Pik­to­gramme zur Mas­ken­pflicht auf Bür­ger­stei­gen Foto: LOKALBÜRO

 

“Ver­stöße gegen die Pflicht zum Tra­gen von All­tags­mas­ken im öffent­li­chen Raum wer­den ange­sichts der gegen die städ­ti­sche All­ge­mein­ver­fü­gung ein­ge­reich­ten Eil­an­träge frü­hes­tens ab Diens­tag, 10. Novem­ber, kon­se­quent geahn­det. Die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Düs­sel­dorf soll zunächst abge­war­tet wer­den”, sagt Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

Bis­lang wei­sen die Ein­satz­kräfte des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes (OSD) Men­schen, die die Mund-Nasen-Bede­ckung nicht oder nicht kor­rekt tra­gen, in der Regel ledig­lich auf den Ver­stoß hin. Bis­lang wurde noch kein Ver­warn­geld verhängt.

Im Falle einer Bestä­ti­gung der städ­ti­schen All­ge­mein­ver­fü­gung durch das Ver­wal­tungs­ge­richt Düs­sel­dorf wür­den ab Diens­tag ent­spre­chende Buß­gel­der in Höhe von 50 Euro je Ver­stoß verhängt.

Die Mas­ken­pflicht wurde nach Ein­schät­zung des OSD sehr schnell und sehr weit­rei­chend befolgt. Viele Men­schen waren schon ab Mitt­woch, 4. Novem­ber, kor­rekt mit auf­ge­setz­ter All­tags­maske auf den Stra­ßen unter­wegs. Bei jenen, die noch keine Maske tru­gen, waren die Mit­ar­bei­ter des OSD mit viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl vor­ge­gan­gen und hat­ten den Men­schen Ein­zel­hei­ten zur All­ge­mein­ver­fü­gung erläutert.

Unab­hän­gig davon wur­den im Stadt­ge­biet auch noch viele Men­schen ohne All­tags­maske ange­trof­fen, die aber alle­samt auf Anspra­che hin ver­ständ­nis­voll reagier­ten und eine Mund-Nasen-Bede­ckung aufzogen.

Ein­zel­hei­ten, soge­nannte FAQ, zu der All­ge­mein­ver­fü­gung zur All­tags­mas­ken­pflicht, die fast im gesam­ten öffent­li­chen Raum gilt, fin­den sich online unter: www.duesseldorf.de/masketragen.

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