Wirt­schafts­mi­nis­ter Pink­wart Foto: Land NRW

Wirt­schafts­mi­nis­ter Pink­wart: Die Wirt­schaft braucht jetzt schnelle Hilfe – Aus­zah­lung wird Ende der Woche fort­ge­setzt / Innen­mi­nis­ter Reul: Antrag­stel­ler müs­sen wach­sam bleiben

Das Minis­te­rium für Wirt­schaft, Inno­va­tion, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie und das Minis­te­rium des Innern tei­len mit:

Damit Klein­un­ter­neh­mer, Frei­be­ruf­ler und Solo­selbst­stän­dige schnell an die drin­gend benö­tigte finan­zi­elle Unter­stüt­zung kom­men, kön­nen von Frei­tag an wie­der Anträge auf NRW-Sofort­hilfe 2020 gestellt wer­den. Die kor­rekte Antrags­seite kann – wie bereits zuvor – aus­schließ­lich über https://soforthilfe-corona.nrw.de auf­ge­ru­fen wer­den. Auch die Aus­zah­lung bereits bewil­lig­ter Anträge wird vor­aus­sicht­lich Ende der Woche wie­der­auf­ge­nom­men. Nach­dem Betrü­ger Daten abge­grif­fen hat­ten, hat die Lan­des­re­gie­rung Ende ver­gan­ge­ner Woche vor­über­ge­hend Aus­zah­lung und Antrag­stel­lung gestoppt.

Wirt­schafts­mi­nis­ter Prof. Dr. Andreas Pink­wart: „Viele Klein­be­triebe, Frei­be­ruf­ler und Solo­selbst­stän­dige in Nord­rhein-West­fa­len war­ten der­zeit drin­gend auf finan­zi­elle Unter­stüt­zung. Damit die NRW-Sofort­hilfe auch bei den rich­ti­gen ankommt, grei­fen wir von nun an auf die kon­krete Unter­stüt­zung der Finanz­ver­wal­tung zurück. Am Ende der Woche neh­men wir das durch­gän­gige digi­tale Antrags­ver­fah­ren mit zusätz­li­chen Sicher­heits­prü­fun­gen im Hin­ter­grund wie­der auf und star­ten mit ers­ten Auszahlungen.“

Innen­mi­nis­ter Her­bert Reul: „Wich­tig ist, dass die Antrag­stel­le­rin­nen und Antrag­stel­ler im Netz trotz­dem wei­ter wach­sam sind. Beson­ders skep­tisch sollte man bei für Behör­den unge­wöhn­li­chen Endun­gen von Inter­net-Adres­sen wie „.info“ oder „.com“ sein. Unsere Spe­zia­lis­ten im LKA wer­den das aber im Rah­men ihres pro­fes­sio­nel­len Moni­to­rings eben­falls im Blick behalten.“

Um sicher­zu­stel­len, dass die NRW-Sofort­hilfe nun zügig ankommt, erfolgt rou­ti­ne­mä­ßig ein Abgleich der Daten mit der Finanz­ver­wal­tung. Dazu müs­sen Antrag­stel­ler im Antrags­for­mu­lar eine dem Finanz­amt bekannte Bank­ver­bin­dung angeben.