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Zwei Per­so­nen mit Coro­na­vi­rus von Uni­kli­nik Düs­sel­dorf aufgenommen

Zwei Per­so­nen aus dem Kreis Heins­berg, die posi­tiv auf den Coro­na­vi­rus (COVID-19-Fall) getes­tet wur­den, befin­den sich seit Diens­tag­abend. 25. Februar, im Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Düs­sel­dorf (UKD). Das Paar wird dort gemäß den Richt­li­nien des Robert-Koch-Insti­tuts iso­liert und behan­delt. Da die Per­so­nen nicht aus Düs­sel­dorf stam­men, besteht für die Düs­sel­dor­fer Bevöl­ke­rung der­zeit kei­ner­lei Grund zur Beun­ru­hi­gung. Das UKD steht im engen Kon­takt mit den Gesund­heits­be­hör­den und Minis­te­rien über den Ver­lauf. Das Per­so­nal der Uni­kli­nik Düs­sel­dorf ist im Umgang mit Pati­en­ten mit über­trag­ba­ren Krank­hei­ten sehr gut geschult und ver­fügt, wie andere Kran­ken­häu­ser auch, über ent­spre­chend der Schutz­stufe ange­passte Unter­brin­gungs­mög­lich­kei­ten. Die Suche nach mög­li­chen Kon­takt­per­so­nen obliegt den Gesund­heits­be­hör­den des Krei­ses Heinsberg.

Da es sich bei den Coro­na­fäl­len nicht um Men­schen aus Düs­sel­dorf han­delt, sind der­zeit keine wei­te­ren Maß­nah­men sei­tens der Düs­sel­dor­fer Behör­den erfor­der­lich. Die Bevöl­ke­rung sollte vor­beu­gend die all­ge­mei­nen Regeln der Hus­ten­hy­giene (in die Arm­beuge nie­sen oder hus­ten bezie­hungs­weise Ein­mal-Taschen­tü­cher benut­zen) beach­ten und regel­mä­ßig die Hände mit Was­ser und Seife waschen. Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Emp­feh­lun­gen gibt es bei der Bun­des­zen­trale für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BzGA) unter www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html, in dem Merkblatt-Infektionsschutz-Coronavirus.pdf (147.87 KB) der Bun­des­zen­trale für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung, sowie auf den Sei­ten des Robert-Koch-Insti­tuts unter www.rki.de/ncov. Das Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MAGS NRW) hat eine Infor­ma­ti­ons­seite mit Hot­line (0211–8554774) zum neuen Coro­na­vi­rus 2019-nCoV ein­ge­rich­tet: www.mags.nrw/coronavirus. Wäh­rend der übli­chen Geschäfts­zei­ten (mon­tags bis frei­tags 8 bis 18 Uhr) gibt es diese Infor­ma­tio­nen auch unter der Behör­den­ruf­num­mer 115.

Hin­ter­grund Coro­na­vi­rus Der neue Erre­ger gehört zum Stamm der Coro­na­vi­ren. Harm­lose Vari­an­ten des Coro­na­vi­rus füh­ren beim Men­schen oft nur zu leich­ten Erkäl­tun­gen, die zum Teil noch nicht ein­mal wahr­ge­nom­men wer­den. Das neue Virus scheint laut den Fach­ärz­ten eine Vari­ante mit Ursprung in China (Wuhan) zu sein, die in Ein­zel­fäl­len zu schwe­ren Atem­be­schwer­den, Lun­gen­ent­zün­dun­gen und hohem Fie­ber führt. Die genauen Über­tra­gungs­wege der Infek­tion sind nicht abschlie­ßend geklärt, eine Mensch-zu-Mensch-Über­tra­gung gilt aber nach den vor­lie­gen­den Erkennt­nis­sen als gesichert.

Das RKI hat Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zum Corona-Virus her­aus­ge­ge­ben, die auch das Gesund­heits­amt und die Kli­ni­ken beach­ten. Dem­nach wird ein Pati­ent zunächst unter Ein­hal­tung der unten beschrie­be­nen Schutz­vor­keh­run­gen unter­sucht, um die Art sei­ner Erkran­kung fest­zu­stel­len. Bei Zei­chen einer Atem­wegs­in­fek­tion wird zunächst die übli­che Dia­gnos­tik, wie zum Bei­spiel ein Schnell­test auf Influ­enza (Grippe) und andere in Deutsch­land ver­brei­tete Erre­ger, vor­ge­nom­men. Es wird geprüft, ob es sich tat­säch­lich um einen Ver­dachts­fall han­delt, bei dem dann die wei­tere spe­zi­elle Dia­gnos­tik ange­wen­det würde, mit dem das neu­ar­tige Virus iden­ti­fi­ziert wer­den kann.

Nach den Vor­ga­ben des RKI liegt ein Ver­dachts­fall in zwei Fäl­len vor:

  • wenn ein Pati­ent unspe­zi­fi­sche All­ge­mein­sym­ptome oder akute respi­ra­to­ri­sche Sym­ptome — klas­si­sche Grip­pean­zei­chen wie bei­spiels­weise Hus­ten — jeder Schwere UND inner­halb der letz­ten 14 Tage vor Erkran­kungs­be­ginn Kon­takt zu einem bestä­tig­ten COVID-19-Fall hatte oder
  • bei Men­schen mit aku­ten respi­ra­to­ri­schen Sym­pto­men jeder Schwere mit oder ohne Fie­ber UND die sich inner­halb der letz­ten 14 Tage vor Erkran­kungs­be­ginn in einem Risi­ko­ge­biet auf­ge­hal­ten haben.

Der Pati­ent soll schon bei bestehen­dem Ver­dacht auf eine Infek­tion mit dem neu­ar­ti­gen Virus iso­liert wer­den. Das bedeu­tet, er wird schon in der Ambu­lanz von ande­ren Pati­en­ten getrennt unter­ge­bracht und bei Not­wen­dig­keit einer sta­tio­nä­ren Auf­nahme in einem Ein­zel­zim­mer mit Vorraum/Schleuse behan­delt. Das Behand­lungs­team trägt die not­wen­dige Schutz­klei­dung und ist gut geschult. Zur Schutz­klei­dung gehö­ren Schutz­kit­tel, Mund-Nasen­schut­z/A­tem­maske, Schutz­brille und Handschuhe.

In einem zwei­ten Schritt wird dann über eine Labor­dia­gnos­tik über­prüft, ob es sich kon­kret um den neuen Erre­ger 019-nCoV han­delt. Da es aktu­ell gleich­zei­tig sai­son­be­dingt viele Grip­pe­fälle gibt, sind die Sym­ptome häu­fig auch dar­auf zurückzuführen.