Chris­tian Zaum Ord­nungs- und Rechts­de­zer­nent der Lan­des­haupt­stadt und Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes Foto: LOKALBÜRO

Coro­naschutz­ver­ord­nung: OSD stel­len in einem Lokal im Medi­en­ha­fen zahl­rei­che Ver­stöße fest

Anzei­gen gegen Betriebs­lei­ter und auch Gästen/Lokal wurde ver­sie­gelt und darf nicht betre­ten wer­den/OSD-Dau­er­prä­senz auch in der Altstadt

In der Nacht zum Sams­tag (20. Juni) kon­trol­lierte der OSD erneut ein Gas­tro­no­mie­be­trieb im Medi­en­ha­fen, der in der Ver­gan­gen­heit bereits mehr­fach auf­grund von Ver­stö­ßen gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung auf­ge­fal­len war, und gegen den des­halb auch schon Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den sind.
Die Ord­nungs­hü­ter kon­trol­lier­ten die­ses Mal in Zivil und beob­ach­te­ten zunächst von außen das Gesche­hen im Lokal. Zu die­sem Zeit­punkt — kurz nach Mit­ter­nacht — waren viele Fens­ter vom Ein­gangs­be­reich abge­klebt oder von der Ter­ras­sen­seite (Hafen­be­cken) aus die Innen­vor­hänge zuge­zo­gen. Nach außen drang laute House-Musik und die Beleuch­tungs­an­lage (Tanz­flä­chen­be­leuch­tung) war durch die obe­ren offe­nen Fens­ter­spal­ten für die OSD­ler erkennbar.

Kein Spei­se­lo­kal, son­dern Club-Betrieb

Zudem beob­ach­te­ten die Ord­nungs­amts­mit­ar­bei­ter, dass sich im The­ken­be­reich viele Gäste auf­hiel­ten und vor einem DJ-Pult getanzt wurde. Nach Beob­ach­tung der Ein­satz­kräfte wurde augen­schein­lich ein Club betrie­ben und kein Spei­se­lo­kal mehr geführt. Rund 100 Gäste befan­den sich zu die­sem Zeit­punkt in der Loka­li­tät. Nach­dem das Gesche­hen im Lokal über einen län­ge­ren Zeit­rum beob­ach­tet wor­den war, for­der­ten die OSD­ler vor Ort Ver­stär­kung an.
Gegen 2.30 Uhr betra­ten die OSD­ler das Laden­lo­kal und doku­men­tier­ten die Situa­tion dabei auch per Video. Zunächst ver­suchte der Tür­ste­her die zivi­len Ein­satz­kräfte mit den Wor­ten “Ne, Jungs, so wie ihr aus­seht heute nicht!” vom Ein­tritt abzu­hal­ten. Nach Vor­zei­gen des Dienst­aus­wei­ses gewährte er den Ord­nungs­amts­be­schäf­tig­ten dann doch den Zutritt.

Nach Zutritt der Ord­nungs­kräfte kam Hek­tik auf

Im Lokal konn­ten die städ­ti­schen Ein­satz­kräfte fest­stel­len, dass fast alle Gäste im The­ken­be­reich und vor den umlie­gen­den Tischen stan­den, vor einem DJ-Pult tanz­ten einige der Anwe­sen­den. Ins­ge­samt hiel­ten sich rund 80 Per­so­nen in der Gast­stätte auf. Ein Beschäf­tig­ter des Lokals for­derte beim Ein­tritt der Ord­nungs­kräfte die Gäste hek­tisch auf, Abstände ein­zu­hal­ten und an die Tische zurück­zu­keh­ren — zu spät, denn die ursprüng­li­che Situa­tion war da schon zwecks Beweis­si­che­rung auf Video fest­ge­hal­ten worden.
Nach Been­di­gung der Video­se­quenz wur­den die Per­so­na­lien des Betriebs­lei­ters auf­ge­nom­men, zudem wurde die Poli­zei her­bei­ge­ru­fen. Auch wur­den die Aus­gänge der Loka­li­tät abge­si­chert. Die Ein­satz­kräfte des Ord­nungs­diens­tes und der Poli­zei erläu­ter­ten dem Betriebs­lei­ter den Grund der Kon­trolle und erklär­ten ihm, dass er Beschul­dig­ter in einem Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren sei und keine Anga­ben, wel­che ihn belas­ten wür­den, machen müsse. Dem Beschul­dig­ten wird vor­ge­wor­fen, dass in dem von ihm geführ­ten Lokal ein Ver­stoß gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung in aktu­el­ler Fas­sung des Lan­des NRW vor­liege. Der Beschul­digte bestritt, dass die Gäste getanzt hät­ten und erklärte, dass auch keine Tanz­flä­che exis­tie­ren würde. Er würde keine Disko betrei­ben und Bars seien wie­der erlaubt, so seine Sichtweise.

Keine Raum­skizze, kein Abstand, kein Mund-Nasenschutz

Bei der wei­te­ren Über­prü­fung stell­ten die Ein­satz­kräfte fest, dass weder eine Raum­skizze vor­ge­legt wer­den konnte noch die Sitz­pflicht in der Loka­li­tät ein­ge­hal­ten wurde. Kun­den­lis­ten konn­ten erst nach lan­ger Suche vor­ge­zeigt wer­den. Aus die­sem Grund wur­den stich­pro­ben­ar­tig auch die Per­so­na­lien der anwe­sen­den Kun­den über­prüft und auch dabei fest­ge­stellt, dass einige Gäste nicht in der Liste ver­zeich­net waren. Des Wei­te­ren wurde bereits vor­her beob­ach­tet, dass die Abstands­wah­rung und das Tra­gen einer Mund-/Na­sen­be­de­ckung beim Pas­sie­ren von ande­ren Gäs­ten und dem Weg zu den Sani­tär­an­la­gen von kei­nem Gast ein­ge­hal­ten wor­den war, eine Kell­ne­rin trug ihre Maske beim Bedie­nen und Abräu­men von Glä­sern unter­halb des Kinns, obwohl Gäste den Sicher­heits­ab­stand nicht ein­hal­ten konn­ten. Dar­über hin­aus wurde beob­ach­tet, dass Gäste an der Theke bedient wur­den, zusätz­li­che Bar­rie­ren wie Ple­xi­glas nicht exis­tier­ten und auch eine ord­nungs­ge­mäße Rei­ni­gung auf­grund der Bewe­gung der Gäste von Tisch zu Tisch nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den konnte.
Gegen 3.10 Uhr am Sams­tag­mor­gen wurde der Betriebs­lei­ter noch­mals zusam­men­ge­fasst auf die fest­ge­stell­ten Ver­stöße hin­ge­wie­sen. Das Lokal wurde zur Ver­mei­dung wei­te­rer Ord­nungs­wid­rig­kei­ten bis Mon­tag, 22. Juni 2020, ver­sie­gelt und der Ein­satz beendet.

“Die­ser sehr gewis­sen­haft durch­ge­führte Ein­satz des Ord­nungs­am­tes zeigt, dass lei­der immer noch einige, wie der über­prüfte Gas­tro­no­mie­be­trieb — auch mit der neuen Ina­be­rin — nicht begrif­fen haben, dass die Coro­na­krise bei Wei­tem nicht über­wun­den ist. Die Betrei­be­rin der Loka­li­tät hat offen­sicht­lich nicht ver­stan­den, dass sie für das Wohl ihrer Gäste ver­an­wort­lich ist und somit auch ein fata­les Zei­chen der Sorg­lo­sig­keit setzte. Um es noch ein­mal zu beto­nen: Es geht nicht darum, Gas­tro­no­men und deren Gäste zu gän­geln, son­dern darum, eine Aus­brei­tung des Virus wei­ter zu ver­hin­dern, damit es nicht wie­der zu einem wei­te­ren Lock­down kommt, der letzt­end­lich auch denen scha­det, die sich an die Regeln hal­ten”, sagt Ord­nungs­amts­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

Auch die Alt­stadt stand im Fokus der OSD-Kontrollen

Nach­dem der Groß­teil des Frei­tag­abends ohne nen­nens­werte Ereig­nisse ver­lau­fen war, mel­dete eine OSD-Streife aus der Alt­stadt, dass vor einem Bier­lo­kal auf der Kurze Straße sich circa 200 Per­so­nen tum­mel­ten, die sich an kei­ner­lei Abstand­re­geln hiel­ten und dafür sorg­ten, dass es für andere Besu­cher kein Durch­kom­men mehr gab.

Mit der Situa­tion vor sei­nem Lokal kon­fron­tiert gab der Betrei­ber gegen­über den Ein­satz­kräf­ten an, dass die Per­so­nen zwar in sei­nem Laden die Getränke kau­fen wür­den, er jedoch nach dem Ver­las­sen der Gast­stätte nicht mehr für diese ver­ant­wort­lich sei. Da sich die Men­schen vor dem Lokal durch die OSD-Ein­satz­kräfte nicht dazu brin­gen lie­ßen, die Ört­lich­keit zu ver­las­sen, wurde ein Amts­hil­fe­er­su­chen an die Poli­zei gerich­tet. Nach­dem die Poli­zei vor Ort ein­ge­trof­fen war, wurde die Kurze Straße durch die Ein­satz­kräfte des OSD und der Poli­zei unter Zuhil­fe­nahme eines Fahr­zeugs mit Laut­spre­cher­durch­sa­gen, geräumt.

Da die Poli­zei bei ihrem Ein­tref­fen fest­ge­stellte, dass sich auf der Frei­treppe am Burg­platz mitt­ler­weile ein ähn­li­ches Bild wie auf der Kurze Straße erge­ben hat, wurde diese eben­falls in Zusam­men­ar­beit der bei­den Behör­den geräumt. Bei den Räu­mun­gen der bei­den Ört­lich­kei­ten kam es zu kei­nen erwäh­nens­wer­ten Zwi­schen­fäl­len. Gegen 2.10 Uhr war der gemein­same Ein­satz von Poli­zei und Ord­nungs­dienst an die­ser Stelle beendet.