Archiv­foto bei einer frü­he­ren Kon­trolle. Chris­tian Zaum Ord­nungs- und Rechts­de­zer­nent der Lan­des­haupt­stadt und Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes Foto: LOKALBÜRO

 

108 Ein­sätze im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung regis­trierte der städ­ti­sche Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) im Zeit­raum von Frei­tag, 5. Juni, bis Sonn­tag, 7. Juni. In der OSD-Leit­stelle gin­gen in die­ser Zeit 86 Anrufe ein. Die Gesamt­zahl aller zum Thema “Corona” bei der Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe seit dem 18. März erhöhte sich auf 7.577.

Für den OSD bestand der Ein­satz- und Kon­troll­schwer­punkt in den ver­gan­ge­nen Tagen in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt. So stellte in der Nacht zum Sams­tag, 6. Juni, eine OSD-Streife fest, dass in einer Cock­tail­bar der Alt­stadt reger Betrieb herrschte und die Sicher­heits­ab­stände nicht ein­ge­hal­ten wur­den. Zudem trug kei­ner der knapp 50 Gäste die vor­ge­schrie­bene Mund-Nase-Bede­ckung. Auf­grund der Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung lei­tete der OSD noch vor Ort ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren gegen den Betrei­ber der Cock­tail­bar ein.

Am Sams­tag­nach­mit­tag beob­ach­tete eine OSD-Streife, dass in einem Betrieb auf der Bol­ker Straße, ent­ge­gen der Coro­naschutz­ver­ord­nung, eine Fuß­ball-Live-Über­tra­gung gezeigt wurde. Die vor Ort ange­trof­fene Ser­vice­kraft gab an, dass der Fern­se­her bereits zum Beginn ihrer Schicht lief und vom Betrei­ber ein­ge­schal­tet wor­den sei. Der Auf­for­de­rung, das Gerät abzu­schal­ten, kam sie umge­hend nach.

Im Ver­lauf des Sams­tag­abends wurde in einem ita­lie­ni­schen Restau­rant in der Alt­stadt fest­ge­stellt, dass der dor­tige Kell­ner keine Mund-Nase-Bede­ckung benutzte und der Koch diese unvor­schrifts­mä­ßig trug. Zudem war das für gas­tro­no­mi­sche Betriebe gefor­derte Des­in­fek­ti­ons­mit­tel für Gäste ver­geb­lich zu suchen. Auch in einem Bur­ger-Restau­rant der Alt­stadt trug kei­ner der vier Ser­vice­kräfte die gefor­derte Mund-Nase-Bede­ckung. Fer­ner wur­den weder Des­in­fek­ti­ons­mit­tel für die Gäste noch eine Raum­skizze vor­ge­hal­ten. Die vor dem Betrieb auf­ge­baute Ter­asse musste zudem ent­zerrt wer­den, da die dort war­tende Lauf­kund­schaft den gefor­der­ten Min­dest­ab­stand zu den sit­zen­den Gäs­ten nicht ein­hal­ten konnte.

Auch außer­halb der Alt­stadt musste der OSD ein­grei­fen: In einem Gast­stät­ten­be­trieb im Medi­en­ha­fen stellte eine Streife des OSD in der Nacht zum Sonn­tag, 7. Juni, fest, dass dort zahl­rei­che Men­schen dicht gedrängt zur Musik eines DJ’s tanz­ten. Weder die Gäste noch das Per­so­nal hiel­ten sich an den Min­dest­ab­stand und tru­gen zudem nicht die vor­ge­schrie­bene Mund-Nase-Bede­ckung. Wei­ter­hin wurde fest­ge­stellt, dass die im Ein­gang auf­ge­stell­ten Des­in­fek­ti­ons­mit­tel nicht von den Gäs­ten benutzt wur­den. Eben­so­we­nig erfolgte die vor­ge­schrie­bene schrift­li­che Erfas­sung der Kon­takt­da­ten der Gäste. Auf­grund der fest­ge­stell­ten Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung und das Gast­stät­ten­ge­setz wurde vor Ort ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren gegen den Betrei­ber eingeleitet.

In einem Gast­stät­ten­be­trieb im Medi­en­ha­fen konnte eine Streife des OSD in der Nacht zum Sonn­tag fest­stel­len, dass dort zahl­rei­che Men­schen dicht gedrängt zur Musik eines DJ’s tanz­ten. Weder die Gäste noch das Per­so­nal hielt sich an den Min­dest­ab­stand noch wurde die vor­ge­schrie­bene Mund-Nase-Bede­ckung getra­gen. Auch wurde fest­ge­stellt, dass die im Ein­gang auf­ge­stell­ten Des­in­fek­ti­ons­mit­tel durch die Gäste nicht benutzt wer­den. Eben­so­we­nig erfolgte die vor­ge­schrie­ben schrift­li­che Erfas­sung der Kon­takt­da­ten der Gäste. Im Ver­lauf der Kon­trolle änderte der sich zunächst ein­sich­tig zei­gende Betriebs­lei­ter seine Mei­nung und zeigte sich gegen­über den Anord­nun­gen der Streife wider­spens­tig. Wegen der getrof­fe­nen Fest­stel­lun­gen wurde vor Ort ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Ver­stö­ßen gegen die Coro­naSchVO und das Gast­stät­ten­ge­setz eingeleitet.

Im Him­mel­geis­ter Rhein­bo­gen wur­den am frü­hen Abend meh­rere hun­dert Per­so­nen, meist junge Men­schen, ange­trof­fen, die sich dort ver­ab­re­det hat­ten. Die meis­ten ver­lie­ßen den Bereich nach der Anspra­che durch den OSD, ver­ur­sach­ten aber beim Abfluss an der nahe gele­gen Bus­hal­te­stelle der Rhein­bahn Tumulte, zu deren Ver­hin­de­rung die Poli­zei einschritt.

Auch am Sonn­tag, 7. Juni, lag ein Schwer­punkt der Ein­sätze in der Alt­stadt: In fünf Gast­stät­ten­be­trie­ben im Bereich der Bol­ker­straße, der Mer­ten­s­gasse, des Markt­plat­zes und des Rat­haus­ufers konn­ten Strei­fen des OSD fest­stel­len, dass die dor­tige Beleg­schaft die vor­ge­schrie­bene Mund-Nase-Bede­ckung nicht trug.