Symbolbild Bundespolizei HBF Düsseldorf © Lokalbüro

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei HBF Düs­sel­dorf © Lokalbüro

 

Ein Vor­fall in einer S‑Bahn der Linie S6 hat am Diens­tag­nach­mit­tag zu einem umfang­rei­chen Poli­zei­ein­satz geführt. Ein 16-jäh­ri­ger und ein 20-jäh­ri­ger Fahr­gast sol­len einen Zug­be­glei­ter zunächst ver­bal ange­gan­gen und spä­ter mit einer Waffe bedroht haben. Die Bun­des­po­li­zei nahm beide Tat­ver­däch­ti­gen vor­über­ge­hend fest.

Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen ereig­nete sich der Vor­fall wäh­rend der Fahrt in Rich­tung Innen­stadt. Am Hal­te­punkt Düs­sel­dorf-Garath soll der 20-Jäh­rige den Zug­be­glei­ter mit einer ver­meint­li­chen Schuss­waffe bedroht haben. Anschlie­ßend ver­lie­ßen die bei­den jun­gen Män­ner den Zug.

Ein wei­te­rer Zug­be­glei­ter, der den Vor­fall mit­be­kom­men hatte, ver­stän­digte über den Not­ruf die Poli­zei. Dar­auf­hin lei­tete die Bun­des­po­li­zei eine sofor­tige Fahn­dung im Nah­be­reich ein. Kurz dar­auf erkannte der Zeuge die bei­den Tat­ver­däch­ti­gen am S‑Bahnhof Düs­sel­dorf-Ben­rath wie­der. Dort stie­gen sie erneut in eine S‑Bahn ein und setz­ten ihre Fahrt in Rich­tung Düs­sel­dorf-Volks­gar­ten fort.

Auf Anord­nung der Bun­des­po­li­zei wurde der Zug noch vor dem nächs­ten Halt gestoppt. Ein­satz­kräfte sperr­ten den Bereich weit­räu­mig ab. Beamte der Bun­des­po­li­zei, aus­ge­stat­tet mit schwe­rer Schutz­aus­rüs­tung, betra­ten den Zug und stell­ten die bei­den Tat­ver­däch­ti­gen im hin­te­ren Wagen­be­reich gegen 15 Uhr. Im Zuge der Maß­nah­men wurde eine Schreck­schuss­waffe auf­ge­fun­den und sichergestellt.

Die Fahr­gäste muss­ten den Zug ver­las­sen und wur­den von Poli­zei sowie Ret­tungs­kräf­ten betreut. Eine Per­son erlitt infolge des Ein­sat­zes eine Panik­at­ta­cke und wurde medi­zi­nisch versorgt.

Die bei­den jun­gen Män­ner wur­den anschlie­ßend zur Bun­des­po­li­zei­in­spek­tion am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof gebracht. Ihre Iden­ti­tä­ten konn­ten ein­deu­tig fest­ge­stellt wer­den, wei­tere Durch­su­chun­gen blie­ben ohne Ergeb­nis. Gegen sie wurde ein Straf­ver­fah­ren wegen Bedro­hung ein­ge­lei­tet. Nach Abschluss aller Maß­nah­men und nach Rück­spra­che mit den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten des min­der­jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen wur­den beide Per­so­nen getrennt von­ein­an­der ent­las­sen. Zuvor waren sie poli­zei­lich nicht in Erschei­nung getreten.