Beloh­nung für “Pascha” nach der Ver­trags­un­ter­zeich­nung: Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler (r.) mit einem Lecker­chen für den tie­ri­schen Ver­tre­ter des Düs­sel­dor­fer Tierschutzvereins,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Wilfried Meyer

 

OB Kel­ler unter­zeich­net “Ver­trag über die pfleg­li­che Ver­wah­rung gefun­de­ner und sicher­ge­stell­ter Tiere im Stadt­ge­biet von Düsseldorf”

Die Lan­des­haupt­stadt unter­stützt den Tier­schutz: Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler hat am Mitt­woch, 22. Dezem­ber, den “Ver­trag über die pfleg­li­che Ver­wah­rung gefun­de­ner und sicher­ge­stell­ter Tiere im Stadt­ge­biet” unter­zeich­net und schafft damit eine neue Grund­lage für die Zusam­men­ar­beit mit dem Tier­schutz­ver­ein Düs­sel­dorf. Auch die Bei­geord­ne­ten Helga Stul­gies, ver­ant­wort­lich für das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen, und Chris­tian Zaum, ver­ant­wort­lich für das Ord­nungs­amt, nah­men an der Ver­trags­un­ter­zeich­nung teil.

Mit einer Lauf­zeit von vier Jah­ren beginnt der Ver­trag am Sams­tag, 1. Januar 2022, und sichert dem Tier­schutz­ver­ein Düs­sel­dorf eine Unter­stüt­zung von 700.000 Euro pro Jahr zuzüg­lich Umsatz­steuer zu. Im Gegen­zug über­nimmt das Tier­heim in Düs­sel­dorf-Rath die tier­pfle­ge­ri­sche und vete­ri­när­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung gefun­de­ner oder behörd­lich sicher­ge­stell­ter Haustiere.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: “Mit Abschluss die­ses Ver­tra­ges erhält die lang­jäh­rige erfolg­rei­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen der Lan­des­haupt­stadt und dem Tier­schutz­ver­ein jetzt eine feste Grund­lage. Damit kön­nen wir dem Tier­schutz­ver­ein Pla­nungs­si­cher­heit für seine Leis­tun­gen geben.”

Leis­tungs­über­sicht im Tier­heim im Jahr 2020
Im Jahr 2020 muss­ten ins­ge­samt drei ord­nungs­be­hörd­lich sicher­ge­stellte Hunde und 317 Fund­tiere, dar­un­ter unter ande­rem 148 Kat­zen, 91 Vögel und 42 Hunde, ver­sorgt wer­den. Zudem wur­den nach Ver­stö­ßen gegen das Tier­schutz­ge­setz wei­tere 190 Tiere durch die amt­li­chen Tier­ärz­tin­nen und Tier­ärzte zur Ver­sor­gung und tier­ärzt­li­chen Unter­su­chung im Tier­heim unter­ge­bracht. Diese Sicher­stel­lun­gen wer­den immer dann not­wen­dig, wenn Tiere erheb­li­che Lei­den, Schä­den oder Schmer­zen haben und die Tier­hal­te­rin­nen und ‑hal­ter nicht für eine schnelle Abhilfe sor­gen. Dar­über hin­aus befan­den sich 148 Tiere nach ihrer Ein­reise nach Deutsch­land in vor­über­ge­hen­der Qua­ran­täne im Tierheim.

Neben der Ver­sor­gung ist die Ver­mitt­lung von Tie­ren an neue Hal­te­rin­nen und Hal­ter eine beson­ders wich­tige Auf­gabe: Dabei betreibt der Tier­schutz­ver­ein einen hohen Auf­wand, um ein geeig­ne­tes Zuhause für die Tiere zu fin­den. Gleich­zei­tig wird durch eine Ver­mitt­lung der Auf­ent­halt im Tier­heim ver­kürzt, und die Kos­ten für die Unter­brin­gung wer­den redu­ziert. Von den Fund­tie­ren im Jahr 2020 wur­den 174 in ein neues Zuhause ver­mit­telt. Auch bei der Ein­fuhr von Tie­ren aus dem Aus­land, ins­be­son­dere über den Flug­ha­fen, kommt es häu­fig zu Ein­sät­zen für den Tier­schutz­ver­ein: Das Feh­len not­wen­di­ger Imp­fun­gen und Gesund­heits­zeug­nisse führt näm­lich zu einer mehr­wö­chi­gen Qua­ran­täne im Tier­heim. Der Betriebs­auf­wand einer Qua­ran­tä­ne­sta­tion ist hoch, da die Tiere iso­liert und beson­ders gepflegt wer­den, um den man­geln­den Kon­takt zu kom­pen­sie­ren. Die Kos­ten dafür müs­sen von den Hal­te­rin­nen und Hal­tern gezahlt wer­den und errei­chen schnell vier­stel­lige Summen.

Eine beson­dere Her­aus­for­de­rung stellt sich im Umgang mit abge­ge­be­nen Kat­zen dar: Immer wie­der kommt es vor, dass Men­schen ihre Tiere im Tier­heim “ent­sor­gen” wol­len oder sie irgendwo zurück­las­sen, da sie mit der Pflege und der tier­me­di­zi­ni­schen Ver­sor­gung per­sön­lich oder finan­zi­ell über­for­dert sind. Oft sind diese Kat­zen in einem schlech­ten Gesund­heits­zu­stand und müs­sen im Tier­heim auf­ge­päp­pelt wer­den, bevor sie an neue Hal­ter ver­mit­telt wer­den kön­nen. Bei 41 Tie­ren stand 2020 ein Ver­dacht auf Aus­set­zung im Raum.

Anders ist es bei Hun­den: Ent­lau­fene Vier­bei­ner, die von ihren Frau­chen oder Herr­chen ver­misst wer­den, wer­den häu­fig schon am ers­ten Tag, spä­tes­tens aber inner­halb von drei Tagen nach der Ankunft im Tier­heim wie­der abgeholt.