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Durch einen Beschluss hat das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Müns­ter am Diens­tag die von der Lan­des­re­gie­rung vor­ge­se­he­nen fünf ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­tage verboten.

Verdi hatte gegen die Rege­lung von Sonn­tags­öff­nun­gen der Lan­des­re­gie­rung in der Coro­na­krise geklagt. Mit der Rege­lung  sollte das Ein­kaufs­ge­sche­hen im Advent ent­zert werden.

Seit Jah­ren klagt Verdi mit Erfolg gegen Sonntagsöffnungen.