Symbolbild Bundespolizei am HBF © Lokalbüro

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am HBF © Lokalbüro

 

Die Bun­des­po­li­zei hat am Frei­tag­abend, 9. Januar 2026, einen per Haft­be­fehl gesuch­ten Mann im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof fest­ge­nom­men. Gegen den 42-jäh­ri­gen Deut­schen lagen ins­ge­samt drei offene Haft­be­fehle vor.

Wie die Bun­des­po­li­zei mit­teilte, kon­trol­lier­ten Beamte den Mann gegen 18.20 Uhr im Per­so­nen­tun­nel des Haupt­bahn­hofs. Bei der Über­prü­fung sei­ner Per­so­na­lien stellte sich her­aus, dass die Staats­an­walt­schaft Kre­feld ihn wegen gewerbs­mä­ßi­gen Dieb­stahls sowie Woh­nungs­ein­bruch­dieb­stahls mit zwei Haft­be­feh­len suchte. Aus die­sen Ver­fah­ren hat der Mann noch eine Gesamt­rest­frei­heits­strafe von 238 Tagen zu verbüßen.

Dar­über hin­aus lag ein wei­te­rer Haft­be­fehl der Staats­an­walt­schaft Mön­chen­glad­bach vor. In die­sem Fall war der 42-Jäh­rige eben­falls wegen Woh­nungs­ein­bruch­dieb­stahls ver­ur­teilt wor­den. Das zustän­dige Gericht hatte hier­für eine Frei­heits­strafe von zwei Jah­ren verhängt.

Nach der Eröff­nung der Haft­be­fehle wurde der Mann fest­ge­nom­men und der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Düs­sel­dorf zugeführt.