Fund gefähr­li­cher Gegenstände

 

In einer Poli­zei­kon­trolle im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof am Frei­tag­nach­mit­tag (29. Juli), um 14.30 Uhr, kam es bei einem 20-Jäh­ri­gen zum Fund von meh­re­ren Mes­sern, einem Elek­tro­im­puls­ge­rät und einer Schreck­schuss­waffe. Die Gegen­stände wur­den beschlag­nahmt und ein Straf- sowie Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Die Nach­frage der Beam­ten nach gefähr­li­chen Gegen­stän­den ver­neinte der 20-jäh­rige Deut­sche. Der junge Mann wirkte sicht­lich ner­vös. Die Uni­for­mier­ten sahen sei­nen mit­ge­führ­ten Ruck­sack ein und staun­ten nicht schlecht als sie den Inhalt fest­stell­ten. In dem Ruck­sack führte der 20-Jäh­rige ein Elek­tro­im­puls­ge­rät, eine Schreck­schuss­waffe mit zwei Maga­zi­nen und ins­ge­samt 16 Patro­nen Muni­tion, zwei Ein­hand­mes­ser, ein Spring­mes­ser, fünf Cut­ter­mes­ser und sie­ben Tep­pich­mes­ser mit sich.

Zur wei­te­ren Bear­bei­tung wurde der Mann der Wache der Bun­des­po­li­zei am Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof zuge­führt. Die Tep­pich­mes­ser und Cut­ter­mes­ser wur­den prä­ven­tiv  sicher­ge­stellt. Das Elek­tro­im­puls­ge­rät ver­fügte zwar über ein PTB Prüf­zei­chen, wurde aller­dings eben­falls zur Gefah­ren­ab­wehr sicher­ge­stellt. Das Füh­ren eines Ein­hand- sowie eines Spring­mes­sers stellt eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar und die Gegen­stände bekam der junge Mann nicht wie­der aus­ge­hän­digt. Das Füh­ren einer Schreck­schuss­waffe stellt ohne Berech­ti­gung einen Straf­tat­be­stand dar, sodass die Waffe beschlag­nahmt wurde.

Wieso der Tat­ver­däch­tige die gefähr­li­chen Gegen­stände mit sich führte, wohin er sich bewegte, konnte nicht ermit­telt wer­den. Er wollte sich nicht zur Sache äußern. Nach zwei­fels­freier Iden­ti­täts­fest­stel­lung konnte der 20-Jäh­rige die Wache ver­las­sen. Gegen den jun­gen Mann wird nun ermittelt.