20.01.20 — so könnte die ver­kürzte Datumsan­zeige für den 3. Mon­tag des neuen Jah­res aussehen.
Doch Vor­sicht: Schrei­ben Sie 20.01.20 statt der aus­führ­li­chen Ver­sion 20.01.2020, kön­nen Sie schnell Opfer eines hin­ter­lis­ti­gen Betru­ges werden.

Wie das? Ganz ein­fach. Gano­ven mit fins­te­ren Absich­ten schrei­ben ein­fach ein 19, 18 — oder was auch immer ihnen dien­lich ist — hin­ter ihr Jah­res­kür­zel. Und schwupps: Aus dem 20.01.20 wird im Hand­um­dre­hen der 20.01.2018 — mit mög­li­cher­weise unan­ge­neh­men Fol­gen für Sie.

Das sieht auch die Poli­zei so. Des­halb emp­fiehlt Spre­cher André Hart­wich: „Blei­ben sie bei der Datums­an­gabe ein­deu­tig. Die Jah­res­zahl aus­zu­schrei­ben ist eine kleine Mühe, die vor gro­ßen Miss­ver­ständ­nis­sen schüt­zen kann.“

Lokal­büro meint: Recht hat er. Tröst­lich auch: Wir müs­sen es nur ein Jahr durch­hal­ten, dann haben wir 99 Jahre Ruhe…