Ein schwerst­ver­letz­tes Kind, eine ver­letzte Frau und neun Betrof­fene for­derte ein Blitz­ein­schlag in Urden­bach. Beide Pati­en­ten konn­ten durch den Ret­tungs­dienst in ein Kran­ken­haus trans­por­tiert werden.

Am Frei­tag­abend wurde der Ret­tungs­dienst der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zu einem Ver­kehrs­un­fall mit Betei­li­gung eines Kin­des alar­miert. Direkt nach dem Ein­tref­fen mach­ten sich die ers­ten Ein­satz­kräfte des Not­arzt­ein­satz­fahr­zeu­ges aus Garath einen Über­blick über die zur erst unüber­sicht­li­che Ein­satz­lage vor Ort. So waren meh­rere Men­schen von dem Unfall betrof­fen, die bereits durch Ein­satz­kräfte des Mon­hei­mer Ret­tungs­diens­tes vor Ort ver­sorgt wur­den. Unter den Pati­en­ten befan­den sich auch ein schwer ver­letz­tes Kind.

Nach den ers­ten Erkennt­nis­sen schlug in Ver­bin­dung mit einem zügig ein­set­zen­den Gewit­ter der Blitz auf dem Baum­ber­ger Weg ein, auf dem sich eine Gruppe von zehn Rad­fah­ren­den befan­den. Als Folge des Blitz­ein­schla­ges kam es zu einer Kol­li­sion zwi­schen einer 12-jäh­ri­gen Rad­fah­re­rin mit einem vor­bei­fah­ren­den Fahr­zeug, bei der das Kind von einem Pkw erfasst wurde. Nach ers­ten Erkennt­nis­sen und nach Befra­gung der Per­so­nen vor Ort hatte das Kind vor dem Zusam­men­stoß Kon­takt mit Strom des in der Nähe in den Boden ein­ge­schla­ge­nen Blit­zes, wel­cher eben­falls zu Ver­let­zun­gen geführt haben kann. Bei die­sem Unfall wurde die Mut­ter eben­falls verletzt.

Sofort lei­te­ten der Not­fall­sa­ni­tä­ter und der Not­arzt mit der Besat­zung des Mon­hei­mer Ret­tungs­wa­gens erste ret­tungs­dienst­li­che Maß­nah­men ein und alar­mier­ten wei­tere Ein­satz­kräfte für die bei­den Pati­en­ten und ins­ge­samt neun wei­tere vom Gesche­hen trau­ma­ti­sier­ten Per­so­nen nach. Um eine pati­en­ten­ori­en­tierte Ver­sor­gung aller betrof­fe­nen Per­so­nen vor Ort zu gewähr­leis­ten, alar­mierte die Leit­stelle meh­rere Feu­er­wehr- und Ret­tungs­dien­st­ein­hei­ten zur Unfallstelle.

Die erste Mel­dung an die Leit­stelle der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf, dass das Kind reani­miert wer­den würde, bestä­tigte sich nicht, sodass umge­hend eine Ver­sor­gung der Ver­let­zun­gen ein­ge­lei­tet wer­den konnte. Durch die not­ärzt­li­che Ver­sor­gung konnte die 12-jäh­rige Rad­fah­re­rin mit ihren lebens­ge­fähr­li­chen Ver­let­zun­gen vor Ort zügig sta­bi­li­siert und für den Trans­port immo­bi­li­siert wer­den. Die Mut­ter der 12-Jäh­ri­gen konnte gleich­zei­tig durch wei­tere Not­fall­sa­ni­tä­ter medi­zi­nisch erst­ver­sorgt wer­den. Beide Pati­en­ten wur­den zeit­nah von der Ein­satz­stelle in ein Kran­ken­haus zur wei­te­ren ärzt­li­chen Behand­lung trans­por­tiert. Par­al­lel zur Erst­ver­sor­gung des Kin­des und der Mut­ter wur­den neun wei­tere Men­schen, dar­un­ter die Fahr­zeug­füh­re­rin des Unfall­fahr­zeugs und der Stief­va­ter des Kin­des, in einem Rhein­bahn­bus betreut. Eine wei­ter­füh­rende Behand­lung der Neun war nicht erforderlich.