Sym­bol­bild Foto: LOKALBÜRO

 

2.021 Raser haben Mit­ar­bei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes in den ver­gan­ge­nen zwei Wochen an Düs­sel­dor­fer Schu­len ertappt. Sie alle wur­den von den fünf Mess­fahr­zeu­gen und dem erneut ein­ge­setz­ten Enforce­ment-Trai­ler (Über­wa­chungs­an­hän­ger) geblitzt, weil sie in Tempo 30 Zonen und auf Durch­gangs­stra­ßen in der Nähe von Schu­len zu schnell unter­wegs waren.

Die Kon­se­quenz: Es wur­den 1.921 Ver­war­nungs- und 100 Buß­gel­der ver­hängt, dar­un­ter droht in sechs Fäl­len auch ein Fahr­ver­bot. Ins­ge­samt wur­den 52.992 Fahr­zeuge kon­trol­liert. Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum: “Die Kon­trol­len leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag, die Ver­kehrs­si­cher­heit an Schu­len zu erhö­hen. Daher wer­den auch zukünf­tig Schwer­punkt­kon­trol­len nach den Schul­fe­rien erfol­gen. Ins­be­son­dere diese Zeit steht im Fokus der Außen­dienst­kräfte, da viele I‑Dötzchen nach der Ein­schu­lung mit dem Schul­weg noch nicht ver­traut sind.“

Den trau­ri­gen Rekord in einer Tempo 30 Zone hielt ein Fah­rer, der auf der Euler­straße mit 69 Stun­den­ki­lo­me­tern unter­wegs war. Hier muss der Fahr­zeug­füh­rer mit 260 Euro Buß­geld, einem Monat Fahr­ver­bot und zwei Punk­ten im Ver­kehrs­zen­tral­re­gis­ter rech­nen. Bei den Durch­gangs­stra­ßen wurde die höchste Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung auf dem Mör­sen­broi­cher Weg mit 81 km/h gemes­sen. 50 Stun­den­ki­lo­me­ter sind dort erlaubt. Hier wer­den 180 Euro Buß­geld sowie ein Punkt in Flens­burg fällig.

Obwohl auch die ver­stärkte Kon­trolle der Halt­ver­bote vor den Schu­len, die eben­falls dem Schutz der Kin­der die­nen, ange­kün­digt wur­den, musste die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung auch hier zahl­rei­che Ver­kehrs­sün­der regis­trie­ren. Dar­un­ter waren wie­der­holt Eltern, die ihre Kin­der mit ihrem Auto im Halt­ver­bot absetz­ten und damit eine große Gefah­ren­quelle für andere Kin­der ver­ur­sach­ten. Dane­ben wur­den ins­be­son­dere Ver­war­nun­gen an rück­sichts­lose Geh- und Rad­weg­par­ker sowie Auto­fah­rer, die zu dicht an Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen park­ten (Regel: Fünf Meter Abstand) und dadurch die Sicht der über­que­ren­den Kin­der auf den Stra­ßen beein­träch­ti­gen, erteilt. Die Zahl der Falsch­par­ker sum­miert sich auf 1.722. In 63 Fäl­len musste sogar der Abschlepp­wa­gen anrücken.