Foto: Rhein­bahn

 

Mas­ken­pflicht wird von den meis­ten Fahr­gäs­ten ein­ge­hal­ten – 40 Buß­gel­der verhängt

Mit einer Son­der­kon­trolle hat die Rhein­bahn zusam­men mit Mit­ar­bei­tern vom Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf am Mitt­woch­abend, 16. Dezem­ber, die Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht in ihren Fahr­zeu­gen überprüft.

Kon­trol­liert wur­den über einen Zeit­raum von drei Stun­den rund 150 Fahr­zeuge der Stadt­bahn­li­nie U75, der Stra­ßen­bahn­li­nie 705 sowie der Bus­li­nien 722, 730, 731, 732, 735 und M1 an der Hal­te­stelle „Venn­hau­ser Allee“. Gegen 40 Fahr­gäste wurde wegen Ver­sto­ßes gegen die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ein Buß­geld ver­hängt. Geahn­det wur­den auch die Fälle, bei denen der Schutz nicht ord­nungs­ge­mäß getra­gen wurde, weil bei­spiels­weise nur der Mund bedeckt war. Gegen drei min­der­jäh­rige Fahr­gäste wur­den münd­li­che Ver­war­nun­gen ausgesprochen.

Ins­ge­samt zeig­ten die Fahr­gäste sich jedoch sehr dis­zi­pli­niert bei der eigen­ver­ant­wort­li­chen Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht. Der Mund-Nasen-Schutz zählt mitt­ler­weile zum fes­ten Uten­sil in Bus­sen und Bah­nen. Die meis­ten Fahr­gäste tru­gen ihre Mas­ken kor­rekt und leis­te­ten so ihren maß­geb­li­chen Bei­trag, damit Bus- und Bahn­fah­ren sicher ist und bleibt.

Gemäß der Corona-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len wird seit dem 14. August ein Buß­geld in Höhe von 150 Euro fäl­lig, wenn Fahr­gäste in Bus­sen, Bah­nen, an Hal­te­stel­len und U‑Bahnhöfen keine Schutz­mas­ken tra­gen oder diese nicht kor­rekt Mund und Nase bede­cken. Plas­tik-Visiere (so genannte „Face Shields“) bie­ten nicht den not­wen­di­gen Schutz und sind daher in Bus­sen und Bah­nen nicht zuge­las­sen. Die Rhein­bahn unter­stützt die schär­fere Buß­geld-Rege­lung des Lan­des, denn sie ist im Inter­esse der gro­ßen Mehr­heit der Fahr­gäste, die die Mas­ken­pflicht eigen­ver­ant­wort­lich umsetzen.

Zusätz­lich zu den gele­gent­li­chen Schwer­punkt­kon­trol­len in Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei und dem Ord­nungs­amt ach­ten die Mit­ar­bei­ter der Rhein­bahn im Rah­men der regu­lä­ren Fahr­aus­weis-Kon­trol­len im gesam­ten Bedien­ge­biet auf das Ein­hal­ten der Maskenpflicht.

Mit einem eige­nen Film wirbt die Rhein­bahn mit einem Augen­zwin­kern für das Tra­gen des Mund-Nasen-Schut­zes in Bus­sen und Bah­nen. Der Film ist unter ande­rem hier zu fin­den:https://bit.ly/Maskenhelden

 

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