Kon­trolle im Nah­ver­kehr Foto: LOKALBÜRO

 

In einer drei­tä­gi­gen über­re­gio­na­len Aktion ist die Ein­hal­tung der 3G-Pflicht in Bus­sen und Bah­nen in Nord­rhein-West­fa­len kon­trol­liert wor­den. Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Ord­nungs­be­hör­den haben dabei 559 Fahr­gäste ohne den erfor­der­li­chen 3G-Nach­weis ange­trof­fen. Wer kei­nen Nach­weis erbrin­gen konnte, muss jetzt mit einem Buß­geld­be­scheid vom Ord­nungs­amt rechnen.

Auf aus­ge­wähl­ten Zulauf­stre­cken zu ins­ge­samt zehn Haupt­bahn­hö­fen in Nord­rhein-West­fa­len haben Ver­kehrs­un­ter­neh­men und Ord­nungs­be­hör­den von Mon­tag, 13. Dezem­ber, bis Mitt­woch, 15. Dezem­ber, jeweils zwi­schen 7 und 15 Uhr die Ein­hal­tung der 3G-Pflicht kon­trol­liert. Ziel der gemein­sa­men Aktion des Minis­te­ri­ums für Ver­kehr des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len, der SPNV-Auf­ga­ben­trä­ger, des Ver­bands Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV), der Deut­schen Bahn AG und wei­te­rer Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men sowie der Bun­des­po­li­zei war es, Fahr­gäste für die Ein­hal­tung der 3G-Regel zu sen­si­bi­li­sie­ren. Zeit­gleich zu den Kon­trol­len im Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehr (SPNV) haben auch die kom­mu­na­len Ver­kehrs­un­ter­neh­men gemein­sam mit den Ord­nungs­äm­tern in Bus­sen und Stra­ßen­bah­nen in gro­ßen Städ­ten kon­trol­liert. Im Rah­men der Kon­trol­len zur Ein­hal­tung der 3G-Pflicht ist auch die Mas­ken­pflicht in Zügen, Bus­sen und Stra­ßen­bah­nen kon­trol­liert wor­den. Dabei wur­den ins­ge­samt ledig­lich 35 Ver­stöße festgestellt.

Ver­kehrs­mi­nis­te­rin Ina Bran­des: „Bus- und Bahn­fah­ren ist auch in Corona-Zei­ten sicher. Die meis­ten Fahr­gäste hal­ten sich an die 3G-Regel und an die Mas­ken­pflicht. Das haben die ver­gan­ge­nen Schwer­punkt­tage gezeigt. Natür­lich wird es auch wei­ter­hin Über­prü­fun­gen geben. Es ist wich­tig, dass wir uns alle an die Schutz­re­geln hal­ten. Mein herz­li­cher Dank an alle Ein­satz­kräfte, die enga­giert Tag für Tag in Bus­sen und Bah­nen kon­trol­lie­ren und so für mehr Schutz und Sicher­heit sorgen.“

Wer mit Bus und Bahn fah­ren will, muss seit dem 24. Novem­ber geimpft, gene­sen oder getes­tet sein. Seit der bun­des­wei­ten Ein­füh­rung der 3G-Regel im Nah­ver­kehr am 24. Novem­ber wer­den stich­pro­ben­ar­tig ent­spre­chende Nach­weise kon­trol­liert. In der über­re­gio­na­len Aktion der ver­gan­ge­nen drei Tage wurde die Ein­hal­tung der 3G-Regel zusätz­lich und ver­stärkt über­prüft. Wer gegen die Regel ver­stößt, muss mit einem Buß­geld von 250 Euro rechnen.