Maß­nah­men die­nen vor allem Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung und Unter­bre­chung von Infektionsketten/Sie enden frü­hes­tens nach 14 Tagen/Verwaltung schich­tet Per­so­nal in das Gesund­heits­amt um

Die Corona-Infek­ti­ons­zah­len stei­gen in Düs­sel­dorf wei­ter an. Aktu­ell ist am Mon­tag, 12. Okto­ber (Stand: 15 Uhr), die 7‑Ta­ges-Inzi­denz – also die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen inner­halb von 7 Tagen bezo­gen auf 100.000 Einwohner*innen – in Düs­sel­dorf auf einen Wert von 54,8 gestie­gen. Mit Über­schrei­ten des 50er-Wer­tes wer­den in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men zur Reduk­tion von Neu­in­fek­tio­nen umgesetzt.

Die Maß­nah­men wer­den vor allem des­halb ergrif­fen, damit die Kon­takt­per­so­nen­nach­ver­fol­gung durch das Gesund­heits­amt wei­ter mög­lich bleibt. Nur so kann die Qua­ran­tä­ni­sie­rung und damit die Unter­bre­chung von Infek­ti­ons­ket­ten erfolg­reich gewähr­leis­tet wer­den. Gleich­zei­tig wird die Stadt­ver­wal­tung zeit­nah Per­so­nal aus ande­ren Berei­chen der Ver­wal­tung in das Gesund­heits­amt umschich­ten, um die Arbeit des Gesund­heits­am­tes schnell und ziel­ge­rich­tet zu unter­stüt­zen. Dadurch kann es aller­dings zu Ein­schrän­kun­gen der Ser­vice­leis­tun­gen von Ämtern und Insti­tu­tio­nen, wie zum Bei­spiel bei den Stadt­bü­che­reien, kommen.

Zusätz­lich zur Stufe 1 ab der 35er-Inzi­denz gilt mit Errei­chen der 50er-Inzi­denz Fol­gende- Die Pflicht zum Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes auf Wochenmärkten.

  • Statt bis­her 10 dür­fen sich nur noch 5 Per­so­nen unter den in der Coro­naschutz­ver­ord­nung genann­ten Vor­auss­set­zun­gen im öffent­li­chen Raum zusam­men aufhalten.
  • Sofern Hygie­ne­kon­zepte bei Ver­an­stal­tun­gen nicht bereits eine deut­lich klei­nere Anzahl von Per­so­nen vor­se­hen oder andere Rege­lun­gen die Anzahl der Per­so­nen nicht wei­ter redu­zie­ren, dür­fen Ver­an­stal­tun­gen mit maxi­mal 500 Per­so­nen unter freiem Him­mel oder 250 Per­so­nen in geschlos­se­nen Räu­men statt­fin­den. Bei allen Ver­an­stal­tun­gen muss die Rück­ver­folg­bar­keit sicher­ge­stellt werden.
  • Es gilt stadt­weit eine Sperr­stunde für die Gas­tro­no­mie von 1 Uhr nachts bis zum nächs­ten Mor­gen um 6 Uhr.
  • Im Ein­zel­han­del gibt es eine Reduk­tion der erlaub­ten Anzahl von gleich­zei­tig anwe­sen­den Per­so­nen von 1 Person/7 Qua­drat­me­tern auf 1 Person/10 Quadratmetern.
  • Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf emp­fiehlt, pri­vate Fei­ern in pri­va­ten Räu­men mit maxi­mal 25 Per­so­nen durch­zu­füh­ren und bei sol­chen pri­va­ten Par­tys in pri­va­ten Räu­men eine Kon­takt­liste zu erstellen.
  • Zudem gilt ab jetzt eine Beschrän­kung auf 25 Gäste bei Trau­er­fei­ern und sowie bei Trau­un­gen (hier muss in öffent­li­chen Gebäu­den ein Mund-Nasen-Schutz getra­gen werden).

Wei­ter­hin gel­ten fol­gende Maß­nah­men, die seit der Über­schrei­tung des Schwel­len­wer­tes von 35 ein­ge­führt wor­den sind:

  • Es gilt wei­ter­hin eine Pflicht zum Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes (MNS) in öffent­li­chen Gebäu­den, Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten. Dabei gel­ten die Alters­vor­ga­ben aus der aktu­el­len Coronaschutzverordung.
  • In zwölf defi­nier­ten Berei­chen im Stadt­ge­biet wird das Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung emp­foh­len. Diese Berei­che wer­den in den kom­men­den Tagen zusätz­lich ausgeschildert.

Die Emp­feh­lung zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung gilt für fol­gende zwölf Bereiche:
1. Kai­sers­werth: Kai­sers­wert­her Markt/Klemensplatz
2. Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
3. Ger­res­heim: Dreherstraße/Fußgängerzone
4. Düs­sel­tal: Rethelstraße
5. Pem­pel­fort: Nordstraße/Duisburger Straße
6. Stadt­mitte: Der gesamte Bereich zwi­schen Alt­stadt im Wes­ten, Graf-Adolf-Straße im Süden, Haupt­bahn­hof im Osten und Schadowstraße/Am Wehr­hahn im Norden
7. Friedrichstadt/Unterbilk: Fried­rich­straße, Düs­sel­dorf-Arca­den, Bilk S‑Bahnhof
8. Unter­bilk: Bil­ker Allee, Bil­ker Kir­che, Lorettostraße
9. Ober­bilk: Köl­ner Straße
10. Eller: Gum­bert­straße, Gertrudisplatz
11. Ben­rath: Innen­stadt, Fußgängerzone
12. Garath: Stadtteilzentrum

Die Maß­nah­men bei­der Stu­fen enden frü­hes­tens nach 14 Tagen, was einer Inku­ba­ti­ons­zeit ent­spricht – und nur dann, wenn der Schwel­len­wert wie­der unter­schrit­ten wird. Wich­tig zudem: Alle beruf­lich beding­ten Zusam­men­künfte sind wei­ter­hin zuläs­sig unter Beach­tung der Arbeits­si­cher­heit und Hygieneregeln.
Das Gesund­heits­amt weist zudem noch­mals auf die Beach­tung der Hygie­ne­re­geln nach der “A‑H-A-For­mel” (Abstand hal­ten – Hygiene beach­ten – All­tags­maske “Mund-Nasen-Bede­ckung” tra­gen) hin. So sollte jeder einen Abstand von 1,5 Metern zu ande­ren Men­schen hal­ten, und über­all dort, wo der Abstand nicht ein­zu­hal­ten ist, eine Mund-Nasen-Bede­ckung tra­gen. Zudem sollte eben­falls auf die Hygie­ne­maß­nah­men wie zum Bei­spiel regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen geach­tet werden.

Unter­schei­dung: Loka­ler oder stadt­wei­ter Anstieg
Bei allen zu ergrei­fen­den Maß­nah­men muss vor allem zwi­schen zwei Fäl­len unter­schie­den wer­den: der lokal begrenzte sowie der stadt­weite Anstieg der Neu­in­fek­tio­nen. Der aktu­elle Anstieg ist stadt­weit zu ver­zeich­nen; die Neu­in­fek­tio­nen sind nicht auf einen loka­len “Hot­spot” zurück­zu­füh­ren. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass es meh­rere unklare Infek­ti­ons­wege im gesam­ten Stadt­ge­biet gibt.

Bei einem lokal begrenz­ten Anstieg han­delt es sich hin­ge­gen um punk­tu­elle Aus­bruchs­ge­sche­hen wie zum Bei­spiel um Neu­in­fek­tio­nen in Kran­ken­häu­sern, in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten oder in Sam­mel­un­ter­künf­ten. Also dort, wo sich ein Anstieg räum­lich lokal zuord­nen lässt. In die­sem Fall wür­den Maß­nah­men zur akti­ven Unter­bre­chung mög­li­cher Infek­ti­ons­ket­ten ein­ge­lei­tet wer­den. Eine geson­derte Sen­si­bi­li­sie­rung der brei­ten Bevöl­ke­rung wäre dann nicht erforderlich.

Hin­ter­grund:
Stu­fen­kon­zept Um im Fall stei­gen­der Zah­len früh­zei­tig Maß­nah­men ergrei­fen und somit eine wei­tere Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 ver­hin­dern zu kön­nen, hatte die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf schon im Mai vor­sorg­lich ein Stu­fen­kon­zept ent­wi­ckelt, das beim Errei­chen von einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz in Höhe von 30 und 50 grei­fen würde. Damals war durch den Bund ledig­lich die Zahl von 50 Infi­zier­ten pro 100.000 Einwohner*innen inner­halb einer Woche als Schwel­len­wert fest­ge­legt wor­den und es fehlte an ent­spre­chen­den Hand­lungs­kon­zep­ten. Diese Vor­gabe wurde mitt­ler­weile ange­passt und auch in die Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW über­nom­men, so dass nun abge­stufte Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den, sobald die 7‑Ta­ges-Inzi­denz die Werte von 35 und 50 über­stei­gen sollte.

Für Fra­gen zum Thema “Coro­na­vi­rus” hat die Lan­des­haupt­stadt ein Infor­ma­ti­ons­por­tal ein­ge­rich­tet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona