Archiv­bild Boote zur boot kom­men über den Rhein an Foto: LOKALBÜRO

 

Keine gro­ßen Publi­kums­mes­sen im Januar mög­lich – bereits beschlos­sene Schutz­maß­nah­men wer­den kon­se­quent umgesetzt

Das Gesund­heits­mi­nis­te­rium hat mit Anpas­sung der Coro­naschutz­ver­ord­nung ab 30. Dezem­ber 2021 große Publi­kums­mes­sen mit nor­ma­ler­weise gleich­zei­tig mehr als 750 Besu­che­rin­nen und Besu­chern bis Ende Januar unter­sagt. Grund dafür ist die nach wie vor erwar­tete erheb­li­che Aus­brei­tung der Omi­kron-Vari­ante. Schon in der Woche vor Weih­nach­ten hatte die neue Coro­naschutz­ver­ord­nung ein Zuschau­er­ver­bot für über­re­gio­nale Groß­ver­an­stal­tun­gen bestimmt.

Minis­ter Karl-Josef Lau­mann: „Wir müs­sen im Moment wei­ter sehr vor­sich­tig sein. Die Omi­kron-Vari­ante brei­tet sich aus in einer Dyna­mik, die wir noch nicht ken­nen. Doch wir müs­sen heute han­deln. Des­halb hat­ten wir in der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung schon große Fuß­ball­spiele und Sport­er­eig­nisse mit Zuschaue­rin­nen und Zuschau­ern unter­sagt. Es ist nur fol­ge­rich­tig, dass im Januar auch keine gro­ßen Publi­kums­mes­sen mit vie­len Besu­che­rin­nen und Besu­chern aus ver­schie­de­nen Regio­nen und Län­dern aus aller Welt stattfinden.”

Düs­sel­dorfs Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler: „Ich begrüße es, dass das Land seine Coro­naschutz­ver­ord­nung in eini­gen Punk­ten kon­kre­ti­siert hat. Sicher­lich ist es bedau­er­lich, dass auch die Messe boot im Januar jetzt unter das Ver­bot fällt. Ich war mir aber bereits im Vor­feld mit der Geschäfts­füh­rung der Messe Düs­sel­dorf einig, kein unver­tret­ba­res Risiko ein­zu­ge­hen und die boot not­falls abzusagen.”

Dar­über hin­aus hat das Gesund­heits­mi­nis­te­rium einige redak­tio­nelle Klar­stel­lun­gen und Ver­ein­fa­chun­gen in der Coro­naschutz­ver­ord­nung vor­ge­nom­men, auch damit die Rege­lun­gen noch kon­se­quen­ter umge­setzt wer­den. So wurde zum Bei­spiel klar­ge­stellt, dass die Kon­takt­be­schrän­kung im Pri­vat­be­reich auf maxi­mal zehn immu­ni­sierte Per­so­nen auch für unter 2Gplus fal­lende pri­vate Sil­ves­ter­fei­ern mit Tanz gilt.