Stell­ten Ein­zel­hei­ten zur Tech­nik im Rhein­ufer­tun­nel vor: Flo­rian Reeh, Lei­ter des Amtes für Ver­kehrs­ma­nage­ment (r.), und Andreas Schmitz, stell­ver­tre­ten­der Abtei­lungs­lei­ter Brücken‑, Tun­nel- und Stadtbahnbau,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, David Young

 

Aus­ge­feilte Tech­nik sorgt für die Sicher­heit und den rei­bungs­lo­sen Ablauf in dem Bau­werk unter der Erde

Damit der Rhein­ufer­tun­nel gut funk­tio­niert und der Auto­ver­kehr sicher pas­sie­ren kann, muss das Bau­werk gut gewar­tet und gepflegt wer­den. Umfang­rei­che Tech­nik sorgt für die Sicher­heit und den rei­bungs­lo­sen Ablauf in den unter­ir­di­schen Röh­ren. Bei einem Aus­flug in die Tun­nel­tech­nik am Mon­tag, 31. August, wurde die enorme Dimen­sion des “tech­ni­schen Her­zens” der Tun­nel­an­lage deutlich.

So ver­fügt der Rhein­ufer­tun­nel über fünf Betriebs­ge­bäude und vier Not­trep­pen­häu­ser. Diese sind über die Längs­aus­deh­nung des Tun­nels ver­teilt. Von dort aus wer­den die ver­schie­de­nen Röh­ren und Abschnitte mit Elek­tri­zi­tät ver­sorgt und Flucht­mög­lich­kei­ten für den Not­fall gege­ben. Jedes der Betriebs­ge­bäude wie­derum hat eigene Mit­tel­span­nungs­ein­spei­sun­gen, Trans­for­ma­to­ren und Nie­der­span­nungs­haupt­ver­tei­lun­gen für den Strom. Der Zugang ist von der Ober­flä­che aus mög­lich. Auch die aus­rei­chende Belüf­tung des Tun­nels wird über eine aus­ge­feilte Betriebs­tech­nik gewährleistet.

Das rund 1.930 Meter lange Bau­werk ver­fügt mit sei­nen 16 Ein- und Aus­fahrts­mög­lich­kei­ten, den soge­nann­ten Por­ta­len, sei­nen Neben­röh­ren und den Anschluss­bau­wer­ken über Fahr­be­zie­hun­gen in alle Him­mels­rich­tun­gen. Dar­über hin­aus ist ein Park­haus, mit Zu- und Aus­fahr­ten in beide Fahrt­rich­tun­gen, am Tun­nel angebunden.

Tun­ne­l­un­ter­hal­tung
“Das Tun­nel­bau­werk sowie die viel­fäl­ti­gen und hoch­kom­ple­xen betriebs­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen unter­lie­gen stän­di­ger Kon­trolle in Form von Bau­werks­prü­fun­gen und inten­si­ven, wie­der­keh­ren­den War­tun­gen der Betriebs­tech­nik. Aktu­ell wird in nächt­li­chen Sperr­pau­sen das gesamte Strö­mungs­mess­sys­tem des Luft­aus­tauschs mit 39 Mess­stel­len, 13 Aus­wer­te­ein­hei­ten und rund 12,5 Kilo­me­ter Lei­tun­gen erneu­ert“, erklärt die zustän­dige Bei­geord­nete Cor­ne­lia Zuschke.

Haupt­prü­fung
Alle sechs Jahre wer­den die Inge­nieur­bau­werke einer umfas­sen­den Haupt­prü­fung unter­zo­gen. Bei den Haupt­prü­fun­gen müs­sen alle, auch die schwer zugäng­li­chen Bau­werks­teile hand­nah geprüft wer­den. Der Bau­werks­zu­stand wird nach RI ‑EBW-Prüf — Richt­li­nie zur ein­heit­li­chen Erfas­sung, Bewer­tung, Auf­zeich­nung und Aus­wer­tung von Ergeb­nis­sen der Bau­werks­prü­fun­gen — erfasst.

Ein­fa­che Prüfung
Die ein­fa­che Prü­fung stellt gegen­über der Haupt­prü­fung eine ver­glei­chende Prü­fung dar und wird drei Jahre nach einer Haupt­prü­fung vor­ge­nom­men. Die ein­fa­che Prü­fung ist, soweit ver­tret­bar, ohne Ver­wen­dung von Besich­ti­gungs­ge­rä­ten als inten­sive, erwei­terte Sicht­prü­fung aus­zu­füh­ren. In diese Prü­fung sind auch Funk­ti­ons­teile, wie etwa Lager, Gelenke und Über­gangs­kon­struk­tio­nen sowie Ver­an­ke­run­gen von Bau­tei­len, wie zum Bei­spiel Berüh­rungs­schutz, Lärm­schutz­wände und Lei­tun­gen ein­zu­be­zie­hen. Bei der ein­fa­chen Prü­fung wer­den die Ergeb­nisse der vor­her­ge­hen­den Haupt­prü­fung berück­sich­tigt und die im zuge­hö­ri­gen Pro­to­koll gekenn­zeich­ne­ten Män­gel oder Schä­den geprüft. Wer­den bei einer ein­fa­chen Prü­fung bedenk­li­che Män­gel, Schä­den oder Hin­weise auf erheb­li­che Ver­än­de­run­gen gegen­über dem letz­ten Prüf­be­richt fest­ge­stellt, so wird diese ganz oder teil­weise auf den Umfang einer Haupt­prü­fung erweitert.

Besich­ti­gung
Mit­ar­bei­ter des Amtes für Ver­kehrs­ma­nage­ment besich­ti­gen alle Inge­nieur­bau­werke regel­mä­ßig ein­mal jähr­lich ohne grö­ßere Hilfs­mit­tel wie Besich­ti­gungs­fahr­zeuge oder Rüs­tung. Aller­dings benut­zen sie die am Bau­werk vor­han­de­nen Ein­rich­tun­gen, um Schä­den zum Bei­spiel an begeh­ba­ren Hohl­räu­men, auf der Ver­kehrs­ebene oder am Gelän­de­ni­veau, soweit zugäng­lich, zu ermitteln.

Lau­fende Beobachtung
Alle Inge­nieur­bau­werke wer­den im Rah­men der all­ge­mei­nen Über­wa­chung des Ver­kehrs­we­ges und der Stre­cken­kon­trol­len auf deren Ver­kehrs­si­cher­heit lau­fend beob­ach­tet. Dar­über hin­aus wer­den in der Regel zwei­mal jähr­lich alle Bau­teile ohne beson­dere Hilfs­mit­tel, von Ver­kehrs­ebene und Gelän­de­ni­veau aus auf offen­sicht­li­che Mängel/Schäden hin im Auge behal­ten. Dabei sol­len nur erheb­li­che und even­tu­ell die Stand- und Ver­kehrs­si­cher­heit gefähr­dende Män­gel oder Schä­den pro­to­kol­liert werden.

War­tung der Betriebstechnik
Die War­tung der betriebs­tech­ni­schen Anla­gen wer­den gemäß Vor­ga­ben der ent­spre­chen­den Nor­men und Richt­li­nien sowie dem Merk­blatt für die Pflege, Kon­trolle und War­tung von Stra­ßen­tun­nel vor­ge­nom­men. Zusätz­lich wer­den auch noch Her­stel­ler­vor­ga­ben berück­sich­tigt. Die durch­schnitt­li­chen jähr­li­chen Betriebs­kos­ten für die Bau­werks­prü­fung und War­tung der betriebs­tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen des Rhein­ufer­tun­nels lie­gen der­zeit bei rund 600.000 Euro zuzüg­lich der jähr­li­chen Strom­kos­ten in Höhe von rund 250.000 Euro. Ent­spre­chende Instand­set­zun­gen und Erneue­run­gen sind hierin nicht enthalten.

Tun­nel­da­ten
Der rund 1.930 Meter lange Rhein­ufer­tun­nel liegt in Nord-Süd-Aus­rich­tung im Zuge der Bun­des­straße B1 ent­lang des Düs­sel­dor­fer Rhein­ufers. Er wurde am 15. Dezem­ber 1993 eröff­net und ist mit einer Ver­kehrs­stärke von 62.300 Fahr­zeu­gen pro Tag eine der Haupt­ver­kehrs-Schlag­adern der Lan­des­haupt­stadt. Süd­lich des Rhein­ufer­tun­nels ist ein wei­te­rer, 257 Meter lan­ger Stra­ßen­tun­nel ange­ord­net, der als die soge­nannte Unt­er­fah­rung Glad­ba­cher Straße bezeich­net wird.

Lage: im Zuge der Bun­des­straße B1 am Rheinufer
Länge Tun­nel: 1.930 Meter Haupt­tun­nel + 257 Meter Unt­er­fah­rung Glad­ba­cher Straße
Tun­nel­geo­me­trie: Recht­eck­quer­schnitt, 2 Röhren,
Rich­tungs­ver­kehr mit:
— 2 x 3 Meter Fahrbahnbreite
— 1 x 2 Meter Standspurbreite
— 2 x 0,7 Meter Notgehweg
— 0,3 Meter Markierung
Lichte Weite je Röhre: 9,70 Meter
Lichte Höhe: 4,80 Meter
Längs­nei­gung: zwi­schen minus 7 Pro­zent und 5 Prozent
Zuläs­sige Geschwindigkeit:60 Stundenkilometer
Lage der Betriebsgebäude:
— Betriebs­ge­bäude Ernst-Gnoß-Straße (BG1-Süd­por­tal)
— Betriebs­ge­bäude Neus­ser Straße (BG2)
— Betriebs­ge­bäude Anbin­dung TG-Schul­straße (BG3)
— Betriebs­ge­bäude Rit­ter­straße (BG4-Nord­por­tal).
— Betriebs­ge­bäude Unt­er­fah­rung Glad­ba­cher Straße (BG5)