Rhein­bahn Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Für einen noch bes­se­ren Infek­ti­ons­schutz in Bus­sen und Bahnen:

Ob Hal­te­stange, Sitz­pols­ter, Griff oder Tas­ter – alle Kontaktflächen in den Bus­sen und Bah­nen der Rhein­bahn wer­den ab sofort regelmäßig mit einer anti­vi­ral wir­ken­den Oberfläche beschich­tet. Dazu wird in der nächtlichen Rei­ni­gung, die alle Fahr­zeuge durch­lau­fen, eine spe­zi­elle Lösung auf­ge­tra­gen, die auf den Oberflächen einen des­in­fi­zie­ren­den Schutz­film bil­det. Die­ser redu­ziert Keime, Bak­te­rien und Viren zuver- lässig auf den Kontaktflächen bis zu 90 Prozent.

„Mit unse­ren umfang­rei­chen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men haben wir als Rhein­bahn seit Beginn der Pan­de­mie dazu bei­getra­gen, dass der Nah­ver­kehr in Düsseldorf und der Region sicher war. Mit der anti­vira- len Beschich­tung von Kontaktflächen gehen wir einen wei­te­ren konse- quen­ten Schritt in Rich­tung der dau­er­haf­ten Ver­bes­se­rung der Hygiene in unse­ren Fahr­zeu­gen“, so Michael Rich­arz, Vor­stand Tech­nik und Betrieb der Rhein­bahn. „Die Beschich­tung schützt nicht nur vor Über- tra­gun­gen des Corona-Erre­gers, son­dern auch vor ande­ren Viren, die durch Schmier­in­fek­tio­nen übertragen wer­den. Sie redu­ziert nach­ge­wie- sener­ma­ßen die Keim­be­las­tung auf den Oberflächen deutlich.“

Die Rhein­bahn hat in den letz­ten Mona­ten meh­rere Pro­dukte getes­tet und sich dann für den wirk­sams­ten Anbie­ter ent­schie­den. Beglei­tet wur­den die Tests durch ein unabhängiges Labor, das die Wirk­sam­keit des Pro­dukts bestätigt.

Zusätzlich zum Fahr­gast­raum wer­den künftig auch alle Kontaktflächen am Fah­rer­platz mit der Lösung beschich­tet. „Die Gesund­heit unse­rer Fah­re­rin­nen und Fah­rer liegt uns ebenso am Her­zen wie die Gesund- heit unse­rer Kun­din­nen und Kun­den“, so Rich­arz wei­ter. „Mit der antivi- ralen Beschich­tung machen wir den Nah­ver­kehr noch siche­rer. Nichts- des­to­trotz bit­ten wir unsere Fahrgäste, sich wei­ter­hin eigen­ver­ant­wort- lich an die Hygie­ne­re­geln und die Mas­ken­pflicht zu halten