Neue Still- und Wickelmöglichkeiten am Hauptbahnhof und in städtischen Gebäuden: Die Stadt macht ihr Angebot noch familienfreundlicher. © Landeshauptstadt Düsseldorf/ David Young

Neue Still- und Wickel­mög­lich­kei­ten am Haupt­bahn­hof und in städ­ti­schen Gebäu­den: Die Stadt macht ihr Ange­bot noch fami­li­en­freund­li­cher. © Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf/ David Young

 

Mit der Ein­rich­tung neuer Still- und Wickel­mög­lich­kei­ten direkt am Haupt­bahn­hof sowie in aus­ge­wähl­ten städ­ti­schen Ver­wal­tungs­ge­bäu­den schafft die Stadt ein fami­li­en­freund­li­ches Ange­bot. Die Räume bie­ten einen geschütz­ten und ruhi­gen Ort, um Babys und Klein­kin­der in ent­spann­ter Atmo­sphäre zu stil­len, zu wickeln oder ein­fach kurz durch­zu­at­men. Die­ses Ange­bot soll Fami­lien den All­tag erleich­tern – beson­ders unter­wegs oder bei Behördengängen.

Ein warm und freund­lich gestal­te­ter Still- und Wickel­raum befin­det sich im i‑Punkt Fami­lie auf der Heinz-Schm­öle-Straße 11–13, der zen­tra­len Anlauf­stelle für die Suche nach Betreu­ungs­plät­zen in Düs­sel­dorf. Direkt gegen­über im i‑Punkt Eltern­geld bie­tet die offene Sprech­stunde Bera­tung rund um den Eltern­geld­an­trag, auch hier steht ein Still- und Wickel­be­reich zur Verfügung.

Eine wei­tere Wickel­mög­lich­keit befin­det sich in der Willi-Becker-Allee 7 (Raum 006) – in unmit­tel­ba­rer Nähe zum zen­tra­len Bür­ger­büro ist dies ein wich­ti­ger Rück­zugs­ort für Fami­lien. Ergänzt wird das Ange­bot durch den Still- und Wickel­raum in der Willi-Becker-Allee 6–8 (Raum A9), der bereits von außen durch gut sicht­bare Pik­to­gramme erkenn­bar ist. Auch in den Räum­lich­kei­ten der städ­ti­schen Fami­li­en­be­ra­tungs­stelle in der Willi-Becker-Allee 10 wird auf die Bedürf­nisse von Eltern und Kin­dern mit einem Wickel­raum beson­ders Rück­sicht genommen.

Der Bereich Fami­li­en­för­de­rung des Amtes für Sozia­les und Jugend hat sich im Rah­men des Erhal­tungs­zer­ti­fi­kats zur fami­li­en­ge­rech­ten Kom­mune für diese Ent­wick­lung ein­ge­setzt. Fami­li­en­ge­rech­tig­keit ist dabei keine abs­trakte Idee – sie zeigt sich kon­kret dort, wo Men­schen Unter­stüt­zung erfah­ren: bei einem Ter­min im Amt, wäh­rend eines Behör­den­gangs oder auf dem Weg zu einer Beratung.

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