Feu­er­wehr und Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amt war­nen: Schon ein klei­ner Funke kann schlimme Fol­gen haben. Laut Lan­des­forst­ge­setz ist im Wald jedes Anzün­den von Feuer strengs­tens verboten

Mit zuneh­men­den Som­mer­tem­pe­ra­tu­ren und län­ge­ren Tro­cken­pha­sen herrscht im Stadt­wald wie­der erhöhte Wald­brand­ge­fahr. Dar­auf wei­sen die städ­ti­sche Forst­ab­tei­lung sowie die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf hin.

Nach dem anhal­tend schö­nen Wet­ter der letz­ten Wochen haben die Wäl­der der Lan­des­haupt­stadt bereits bei dem vom Deut­schen Wet­ter­dienst her­aus­ge­ge­be­nen Wald­brand-Gefah­ren­in­dex die Stufe vier von fünf erreicht. Es reicht bereits ein klei­ner Funke aus, um tro­cke­nes Laub oder Gras anzu­zün­den. Selbst acht­los weg­ge­wor­fene Ziga­ret­ten­asche oder ein Grill­abend am Wald­rand kön­nen bei der der­zei­ti­gen Wit­te­rung ver­hee­rende Fol­gen — auch für die Tier- und Pflan­zen­welt — haben, wenn sich dar­aus ein unkon­trol­lier­tes Feuer ent­wi­ckelt, so Feu­er­wehr und Forstabteilung.

Laut Lan­des­forst­ge­setz ist im Wald grund­sätz­lich, also auch auf den Wald­spiel­plät­zen und ‑lie­ge­wie­sen, jedes Anzün­den und Unter­hal­ten von Feuer strengs­tens ver­bo­ten. Dies gilt auch für das Gril­len. Außer­dem gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Okto­ber ein abso­lu­tes Rauch­ver­bot im Wald. Bei Ver­stö­ßen dro­hen erheb­li­che Buß­gel­der durch die Forst­be­hörde, im Scha­dens­fall auch Regressansprüche.

Zum Schutz des teil­weise über 200 Jahre alten Stadt­wal­des bit­tet die Forst­ver­wal­tung alle Waldbesucher:

  • Kein Feuer im Wald entzünden
  • Kein Gril­len im Wald
  • Im Wald nicht rauchen
  • Kin­der über die Wald­brand­ge­fahr informieren
  • Im Falle eines Bran­des sofort unter der Tele­fon­num­mer 112 die Feu­er­wehr rufen

“Gras­land-Feu­er­in­dex” und bis­he­rige Einsätze
Neben dem Wald­brand-Gefah­ren­in­dex warnt und infor­miert der Deut­sche Wet­ter­dienst auch zusätz­lich mit einem soge­nann­ten “Gras­land-Feu­er­in­dex”. Die­ser bewer­tet neben eigent­li­chen Wäl­dern auch Gras­land­schaf­ten, Sträu­cher und sons­tige Grün­an­la­gen. Die Feu­er­wehr musste in den letz­ten Wochen immer wie­der zu Boden­feu­ern aus­rü­cken. Seit Anfang Juni war das schon 23 Mal der Fall. Wie zum Bei­spiel am 2. Juli gegen kurz nach 15 Uhr in Düs­sel­dorf-Hub­bel­rath. Pas­san­ten mel­de­ten der Feu­er­wehr ein bren­nen­des Stop­pel­feld  auf einer Flä­che von rund 1.500 Qua­drat­me­tern. Beim Ein­tref­fen der ers­ten Ein­satz­kräfte droh­ten die Flam­men auf ein nahe gele­ge­nes Wald­stück über­zu­grei­fen. Nur durch das schnelle Ein­grei­fen der Feu­er­wehr konnte dort ein grö­ße­rer Brand ver­hin­dert wer­den. Erst nach über zwei Stun­den waren alle Glut­nes­ter rest­los gelöscht, die Brand­ur­sa­che ist bis­lang unklar.

Im Jahr 2017 rückte die Düs­sel­dor­fer Wehr zu ins­ge­samt 138 Feu­er­mel­dun­gen im Bereich von Wäl­dern und Grün­an­la­gen aus. Im Jahr davor waren es gerade mal 78 Ein­sätze. Zur Mitte die­ses Jah­res zählte der Ein­satz­leit­rech­ner der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf bereits 61 Brände, gerade in den letz­ten Tagen stieg die Ein­satz­zahl ste­tig an.

Text: Press­dienst der Stadt Düsseldorf