Waf­fen­ver­bot in der Alt­stadt Foto: LOKALBÜRO

 

“In der Alt­stadt haben Mes­ser und andere Waf­fen jeder Art nichts zu suchen!”, so der erneute Appell von Poli­zei­di­rek­tor Thors­ten Fleiß mit Blick in die Zukunft.

Einen Monat nach Ein­füh­rung der Waf­fen­ver­bots­zone in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt zei­gen sich zahl­rei­che Alt­stadt­be­su­cher unwis­send und noch schlecht infor­miert. Das haben Beam­tin­nen und Beamte in Gesprä­chen mit Alt­stadt­be­su­chern und auch im Ein­satz festgestellt.

Das Poli­zei­prä­si­dium Düs­sel­dorf möchte ins­be­son­dere die Ziel­grup­pen der Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen auch aus den Nach­bar­re­gio­nen erreichen.

Hier noch­mals die wich­tigs­ten Daten und Infor­ma­tio­nen zum Waffenverbot:

Das Waf­fen­ver­bot gilt an Wochen­en­den von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie ent­spre­chend vor/an Wochen­fei­er­ta­gen, an Kar­ne­vals­ta­gen des 11.11. und Wei­ber­fast­nacht bis ein­schließ­lich Ascher­mitt­woch jeden Jah­res. In den Abend- und Nach­stun­den ist es dem­nach ver­bo­ten Waf­fen und Mes­ser mit einer fest­ste­hen­den oder fest­stell­ba­ren Klin­gen­länge von mehr als 4 Zen­ti­me­tern mitzuführen.

Bei Ver­stö­ßen droht eine ent­spre­chende Anzeige mit einem Buß­geld von bis zu 10.000 Euro. Außer­dem wer­den die ver­bo­te­nen Waf­fen und/oder Mes­ser immer beschlagnahmt.

Die Düs­sel­dor­fer Poli­zei kün­digt anlass­un­ab­hän­gige Kon­trol­len im Rah­men der Alt­stadt­ein­sätze an und appel­liert ein­dring­lich an alle Besu­cher, sich an die bestehende Ver­ord­nung zu halten.