Blick in die Hunsrückenstraße Foto: LOKALBÜRO

Außen­gas­tro in der Alt­stadt Foto: LOKALBÜRO

 

 

Inzi­denz seit fünf Werk­ta­gen unter 35: Wei­tere Lockerungen

Ab Frei­tag, 11. Juni, gel­ten gemäß der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des für Düs­sel­dorf wei­tere Lockerungen/Krisenstab beschließt Auf­he­bung von Mas­ken­pflicht, Ver­weil- und Alkoholkonsumverbot

Weil die Inzi­denz in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf seit fünf Werk­ta­gen unter 35 lag, sind nun gemäß der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW wei­tere Locke­run­gen ab Frei­tag, den 11. Juni 2021 umsetz­bar. Zumal auch das Land NRW ab die­sem Tag zur Inzi­denz­stufe 1 zählt.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: “Inzwi­schen ist die 7‑Tage-Inzi­denz in Düs­sel­dorf unter 35 gesun­ken. Das bedeu­tet wei­tere Locke­run­gen — auch auf loka­ler Ebene. Gleich­zei­tig möchte ich mich an die­ser Stelle bei allen Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fern bedan­ken, dass sie sich an die Mas­ken­pflicht und das Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im öffent­li­chen Raum gehal­ten haben. So haben Sie zu der posi­ti­ven Ent­wick­lung der Corona-Infek­ti­ons­zah­len in Düs­sel­dorf bei­getra­gen. Las­sen Sie uns gemein­sam die­sen ein­ge­schla­ge­nen Weg fortsetzen.“
“Bitte beach­ten Sie wei­ter­hin Abstands­ge­bote und Mas­ken­pflicht, wo es gebo­ten ist. Nur wenn alle wei­ter mit­zie­hen, wird es uns gelin­gen, die Infek­ti­ons­zah­len und damit die 7‑Tage-Inzi­denz wei­ter nied­rig zu hal­ten, was uns die neu gewon­ne­nen Frei­hei­ten län­ger­fris­tig sichert”, appel­liert Stadt­di­rek­tor und Kri­sen­stabs­lei­ter Burk­hard Hintzsche.

Die Locke­run­gen gel­ten, nach dem fünf­ten Tag, den die Inzi­denz in Folge unter 35 liegt, ab dem über­nächs­ten Tag und nach Ver­öf­fent­li­chung durch das Gesund­heits­mi­nis­te­rium des Lan­des, ab Frei­tag, 11. Juni. Ein­zel­hei­ten dazu zeigt die nach­fol­gende Übersicht.

Pri­vate Kontakte
Tref­fen im öffent­li­chen Raum sind ohne Begren­zung für Ange­hö­rige aus fünf Haus­hal­ten erlaubt. Außer­dem sind Tref­fen im öffent­li­chen Raum für 100 Per­so­nen mit nega­ti­vem Test aus belie­bi­gen Haus­hal­ten erlaubt. Voll­stän­dig geimpfte und gene­sene Per­so­nen im Sinne der Aus­nah­me­ver­ord­nung des Bun­des wer­den nicht mitgezählt.

Lokale Mas­ken­pflicht
Die lokale Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Raum in den drei Gebie­ten Alt­stadt ein­schließ­lich Rhein­pro­me­nade, Innen­stadt und Haupt­bahn­hof, wird nach Beschluss des Kri­sen­sta­bes vom Mitt­woch, 9. Juni, ab Frei­tag, 11. Juni, auf­ge­ho­ben. Die Mas­ken­pflicht gilt noch bis Don­ners­tag, 10. Juni, im Alt­stadt­be­reich und auch ent­lang des Rhein­ufers von der Drei­ecks­wiese bis zur Rhein­ter­rasse täg­lich von 10 bis 1 Uhr. In der Innen­stadt (Königsallee/Schadowstraße) gilt bis dahin noch täg­lich von 10 bis 19 Uhr Mas­ken­pflicht und auf den Plät­zen am Haupt­bahn­hof noch täg­lich von 6 bis 22 Uhr.

Mas­ken­pflicht gemäß Coro­naschutz­ver­ord­nung NRW
Zu beach­ten ist, dass die Mas­ken­pflicht, wie sie die Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW vor­sieht, bestehen bleibt. Die Mas­ken­pflicht des Lan­des gilt — im Gegen­satz zur kom­mu­na­len Mas­ken­pflicht, die aus­schließ­lich im Freien ver­fügt wor­den ist — im Schwer­punkt in geschlos­se­nen Räu­men wie zum Bei­spiel in Bus­sen und Bah­nen, im Ein­zel­han­del, in Arzt­pra­xen oder bei Fri­seur­dienst­leis­tun­gen. Ein­zel­hei­ten dazu fin­den sich in § 5 der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des NRW.

Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot in der Altstadt
Das lokale Ver­weil- und Alko­hol­kon­sum­ver­bot im Gebiet der Alt­stadt und der Rhein­pro­me­nade wird nach Beschluss des Kri­sen­sta­bes vom Mitt­woch, 9. Juni, ab Frei­tag, 11. Juni, aufgehoben.

Kul­tur
Ver­an­stal­tun­gen außen und innen, Thea­ter, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Per­so­nen erlaubt, sofern ein Sitz­plan, ein nega­ti­ver Test sowie eine Sitz­ord­nung nach Schach­brett­mus­ter vor­han­den sind. Nicht berufs­mä­ßi­ger Pro­ben­be­trieb kann innen mit 50 Per­so­nen und Test statt­fin­den, mit Gesang/Blasinstrumenten mit 30 Per­so­nen und Test.

Ergän­zung Kul­tur ab 1. Sep­tem­ber 2021 Musik­fes­ti­vals kön­nen mit bis zu 1.000 Zuschau­ern durch­ge­führt wer­den, wenn nega­tive Tests und ein geneh­mig­tes Kon­zept vorliegen.

Sport Außen und innen ist Kon­takt­sport mit bis zu 100 Per­so­nen mög­lich, sofern nega­tive Tests vor­lie­gen. Außen sind in Sport­stät­ten mehr 1.000 Zuschauer erlaubt — wobei maxi­mal 33 Pro­zent der Kapa­zi­tät der Sport­stätte aus­ge­schöpft wer­den darf. Innen sind in Sport­stät­ten bis zu 1.000 Zuschauer (maxi­mal 33 Pro­zent der Kapa­zi­tät) erlaubt, sofern nega­tive Tests, ein Sitz­plan sowie eine Sitz­ord­nung nach Schach­brett­mus­ter vor­han­den sind.
Da auch die Lan­des­in­zi­denz der­zeit eben­falls unter 35 liegt, ist der Innen­sport ohne vor­he­ri­gen Test möglich.

Ergän­zung Sport ab 1. Sep­tem­ber 2021 Sport­feste ohne Per­so­nen­be­gren­zung sind mit geneh­mig­tem Kon­zept und mit nega­ti­ven Tests erlaubt. Bei Ver­an­stal­tun­gen außer­halb von Sport­an­la­gen ent­fällt das Testerfordernis.

Frei­zeit­stät­ten
Besu­che im Frei­bad sind ohne vor­he­ri­gen Test mög­lich. Besu­che in Bor­del­len sind mit nega­ti­vem Test mög­lich. Clubs und Dis­ko­the­ken dür­fen im Außen­be­reich für bis zu 100 Per­so­nen öff­nen. Die Besu­cher müs­sen nega­tive Tests vorlegen.

Ergän­zung Frei­zeit­stät­ten ab 1. Sep­tem­ber 2021 Wenn die Lan­des­in­zi­denz eben­falls unter 35 liegt, dür­fen Clubs und Dis­ko­the­ken den Innen­be­reich ohne Per­so­nen­be­gren­zung öff­nen. Vor­aus­set­zung dafür sind nega­tive Tests und ein geneh­mig­tes Konzept.

Ein­zel­han­del und Märkte
Alle Geschäfte dür­fen wie­der ohne Test besucht wer­den, es gilt: eine Per­son pro 10 Qua­drat­me­ter. Die Son­der­re­gel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Qua­drat­me­tern fällt weg. Jahr- und Spe­zi­al­märkte sind mit Per­so­nen­be­gren­zung, mit aktu­el­lem Test sind auch Kir­mes­ele­mente zulässig

Ein­zel­han­del und Märkte ab 1. Sep­tem­ber 2021 Auch Jahr- und Spe­zi­al­märkte mit Kir­mes­ele­men­ten sind ohne nega­tive Tests erlaubt.

Ver­an­stal­tun­gen
Tagun­gen und Kon­gresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teil­neh­mern mög­lich, sofern nega­tive Tests vor­lie­gen. Mes­sen und Aus­stel­lun­gen mit Per­so­nen­be­gren­zung und Hygie­ne­kon­zept sind möglich.

Pri­vate Ver­an­stal­tun­gen sind außen mit bis zu 250 Gäs­ten und innen mit bis zu 100 Gäs­ten erlaubt, jeweils mit nega­ti­vem Test. Par­tys (mit Tanz und Musik) sind außen mit bis zu 100 Gäs­ten und innen mit bis zu 50 Gäs­ten ohne Abstand mög­lich, sofern nega­tive Tests vorliegen.

Ergän­zung Ver­an­stal­tun­gen ab 1. Sep­tem­ber 2021 Volks­feste, Schüt­zen­feste, Stadt­feste und so wei­ter sind mit bis zu 1.000 Besu­chern mög­lich, sofern ein geneh­mig­tes Kon­zept vor­han­den ist. Liegt die Lan­des­in­zi­denz eben­falls unter 35, dür­fen diese auch ohne Besu­cher­be­gren­zung stattfinden.

Kurse und Bildungsangebote
Außer­schu­li­sche Bil­dungs­an­ge­bote sind bei aus­rei­chen­der Belüf­tung ohne Maske an einem fes­ten Sitz­platz mög­lich. Da auch die Lan­des­in­zi­denz der­zeit eben­falls unter 35 liegt ist auch innen Prä­senz­un­ter­richt ohne Test erlaubt.

Grup­pen­an­ge­bote der Kin­der- und Jugend­ar­beit sind innen mit 30 und außen mit 50 Men­schen ohne Alters­be­gren­zung und ohne Test erlaubt.

Gas­tro­no­mie
Die Innen­gas­tro­no­mie bleibt geöff­net. Es gilt Sitz­platz­pflicht und Abstand zwi­schen den Tischen. Die Kon­takt­da­ten der Gäste müs­sen von den Gas­tro­no­men erfasst und vier Wochen auf­be­wahrt wer­den. Die Außen­gas­tro­no­mie darf wei­ter­hin ohne Test besucht wer­den. Eigent­lich wäre zum Besuch der Innen­gas­tro­no­mie noch ein nega­ti­ver Test vor­ge­schrie­ben, aber da die Lan­des­in­zi­denz der­zeit eben­falls unter 35 liegt, ist auch der Besuch der Innen­gas­tro­no­mie ohne vor­he­rige Tests möglich.

Tou­ris­mus
Hotels dür­fen wie­der voll aus­ge­las­tet wer­den. Die volle gas­tro­no­mi­sche Ver­sor­gung für pri­vate Gäste ist zuläs­sig. Bus­rei­sen ohne Kapa­zi­täts­be­gren­zung sind mög­lich, wenn alle Teil­neh­mer aus Regio­nen mit Inzi­denz von unter 35 kommen.
Bus­rei­sen sind mit vor­he­ri­gem Test und Kapa­zi­täts­be­gren­zung (60 Pro­zent) mög­lich, falls nicht aus­schließ­lich Geimpfte oder Gene­sene teil­neh­men oder alle Atem­schutz­mas­ken tragen.

Spiel­plätze
Alle öffent­li­chen Spiel­plätze sind geöff­net. Dort gilt jedoch eine Mas­ken­pflicht. Aus­ge­nom­men davon sind Kin­der, die das sechste Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben.

Wild­park
Der Wild­park Düs­sel­dorf ist geöff­net und kann nach vor­he­ri­ger Online-Ter­min­bu­chung und unter Ein­hal­tung des Sicher­heits- und Hygie­ne­kon­zepts besucht werden.

Bolz­plätze
Das Gar­ten­amt öff­net die Bolz­plätze im Stadt­ge­biet sukzessive.

Ska­ter­park
Der Skate­park Eller an der Hei­del­ber­ger Straße ist wie­der geöff­net: Ska­ten und BMX fah­ren ist nun unter Ein­hal­tung der gel­ten­den Hygie­ne­re­geln und nach vor­he­ri­ger Anmel­dung möglich.

Fried­höfe
Die Fried­höfe sind durch­ge­hend — auch an den Wochen­en­den und Fei­er­ta­gen — geöff­net. Die Fried­hofs­ver­wal­tung bleibt für Bestat­ter und Ansprech­part­ner der Fried­hofs­gärt­ne­reien und Stein­metze erreich­bar, um Fra­gen rund um Beer­di­gun­gen und Ein­äsche­run­gen klä­ren zu kön­nen. Alter­na­tiv kön­nen wei­tere Infor­ma­tio­nen zu den Fried­hö­fen jeder­zeit über die städ­ti­sche Web­site abge­ru­fen werden.
Fried­hofs­mo­bile: Ab sofort bringt der Fahr­dienst ältere und mobi­li­täts­ein­ge­schränkte Men­schen auf dem Nord­fried­hof, dem Süd­fried­hof und dem Fried­hof Stof­feln wie­der kos­ten­frei zu den Grab­stät­ten ihrer Ange­hö­ri­gen. Ebenso ist der Beför­de­rungs­dienst auf dem Fried­hof Ger­res­heim wie­der gestar­tet wor­den. Auf­grund der Pan­de­mie­si­tua­tion gilt für alle Mit­fah­ren­den die Pflicht, eine Atem­schutz­maske des Stan­dards FFP2 oder KN95/N95 zu tragen.

Schu­len
Seit Mon­tag, 31. Mai, sind grund­sätz­lich alle Schu­len aller Schul­for­men in Krei­sen und kreis­freien Städ­ten mit einer sta­bi­len Inzi­denz von unter 100 — so auch die in Düs­sel­dorf — zu einem durch­gän­gi­gen und ange­pass­ten Prä­senz­un­ter­richt zurück­ge­kehrt. Die bestehen­den strik­ten Hygie­ne­vor­ga­ben (ins­be­son­dere Mas­ken- und Test­pflicht) gel­ten weiter.

Kin­der­gär­ten
Die Kin­der­gär­ten blei­ben im ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb geöff­net, also feste Grup­pen und um 10 Stun­den ver­rin­gerte Betreu­ungs­zei­ten. Seit dem 7. Juni ist die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung in Nord­rhein-West­fa­len lan­des­weit in den Regel­be­trieb zurück­ge­kehrt, das heißt, die Betreu­ung erfolgt in vol­ler Stun­den­an­zahl, die Grup­pen­tren­nung wird auf­ge­ho­ben, ein Test­an­ge­bot wird angeboten.