auf­sto­ckung von Per­so­nal, der Ein­rich­tung von Not­diens­ten in Kin­der­arzt­pra­xen und in Haus­arzt­pra­xen (unter ande­rem auch für ältere Kin­der) begeg­nen die bei­den Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen dem der­zeit star­ken Patientenandrang.