Her­zog­tum Berg mit Düs­sel­dorf 1585 Cas­par Vopel (1511–1564)., Recens et Ger­mana Bicor­nis ac vuidi Rheni omnium Ger­ma­niae Amnium cele­ber­rimi descrip­tio, addi­tis Fluminib(us). Elec­torum Pro­vin­siis, Ducat., Comita., Oppi. et Cas­tris Prae­ci­puis magna cum dili­gen­tia ac sump­tib. coll­ecta (Kar­ten­aus­schnitt: Peter Hach­en­berg) CC BY-SA 4.0 Dui­ßel­dorp (Düs­sel­dorf) ist ziem­lich genau in der Mitte zu sehen.

 

Die Pestverordnung von 1577

VON PETER HACHENBERG

Im 16. Jahr­hun­dert befand sich Düsseldorf auf Wachs­tums­kurs. Der His­to­ri­ker Erich Wispling­hoff geht in sei­ner Dar­stel­lung der frühen Neu­zeit in unse­rem Städtchen davon aus, dass es „um 1542 etwa 4200–4300 Ein­woh­ner gezählt haben wird, wovon etwa 1900–2000 in den Außen­be­zir­ken gewohnt haben mögen.“ Sol­che Bezirke waren die außer­halb der Stadt­mauer gele­ge­nen Vor­orte wie Hamm oder Deren­dorf. Es sei zu ver­mu­ten, so der His­to­ri­ker wei­ter, „daß die Düsseldorfer Bevölkerung auch nach 1542 um eini­ges zuge­nom­men hat.“ Diese Zunahme war Teil des all­ge­mei­nen Auf­schwungs, der sich auch darin zeigte, dass man sich ab 1570 den Bau eines neuen Rat­hau­ses leis­tete, so wie wir es heute noch auf dem Markt­platz bewun­dern können. Die Stadt mag um 1570, schätzt Wispling­hoff, „4600 bis 4700 Ein­woh­ner gehabt haben.“

Dann erfolgte der Ein­bruch. Für 1596 wird von ande­ren His­to­ri­kern nur noch eine Ein­woh­ner­zahl von 3.500 bzw. 3.700 ange­ge­ben, Ansätze, die nach Wispling­hoff „durch­aus akzep­tiert wer­den können.“ Wenn wir die nied­ri­ge­ren Zah­len zugrunde legen – also 4.600 um 1570 und 3.500 im Jahr 1596 –, so ergibt sich inner­halb eines Vier­tel­jahr­hun­derts ein Bevölkerungsverlust von 1.100 Men­schen, sprich von fast 24%. Der Grund für diese Ent­wick­lung waren zwei hef­tige Wel­len des Schwar­zen Todes: Die Pest suchte Düsseldorf 1577–1580 und 1584–1588 in bis dahin unbe­kann­ter Intensität heim. Für diese Jahre könne man errech­nen, dass „knapp zwei Drit­tel bis etwa 70% der Düsseldorfer Bevölkerung an der Pest gestor­ben ist“, so Wispling­hoff. Eine nied­rige Gebur­ten­rate sowie die nur noch unzu­rei­chende Zuwan­de­rung vom fla­chen Lande konn­ten die­sen Ver­lust an Men­schen dann nicht mehr ausgleichen.

Natürlich stand Düsseldorf mit die­sen trau­ri­gen Zah­len nicht alleine da. Seit dem Mit­tel­al­ter und noch weit bis ins 18. Jahr­hun­dert hin­ein waren in ganz Europa immer wie­der große Ausbrüche zu ver­zeich­nen. Die Krank­heit konnte nicht ursächlich behan­delt wer­den, Metho­den wie der Ader­lass oder das Auf­schnei­den der Pestgeschwüre grif­fen nicht, die Men­schen gin­gen inner­halb weni­ger Tage elen­dig­lich zugrunde. Die pro­phy­lak­ti­sche Ver­ab­rei­chung von Medi­ka­men­ten, wie dem ver­brei­te­ten All­heil­mit­tel The­riak, das ins­ge­samt aus ca. 70 Kräutern und Wur­zeln bestand, erwies sich ebenso als nutzlos.

Man erkannte jedoch bald, dass die Pest von Mensch zu Mensch oder durch ver­seuchte Gegenstände übertragen wer­den kann und ergriff ent­spre­chende Maßnahmen.

Ein typi­sches Bei­spiel für behördliche Ver­su­che, die Aus­brei­tung der Seu­che zu ver­hin­dern, ist die Ver­ord­nung über Maß­nah­men gegen die Pest, die am 2. Sep­tem­ber 1577 vom damals in Düsseldorf regie­ren­den Her­zog Wil­helm V., genannt der Rei­che, her­aus­ge­ge­ben wurde.

Ich habe in den Zita­ten zur bes­se­ren Les­bar­keit die im Doku­ment vor­kom­men­den Quer­stri­che weg­ge­las­sen und z.T. durch Kom­mata ersetzt. Am bes­ten ver­steht man die Zitate ohne­hin, wenn man sie laut vor­liest. Ver­su­chen Sie es ein­mal! Sie wer­den erstaunt sein, wie gut Sie Frühneuhochdeutsch verstehen.

Es wun­dert zunächst natürlich nicht, dass in die­ser vom christ­li­chen Glau­ben so stark geprägten Zeit Gott um Bei­stand gebe­ten wird. Die Men­schen mögen Buße tun, die Messe besu­chen und das Altars­sa­kra­ment emp­fan­gen, also das hei­lige Abend­mahl zu sich nehmen.

Sofern „durch die Got­li­che barm­hertzig­keit sol­che grew­li­che plag nit abge­wendt (…), das sie teglichs (täglich) je mehr und mehr sich auß­brei­ten wir­det“, sol­len die „Untertha­nen zu erns­ter Christ­li­cher wah­rer buß und penit­entz (Strafe) deß­glei­chen zu nies­sung (zur Nut­zung, zum Gebrauch, Emp­fang) des Hoch­wur­di­gen Sacra­ments des altars“ ange­hal­ten wer­den. Auch gelte es, den „All­mech­ti­gen gut­i­gen Gott zu abwen­dung sei­nes vor augen schei­nen­den zorns hertzlich zu bitten (…)“.

Dann aber fol­gen höchst prak­ti­sche, irdi­sche Maß­nah­men, wie die Krank­heit gebändigt wer­den soll:

Kenn­zeich­nungs­pflicht
So müssten Häuser, in denen die Pest auf­ge­tre­ten sei, mit einem Strohbündel mar­kiert wer­den. Ansons­ten wäre mit Stra­fen zu rech­nen. Es wird verfügt, “das bej einer Peen (Strafe) von zehen Golt gul­den ein jeder vor sein Hauß, da ange­regte (genannte) gefer­li­che kranck­heit gewest oder noch ist, ein bund­lein stroeß (ein Bündlein Stroh) zu einem zei­chen aufsteche (…)“.

Qua­ran­täne
Kranke und ihre Betreuer seien zu iso­lie­ren und dürften sich nicht unter die Leute bege­ben, also „das auch die jenige, wel­che sol­che kranck­heit in den heu­sern haben, sambt (samt, zusam­men mit) denen, so irer war­ten (die sie betreuen), sich nit zu kir­chen, stras­sen oder under die gemeine (Gemeinde) unnd gesel­schafft bege­ben: son­der in den heu­sern ver­blei­ben oder aber, da es sonst ein­sam ist, gehen und wandelen “.

Ver­las­sene Pesthäuser dürften nicht wie­der betre­ten wer­den. Die „mit sol­chem feur der pest ange­zundte und aus­ge­stor­bene wonun­gen (soll man) ver­schlos­sen hal­ten und nie­mand so bald darin lassen.“

Ebenso wird unter­sagt, Gegenstände aus dem Haus zu ent­fer­nen: „Zudem inner­halb dreien oder vier Monate keine klei­der, bedde (Bet­ten), bet­de­cken, speck, wolle oder andere gue­ter dar­auß tragen“.

Rei­se­ver­bote
Zuletzt wer­den Rei­se­ver­bote aus­ge­spro­chen. Man ver­meide es, in von der Pest befal­lene Orte zu rei­sen. Wer dies den­noch tue, dürfe zumin­dest für eine gewisse, noch zu benen­nende Zeit nicht wie­der in den Aus­gangs­ort zurückkehren.

Auch „ein jeder an die orter (Orte), da gemelte kranck­heit vor­han­den, zu rei­sen sich sou­iel (soviel) mog­lich meide.

Imfal (Im Fall) aber jemandt dawid­der (dage­gen) mut­wil­lig­lich hand­len wurde, were (wäre) der­sel­big in einer nach gele­gen­heit ben­en­ter zeit nit wid­der in unsere Stette und Vle­cken (Städte und Fle­cken) zu neh­men, son­der dar­auß zu halten.“

Der Erlass wurde im Übrigen nicht in Düsseldorf, son­dern in der Bene­dik­ti­ner­ab­tei auf dem Sieg­berg, dem späteren Micha­els­berg, in Sieg­burg ver­fasst. Der Fürst hatte sich offen­sicht­lich vor der Pest aus Düsseldorf zurückgezogen, was unter den gege­be­nen Umständen wohl auch die ein­zige Möglichkeit war, sich effi­zi­ent zu schützen.

 

© Dr. Peter Hach­en­berg 19.03.21

Ein Update die­ses Bei­tra­ges fin­den Sie auf der Blog­seite von Dr. Peter Hach­en­berg https://duesseldorfgeschichte.com/

Hier der Text als Hörbuch:
 
 

Wei­tere Arti­kel zur Stadt­ge­schichte beim Lokalbüro fin­den Sie unter:

www.lokalbuero.com/2021/02/12/johann-wilhelm-der-unglueckliche

www.lokalbuero.com/2020/10/20/jan-wellem-der-knabe

www.lokalbuero.com/2020/08/30/eine-kurze-geschichte-der-lambertuskirche

www.lokalbuero.com/2020/12/25/duesseldorfer-stichtag-25-dezember-1568-weihnachtsmarkt-auf-dem-rhein

www.lokalbuero.com/2020/12/06/duesseldorfer-stichtag-gruendung-des-konfuzius-instituts

Quelle und Literatur:

Ver­ord­nung Wil­helms V. über Maß­nah­men gegen die Pest, 2. Sep­tem­ber 1577 (Haupt­staats­ar­chiv Düsseldorf Hs, L II Nr. 8, I Bl. 54), in: Ernst Hugen­beck, Doku­men­ta­tion zur Geschichte der Stadt Düsseldorf Bd. 8, Düsseldorf in der Refor­ma­ti­ons­zeit 1510 – 1609, Quel­len­samm­lung, hrg. Pädagogisches Insti­tut der Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf, 1986), S. 249

Nut­zung mit freund­li­cher Geneh­mi­gung des Schul­ver­wal­tungs­am­tes der Stadt Düsseldorf

Erich Wispling­hoff, Mit­tel­al­ter und frühe Neu­zeit. Von den ers­ten schrift­li­chen Nach­rich­ten bis zum Ende des Jülich-Klevischen Erb­streits (ca. 700‑1614), in: Hugo Wei­den­haupt (Hrg.), Düsseldorf. Geschichte von den Ursprüngen bis ins 20. Jahr­hun­dert, Band 1: Von der ers­ten Besied­lung zur frühneuzeitlichen Stadt (bis 1614), S. 161–445, beson­ders S. 211f. und S. 282– 286