Ein grö­ße­rer Hau­fen Unrat ver­un­stal­tete Ende ver­gan­ge­nen Jah­res einen Park­platz im Düs­sel­dor­fer Süden,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Umweltamt

 

Seriöse Dienst­leis­ter sind in der Lage ihrer Rech­nung einen Ent­sor­gungs­nach­weis beizulegen/Fahndungserfolg der “Mülldetektive”/1.000 Euro Buß­geld für ille­gale Entsorgung

Vor unse­riö­sen Ent­rüm­plern und Haus­tür­ge­schäf­ten im Zusam­men­hang mit der Ent­sor­gung von Haus­rat warnt das Umwelt­amt der Lan­des­haupt­stadt. Seriöse Dienst­leis­ter sind in der Lage, eine Ent­rüm­pe­lung gegen Rech­nung anzu­bie­ten und der Rech­nung eine Kopie des Wie­ge­scheins der jewei­li­gen Ent­sor­gungs­an­lage — also zum Bei­spiel der Müll­ver­bren­nungs­an­lage Düs­sel­dorf — beizulegen.
Umwelt­de­zer­nen­tin Helga Stul­gies betont: “Erzeu­ger von Abfäl­len haben selbst die Pflicht, für eine ord­nungs­ge­mäße Ent­sor­gung ihrer Abfälle zu sor­gen. Ein ‘Haus­tür­ge­schäft’ mit Bar­zah­lung kann nicht ord­nungs­ge­mäß sein.”

Zuletzt waren die Müll­de­tek­tive im Umwelt­amt Ende ver­gan­ge­nen Jah­res auf einen Fall von ille­ga­ler Ent­sor­gung zuvor gegen Bar­zah­lung über­nom­me­nen Mülls auf­merk­sam gewor­den. Ein grö­ße­rer Hau­fen Unrat ver­un­stal­tete einen Park­platz im Düs­sel­dor­fer Süden. Eine nähere Unter­su­chung und Zeu­gen­be­fra­gun­gen führ­ten das “Ermitt­lungs­team Abfallablagerungen“der Lan­des­haupt­stadt schließ­lich zu einem Klein­un­ter­neh­men: Die­ses hatte einer Pri­vat­per­son die Ent­sor­gung von Sperr­müll in einem “Haus­tür­ge­schäft” gegen Bar­zah­lung ange­bo­ten. Das anschlie­ßende Buß­geld­ver­fah­ren endete nun für das Klein­un­ter­neh­men mit Zah­lung eines Buß­gel­des in Höhe von 1.000 Euro zuzüg­lich der Kos­ten für eine ord­nungs­ge­mäße Ent­sor­gung der Abfälle.

Auch wenn Abfall­erzeu­ger mög­li­cher­weise in gutem Glau­ben einen Ent­sor­gungs­auf­trag gegen Bar­zah­lung ertei­len, kön­nen sie unter Umstän­den von der Umwelt­be­hörde wegen ille­ga­ler Abfall­ent­sor­gung belangt wer­den. “Im vor­lie­gen­den Fall hat die Behörde davon nur abge­se­hen, weil die Pri­vat­per­son aktiv und umfas­send zur Auf­klä­rung bei­getra­gen hat”, erläu­tert die Umweltdezernentin.

Sperr­müll aus Düs­sel­dorf kann über die Awista ent­sorgt wer­den: Men­gen bis zu zwei Kubik­me­tern kön­nen kos­ten­frei unter www.awista.de/privathaushalte/sperrmuell zur Abho­lung ange­mel­det wer­den. Awista nennt dann einen Ter­min, an dem der Sperr­müll am Abhol­tag vor dem Haus bereit gestellt wer­den muss. Wer es eilig hat, kann auch den kos­ten­pflich­ti­gen Ent­rüm­pe­lungs­ser­vice der Awista nut­zen. Nähere Infor­ma­tio­nen dazu fin­den sich unter www.awista.de/geschaeftskunden/entruempelung.

 

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