Was pas­siert, wenn ein PKW in einen See oder Fluss fährt? Die­sen Not­fall prob­ten rund 15 Ein­satz­kräfte der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf am Diens­tag, 19. Okto­ber, im Hafen­be­cken. Neben der Ret­tung von Men­schen ist auch die Ber­gung des ver­un­glück­ten Fahr­zeugs Teil des Ein­sat­zes, um eine Gefahr für die Umwelt zu mini­mie­ren. Sol­che Ein­sätze sind zwar sel­ten, kom­men aber vor — zuletzt Anfang 2020, als ein PKW in den Kö-Gra­ben gefah­ren ist.

Beim Übungs­sze­na­rio eines in das Hafen­be­cken gestürz­ten Fahr­zeu­ges ist für die Tau­cher und die Spe­zia­lis­ten der Feu­er­wa­che tech­ni­sche Dienste und Umwelt­schutz Team­work gefragt: Wäh­rend der Loka­li­sie­rung und Mar­kie­rung der Posi­tion des Fahr­zeugs im Was­ser wird an Land die Befes­ti­gung und Ber­gung über den Feu­er­wehr­kran vorbereitet.

In rund vier bis zehn Metern Tiefe befes­ti­gen die Tau­cher Hebe­kis­sen am ver­sun­ke­nen Fahr­zeug. Diese wer­den dann mit Druck­luft befüllt und brin­gen das Auto an die Was­ser­ober­flä­che. Dort befes­ti­gen die Tau­cher Hebe­werk­zeug am Feu­er­wehr­kran, um die rund 10 Meter Höhen­dif­fe­renz zur Kai­mauer zu überwinden.

Tauch­ein­satz­füh­rer Michael Nolte: “Ist ein Mensch in einem Fahr­zeug ein­ge­schlos­sen, zählt bei der Befrei­ung aus der Zwangs­lage jede Sekunde. So lange das Fahr­zeug noch nicht voll­stän­dig unter Was­ser ist, kön­nen die Schei­ben des Fahr­zeu­ges kurze Zeit nach dem Unfall noch geöff­net wer­den. Wenn das Auto erst mal unter der Was­ser­ober­flä­che ist, herr­schen unter­schied­li­che Druck­ver­hält­nisse. Da ist der Was­ser­druck auf Türen und Fens­ter so groß, dass man nur sehr schwer ins Fahr­zeug­innere gelangt.”

Betrof­fene soll­ten Gurte und Auto­fens­ter öff­nen
Im Falle eines Unfalls in Gewäs­sern soll­ten Betrof­fene zunächst ruhig blei­ben und Panik ver­mei­den. Nach dem Auf­prall auf dem Was­ser müs­sen alle sich im Fahr­zeug befin­den­den Per­so­nen ihre Gurte öff­nen und das Sei­ten­fens­ter sowie, falls vor­han­den, das Schie­be­dach öff­nen. Das Fahr­zeug kann dann durch die Fens­ter ver­las­sen wer­den — bes­ten­falls vor dem Unter­ge­hen des Autos.

Der Ein­satz­ab­lauf im Ernst­fall
In Falle eines rea­len Not­falls rücken rund 25 Ein­satz­kräfte — alles aus­ge­bil­dete Ret­tungs­schim­mer — zu der gemel­de­ten Adresse aus. Jede Feu­er­wa­che hat die not­wen­digste Grund­aus­stat­tung immer dabei, sodass umge­hend mit der Ret­tung der Ver­un­glück­ten begon­nen wer­den kann. Hin­zu­kom­mende Feu­er­wehr­tau­cher kön­nen die Unglücks­stelle mit ihrem Ret­tungs­boot schnell errei­chen und die Ber­gung mit ihrem Tau­ch­e­quip­ment auch in tie­fem Was­ser ein­lei­ten. Beim Ein­satz auf dem Rhein sen­det die Feu­er­lösch­boot­sta­tion im Hafen zusätz­lich ein Feu­er­lösch­boot und ein Ret­tungs­boot aus.

“Zur Vor­be­rei­tung auf mög­li­che Ein­sätze ver­folgt die Feu­er­wehr seit Jah­ren eine inten­sive Aus- und Fort­bil­dungs­stra­te­gie. Dadurch sind die Ein­satz­kräfte in allen not­wen­di­gen Abläufe trai­niert und bes­tens auf die sel­ten vor­her­seh­ba­ren Ein­satz­la­gen vor­be­rei­tet”, erklärt Feu­er­wehr­spre­cher Ste­fan Gobbin.

Hin­ter­grund: Tau­cher­staf­fel der Feu­er­wehr
Zum Ein­satz­ge­biet der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf zäh­len neben den zahl­rei­chen inner­städ­ti­schen Seen und Bag­ger­seen auch der Rhein, der auf einer Gesamt­länge von 42 Kilo­me­tern durch das Stadt­ge­biet fließt. Dafür wurde 1998 die Tau­cher­staf­fel der Feu­er­wehr Düs­sel­dorf gegrün­det und rückte im Jahr 2020 zu 82 Ein­sät­zen (2019: 77 Ein­sätze; 2018: 98 Ein­sätze) aus.

Zur­zeit besteht die Tau­cher­staf­fel aus sie­ben Lehr­tau­chern und 43 Tau­chern, von denen stets min­des­tens vier im Dienst sind. Sta­tio­niert sind die Tau­cher an der Feuer- und Ret­tungs­wa­che Hüt­ten­straße. Neben Ein­sät­zen mit Per­so­nen in Gewäs­sern ist die Tau­cher­staf­fel in den kal­ten Jah­res­zei­ten auch auf die Ret­tung von Men­schen, die in Eis ein­ge­bro­chen sind, vor­be­rei­tet. Dar­über hin­aus sind die Tau­cher auf das Suchen und Heben von Gegen­stän­den spezialisiert.

Die acht wöchige Aus­bil­dung zum Feu­er­wehr­tau­cher umfasst einen theo­re­ti­schen Teil sowie die Aus­bil­dung im Tauch­be­cken an der Feu­er­wehr­schule bezie­hungs­weise im Frei­was­ser. Hier müs­sen min­des­tens 50 Tauch­gänge, von denen 40 im Frei­was­ser zu erfol­gen haben, abge­leis­tet wer­den. Auch der Sport­boot­füh­rer­schein Bin­nen A sowie der Erwerb eines Rhein­sprech­funk­zeug­nis­ses und die Aus­bil­dung zum Strö­mungs­ret­ter gehö­ren zur Ausbildung.