3G Kon­trol­len Foto: Rheinbahn

 

Seit Mon­tag­vor­mit­tag überprüft die Rhein­bahn das Ein­hal­ten der 3G-Regel in ihren Bus­sen und Bah­nen. Zum Start der Kon­trol­len stat­tete Klaus Klar, Vor­stands­vor­sit­zen­der und Arbeits­di­rek­tor, einem Team einen Besuch am U‑Bahnhof Scha­dow­straße ab und dankte den Mit­ar­bei­ten­den stell­ver­tre­tend für alle ande­ren Kon­trol­leure für ihren wich­ti­gen Einsatz.

„Auf­grund der wei­ter zuneh­men­den Infek­ti­ons­zah­len sind diese Kon­trol­len lei­der not­wen­dig gewor­den. Seit Mon­tag wer­den unsere Teams daher im gesam­ten Netz die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben stich­pro­ben­haft überprüfen“, erklärt Klaus Klar. Und er- gänzt: „Uns ist die Sensibilität die­ses The­mas für die Men­schen sehr bewusst. Wir bit­ten alle Fahrgäste herz­lich um ihre Koope­ra­tion und um Zusam­men­halt in der Vor­weih­nachts­zeit, die uns erneut eini­ges abver­langt und die wir uns alle mit­ein­an­der anders vor­ge­stellt haben. Bei der Umset­zung der Mas­ken­pflicht haben wir das auch schon gemein­sam geschafft. Bitte seien Sie jeder­zeit auf Kon­trol­len vor­be­rei­tet, hal­ten Sie Ihren 3G-Nach­weis und Ihr Aus­weis­do­ku­ment griff­be­reit und unterstützen Sie uns bei die­ser Auf­gabe. Den Kon­troll­teams danke ich sehr herz­lich für ihren wich­ti­gen Einsatz.“

Mit Inkraft­tre­ten des neuen Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes am ver­gan­ge­nen Mitt­woch ist die Nut­zung von Bus­sen und Bah­nen bis auf wei­te­res nur noch Fahrgästen gestat­tet, die geimpft, gene­sen oder aktu­ell getes­tet (Test nicht älter als 24 Stun­den) sind (3G-Regel). Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel aus­ge­nom­men. Die Mas­ken­pflicht in Bus­sen und Bah­nen bleibt drüber hin­aus bestehen. Fahrgästen, die ihren 3G-Sta­tus nicht nach­wei­sen können, droht eine Geld­strafe in Höhe von 250 Euro sowie der Aus­schluss von der Beförderung.