Deut­sche Oper am Rhein Foto: LOKALBÜRO

 

Kleine Kom­mis­sion Opern­haus der Zukunft kam zu ihrer ers­ten Sit­zung zusammen/Beschlussvorlage zum wei­te­ren geplan­ten Ver­fah­ren geht nun in die poli­ti­schen Gremien

Nach­dem der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf im Dezem­ber 2021 den Grund­satz­be­schluss zum Neu­bau des Opern­hau­ses gefasst und somit den Grund­stein für diese Groß­pro­jekt gelegt hat, geht es bei den nächs­ten Schrit­ten nun um die Stand­ort­frage. Der Klei­nen Kom­mis­sion Opern­haus der Zukunft, die am Diens­tag, 1. März, zu ihrer ers­ten Sit­zung zusam­men­kam, stellte die Ver­wal­tung nun das wei­tere Vor­ge­hen vor und schlug vor, einen inter­na­tio­na­len städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb für die bei­den poten­zi­el­len Stand­orte, Hein­rich-Heine-Allee 16a und Am Wehr­hahn 1, auf den Weg zu brin­gen. Auch bei die­sem Pro­jekt­schritt soll die Stadt­ge­sell­schaft erneut durch eine beglei­tende Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung invol­viert wer­den. Eine ent­spre­chende Beschluss­vor­lage geht nun in die poli­ti­schen Gre­mien. Der Rat wird am 7. April über das Ver­fah­ren entscheiden.

In einer ers­ten Pro­jekt­phase wur­den nach Prü­fun­gen der Ver­wal­tung und unter Ein­be­zie­hung der Ergeb­nisse der Bür­ger­be­tei­li­gung zwei Stand­orte für einen Neu­bau iden­ti­fi­ziert, die nach dem Grund­satz­be­schluss des Rates fokus­siert betrach­tet wer­den: das städ­ti­sche Grund­stück an der Hein­rich-Heine-Allee sowie der Stand­ort Am Wehr­hahn 1. Anschlie­ßend wur­den unter Ein­be­zie­hung der Fachäm­ter, der Oper sowie exter­ner Büros die städ­te­bau­lich-funk­tio­na­len Aspekte und Stadt­ent­wick­lungs­po­ten­tiale der bei­den Stand­orte näher betrach­tet. Dabei wurde ersicht­lich, dass nur mit einem für beide Stand­orte gleich aus­ge­leg­ten wett­be­werb­li­chen Ver­fah­ren die opti­ma­len städ­te­bau­li­chen Poten­tiale unter Berück­sich­ti­gung der Raum- und Funk­ti­ons­be­darfe sowie der jewei­li­gen Rah­men­be­din­gun­gen der Stand­orte eine Ent­schei­dungs­grund­lage her­bei­ge­führt wer­den kann. In der ers­ten Pro­jekt­phase konnte noch nicht die gesamte Band­breite des archi­tek­to­nisch-städ­te­bau­lich Mög­li­chen betrach­tet wer­den, um zum jet­zi­gen Zeit­punkt eine fun­dierte Ent­schei­dung tref­fen zu kön­nen. Im Sinne der Trans­pa­renz und der Betei­li­gung will die Ver­wal­tung die Ent­schei­dung daher durch den städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb auf eine noch brei­tere Basis stellen.

Die­ser soll für beide Stand­orte gemein­sam durch­ge­führt wer­den, um kon­krete pla­ne­ri­sche Über­set­zun­gen und deren Kon­se­quen­zen für beide Stand­orte zu erhal­ten. Auf Basis die­ser Ideen und im Zusam­men­spiel aller wich­ti­gen Fak­to­ren soll anschlie­ßend eine Ent­schei­dung für einen Stand­ort für das Opern­haus der Zukunft getrof­fen werden.

Damit wird die Stand­ort­ent­schei­dung nicht, wie ursprüng­lich geplant im 1. Quar­tal 2022 getrof­fen. Nach dem nun geplan­ten Ver­fah­ren ist die Stand­ort­ent­schei­dung für das 1. Quar­tal 2023 vor­ge­se­hen. Der städ­te­bau­li­che Wett­be­werb führt aller­dings nicht zu einem Zeit­ver­lust im Pro­jekt, da par­al­lel die ohne­hin für einen Rea­li­sie­rungs­wett­be­werb not­wen­di­gen Unter­la­gen erar­bei­tet und abge­stimmt wer­den sol­len. Dazu zäh­len unter ande­rem die jewei­li­gen Raum­qua­li­tä­ten an Aus­stat­tung und Raum­klima, die ver­kehrs­tech­ni­schen Belange sowie die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für die bei­den Standorte.

Auf Basis der Stand­ort­ent­schei­dung soll die Aus­lo­bung des anschlie­ßen­den Rea­li­sie­rungs­wett­be­werbs für die Oper selbst vor­be­rei­tet wer­den. Die bes­ten Ent­wurfs­teams aus dem städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb sol­len hierzu eben­falls ein­ge­la­den werden.

Der inter­na­tio­nale städ­te­bau­li­che Wettbewerb
Als Grund­lage für den inter­na­tio­na­len städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb sol­len unter ande­rem neben den sehr indi­vi­du­el­len städ­te­bau­li­chen Rand­be­din­gun­gen der Stand­orte die erar­bei­te­ten Anfor­de­run­gen an das über­ar­bei­tete Raum- und Funk­ti­ons­pro­gramm sowie die Ergeb­nisse und Ziele aus dem bis­he­ri­gen Öffent­lich­keits­ver­fah­ren dienen.

Das Raum- und Funk­ti­ons­pro­gramm für das “Opern­haus der Zukunft” wurde bereits auf Grund­lage der Ergeb­nisse aus der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung sowie der Work­shops der Deut­schen Oper am Rhein fort­ge­schrie­ben. So beinhal­tet die Fort­schrei­bung des Raum- und Funk­ti­ons­pro­gramms die Vor­aus­set­zun­gen für die Gewähr­leis­tung und Opti­mie­rung der Pro­duk­ti­ons­ab­läufe und des Vor­stel­lungs­be­trie­bes. Ebenso sol­len die Vor­aus­set­zun­gen für eine struk­tu­relle und pro­gram­ma­ti­sche Öff­nung geschaf­fen wer­den, z. B. durch ein soge­nann­tes “Forum Urba­num” (Arbeits­ti­tel) mit freiem öffent­li­chem Zugang, ein eige­nes Foyer und damit auto­no­mer Nutz­bar­keit der Stu­dio­bühne und mul­ti­funk­tio­nal nutz­bare Räume.

Die Teil­neh­men­den wer­den auf­ge­for­dert, diese Grund­la­gen auf den Stand­or­ten abzu­bil­den und fort­zu­schrei­ben sowie die Visio­nen “Opern­haus der Zukunft” und “Oper für alle” als Archi­tek­ten und Thea­ter­fach­pla­ner aus­zu­bauen. Im Rah­men des Wett­be­werbs sind die städ­te­bau­li­che Ein­bin­dung des Opern­hau­ses auf den bei­den Grund­stü­cken und die Aus­wir­kun­gen auf das Umfeld zu untersuchen.

In der ers­ten Phase sol­len 20 Archi­tek­tur­bü­ros in einem gemein­sa­men Ver­fah­ren für beide Stand­orte einen städ­te­bau­lich-funk­tio­na­len Ent­wurf erstel­len. Im wei­te­ren Ver­lauf des Pro­jek­tes wer­den die Ergeb­nisse durch eine Jury bewer­tet wer­den. Es ist geplant, die Aus­lo­bung des Wett­be­werbs im drit­ten Quar­tal 2022 in die poli­ti­schen Gre­mien ein­zu­brin­gen und im Anschluss zu veröffentlichen.

Die Pro­jekt­lei­tung und ‑steue­rung sol­len zudem auf das städ­ti­sche Toch­ter­un­ter­neh­men IPM über­tra­gen wer­den. Bereits für die Vor­be­rei­tung und Zusam­men­stel­lung der Aus­lo­bungs­un­ter­la­gen für den städ­te­bau­li­chen Wett­be­werb wird ein Pro­jekt­team unter Feder­füh­rung der IPM mit Betei­li­gung der Fachäm­ter eingerichtet.

Betei­li­gung der Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düsseldorfer
Dar­über hin­aus wur­den Emp­feh­lun­gen für die wei­tere Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zum “Opern­haus der Zukunft” erar­bei­tet, eine Auf­trags­ver­gabe soll nach einem ent­spre­chen­den Rats­be­schluss (7. April) fol­gen. Es sind ver­schie­dene Infor­ma­ti­ons- und Dia­log­for­mate vor­ge­se­hen, um die Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer ein­zu­be­zie­hen. Auch inter­ak­tive For­mate für die Betei­li­gungs­web­site und über Social Media gehö­ren dazu. Infor­ma­tio­nen und Ver­an­stal­tun­gen sol­len den Pla­nungs­pro­zess beleuch­ten, Fak­ten trans­pa­rent machen und Fra­gen zum Sach­stand auf­grei­fen. Das Pro­fil des Opern­hau­ses und die Pro­jekt­ent­wick­lung sol­len zudem künf­tig in einem Pro­jekt­bei­rat mit Inter­es­sen­grup­pen aus den Berei­chen Kul­tur, Gesell­schaft und Städ­te­bau dis­ku­tiert wer­den. Es soll eine Gruppe beru­fen wer­den, in der sich die Viel­falt der Inter­es­sen­land­schaft für das neue Opern­haus widerspiegelt.

Die Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung soll so ange­legt wer­den, dass Inter­es­sierte die Mög­lich­keit erhal­ten, die Stand­ort­ent­schei­dung und die kon­zep­tio­nel­len Eck­punkte für die neue Wir­kungs­stätte der Deut­schen Oper am Rhein nach­zu­voll­zie­hen. Ergeb­nisse der neuen Phase der Betei­li­gung, z. B. zum nach­hal­ti­gen Mehr­wert des Opern­hau­ses, flie­ßen in die Wett­be­werbs­ver­fah­ren und die poli­ti­schen Beschlüsse ein.