Archiv­bild Minis­te­rin Gebauer Foto: LOKALBÜRO

 

Laut Mit­tei­lung des Deut­schen Wet­ter­diens­tes und des Lan­des­la­ge­zen­trums von heute wer­den für den mor­gi­gen 17. Februar 2022 ver­brei­tet Sturm und schwere Sturm­böen für ganz Nord­rhein-West­fa­len erwar­tet, teil­weise in Hoch­la­gen Orkan­böen. Auf Grund­lage des Erlas­ses „Rege­lun­gen zum Unter­richts­aus­fall und ande­ren schu­li­schen Maß­nah­men bei Unwet­tern und ande­ren extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen“ wird daher vom Minis­te­rium für Schule und Bil­dung ein lan­des­wei­ter Unter­richts­aus­fall für den mor­gi­gen 17. Februar 2022 angeordnet.

Minis­te­rin Gebauer erklärte dazu: „Das nahende Unwet­ter­er­eig­nis ist eine ernste Gefahr ins­be­son­dere für den Schul­weg für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Daher wird in den nord­rhein-west­fä­li­schen Schu­len mor­gen kein Unter­richt statt­fin­den, die Schu­len sind grund­sätz­lich geschlos­sen. Nach dem Sturm „Frie­de­rike“ 2018 hat die Lan­des­re­gie­rung ein Kon­zept für sol­che Gefah­ren­la­gen erar­bei­tet. Mit dem neuen Unwet­ter­er­lass für die Schu­len ist es nun auch mög­lich, dass es lan­des­weite Ent­schei­dun­gen auf­grund von extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen gibt. Diese wen­det die Lan­des­re­gie­rung an, indem für mor­gen der Unter­richt für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Nord­rhein-West­fa­len ausfällt.“

Die Schu­len wur­den bereits mit einer Schul­mail über die Ent­schei­dung für mor­gen infor­miert. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die die Mit­tei­lung über den Unter­richts­aus­fall nicht mehr recht­zei­tig erreicht hat und die des­halb mor­gen den­noch im Schul­ge­bäude ein­tref­fen, ist eine ange­mes­sene Beauf­sich­ti­gung durch die Schu­len zu gewähr­leis­ten. Lehr­kräfte tre­ten hierzu mor­gen unab­hän­gig von der Ent­schei­dung über den Unter­richts­aus­fall ihren Dienst an, soweit es die Wit­te­rungs­ver­hält­nisse zulassen.

Den Erlass zum Unter­richts­aus­fall und ande­ren schu­li­schen Maß­nah­men bei Unwet­tern und ande­ren extre­men Wet­ter-Ereig­nis­sen fin­den Sie hier und wei­tere Infor­ma­tio­nen unter www.schulministerium.nrw/extreme-witterung.