Die Klei­nen schleppt man – die Rei­chen lässt man parken?

Schwar­zer Lack, getönte Schei­ben – gleich eine ganze Kara­wane sol­cher Edel-Schlit­ten parkt inzwi­schen rela­tiv regel­mä­ßig vor der Luxus-Her­berge, dem HYATT HOUSE DUSSELDORF. War­tet dort see­len­ru­hig auf ihre betuchte Kund­schaft – mit­ten im abso­lu­ten Hal­te­ver­bot, in der Feuerwehr-Bewegungszone!

Warum uns das wun­dert? Ste­hen wir Nor­ma­los im Hal­te­ver­bot, blo­ckie­ren wir Feu­er­wehr-Ret­tungs­wege, wird das mit ‘ner Knolle quit­tiert. Oder das Auto wird weg­ge­schleppt. Zurecht.

Und hier? Gel­ten diese Ver­kehrs­vor­schrif­ten hier nicht? Oder ist es den betuch­ten Gäs­ten schlicht schnuppe, wenn sie ein Buß­geld ver­passt bekom­men? Arro­ganz des Gel­des? Also alle­mal Anlass genug für eine Nach­frage bei der Ver­kehrs­über­wa­chung der Stadt.

Die Ant­wort: “Die Müh­len­straße gehört in der Alt­stadt zu den Ein­satz­schwer­punk­ten der Ver­kehrs­über­wa­chung der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf. Sie wird von Mon­tag bis Sonn­tag wäh­rend der Dienst­zei­ten unter Berück­sich­ti­gung der Per­so­nal- und Ein­satz­lage regel­mä­ßig kon­trol­liert. Dabei wer­den neben der Park­schein­über­wa­chung auch Kon­trol­len der Schwer­be­hin­der­ten­park­plätze als auch der Feu­er­wehr­be­we­gungs­zo­nen im Bereich des Hyatt-Hotels vor­ge­nom­men. Vom 1. Januar bis zum 31. Juli wur­den auf der Müh­len­straße rund 2.700 Ver­war­nun­gen aus­ge­stellt und in den ange­spro­che­nen Feu­er­wehr­be­we­gungs­zo­nen mehr als 100 Abschlepp­maß­nah­men ein­ge­lei­tet. Eine Omni­prä­senz kann aus per­so­nel­len Grün­den aller­dings nicht erfol­gen, so dass es durch­aus dazu kom­men kann, dass mit­un­ter immer noch Falsch­par­ker in den bezeich­ne­ten Feu­er­wehr­be­we­gungs­zo­nen stehen.”

Mit ande­ren Wor­ten: Die wohl­si­tu­ier­ten Herr­schaf­ten par­ken schnel­ler falsch, als die Poli­tes­sen schrei­ben können.

Lokal­büro fragt: Sind diese Herr­schaf­ten Vor­bil­der, Eli­ten — oder Asoziale?