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Pfle­ge­büro infor­miert über Bean­tra­gung eines Pflegegrades

Eine Pfle­ge­be­dürf­tig­keit tritt oft­mals plötz­lich auf, wie zum Bei­spiel nach einem Schlag­an­fall. Dann müs­sen schnell Hil­fen koor­di­niert wer­den, und es stellt sich die Frage nach der Finan­zie­rung. Wer pfle­ge­be­dürf­tig ist, hat einen Anspruch auf Leis­tun­gen aus der Pfle­ge­ver­si­che­rung. Das Pfle­ge­büro im Amt für Sozia­les erklärt Schritt für Schritt, wie ein Pfle­ge­grad bean­tragt wer­den kann und was dabei beach­tet wer­den sollte. Die Kol­le­gin­nen infor­mie­ren über das Dienst­leis­tungs­an­ge­bot in Düs­sel­dorf und hel­fen gerne wei­ter. Das Pfle­ge­büro, Amt für Sozia­les, ist mon­tags bis frei­tags von 9 bis 14 Uhr unter 0211–8998998 zu errei­chen. Es kann auch unter pflegebuero@duesseldorf.de ange­schrie­ben werden.

Der Weg zu den Leistungen
Die Ein­stu­fung in einen Pfle­ge­grad wird bei der Pfle­ge­kasse bean­tragt, die der Kran­ken­kasse ange­schlos­sen ist. Dies kann zuerst tele­fo­nisch erfol­gen und auch von Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen oder Freun­den über­nom­men wer­den. Der Antrag wird dann von der Pfle­ge­kasse an den Medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen oder bei Pri­vat­ver­si­cher­ten an Medic­proof wei­ter­ge­lei­tet. Die Gutachter*innen mel­den sich anschlie­ßend zu einer Begut­ach­tung im Haus­halt des Pfle­ge­be­dürf­ti­gen an oder ver­ein­ba­ren in Aus­nah­me­si­tua­tio­nen eine tele­fo­ni­sche Begut­ach­tung. Auf Basis des Gut­ach­tens ent­schei­det die Pfle­ge­kasse über den Pfle­ge­grad. Die gesetz­li­che Bear­bei­tungs­pflicht beträgt 25 Arbeits­tage nach Ein­gang des Antra­ges bei der Pfle­ge­kasse. In beson­de­ren Fäl­len, zum Bei­spiel bei Auf­ent­hal­ten in einem Kran­ken­haus, einer Reha-Ein­rich­tung oder in einem Hos­piz, kann über den Antrag inner­halb einer Woche nach Akten­lage ent­schie­den werden.

 

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