Ab 28. März buch­bar: Per Zeit­fens­ter durch die Sicher­heits­kon­trolle am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf.
Foto: Andreas Wiese / Flug­ha­fen Düs­sel­dorf GmbH

 

Ab 28. März Ter­mine für die Sicher­heits­kon­trolle buchbar

Rei­sende kön­nen ab Diens­tag, 28. März, ein Zeit­fens­ter für die Sicher­heits­kon­trolle am Düs­sel­dor­fer Air­port reser­vie­ren. Die Buchung ist kos­ten­los und kann ab 72 Stun­den und bis 60 Minu­ten vor dem Abflug online vor­ge­nom­men wer­den. Pas­sa­giere, die noch zur Pass­kon­trolle müs­sen, haben bis spä­tes­tens 90 Minu­ten vor dem Abflug eine Buchungs­mög­lich­keit. Mit der Reser­vie­rung erhal­ten Flug­gäste Zutritt zum „DUS­gate­way“, einem sepa­ra­ten Durch­gang zur Sicher­heits­kon­trolle am Flug­steig B. Beson­ders bequem dabei: Die Reser­vie­rung wird auto­ma­tisch mit der Bord­karte syn­chro­ni­siert. Somit brau­chen die Pas­sa­giere an der auto­ma­ti­sier­ten Bord­kar­ten­kon­trolle nur den beim Check-in erhal­te­nen Code auf­le­gen. Pro Buchung kön­nen Fami­lien und Grup­pen mit bis zu fünf Per­so­nen das Zeit­fens­ter nut­zen. Neben einer gül­ti­gen E‑Mail-Adresse müs­sen Rei­se­da­tum, Flug­ziel, Air­line, Flug­num­mer und die Namen der Rei­sen­den ange­ge­ben wer­den. Ein Zeit­fens­ter kann zu einem fes­ten Zeit­punkt je Vier­tel­stunde aus­ge­wählt und ab fünf Minu­ten vor bezie­hungs­weise bis fünf Minu­ten nach dem gewähl­ten Zeit­punkt genutzt werden.

„Mit die­sem Ser­vice bie­ten wir den Flug­gäs­ten die Mög­lich­keit, Ihren Auf­ent­halt im Ter­mi­nal ver­läss­li­cher zu pla­nen“, erklärt Dr. Hen­ning Pfis­terer, Lei­ter Avia­tion der Flug­ha­fen Düs­sel­dorf GmbH. „DUS­gate­way ist ein wich­ti­ger Bau­stein in unse­rem umfang­rei­chen Maß­nah­men­pro­gramm für mehr Sta­bi­li­tät in den ope­ra­ti­ven Abläufen.
Er wird hel­fen, Pas­sa­gier­ströme geziel­ter zu steu­ern und die Kon­troll­spu­ren gleich­mä­ßi­ger auszulasten.“

Unmit­tel­bar neben dem DUS­gate­way bie­tet der Flug­ha­fen auch eine zen­trale Prio­rity Lane an. Pas­sa­giere mit einem ent­spre­chen­den Prio­rity Sta­tus, den sie zuvor durch ihre Air­line erhal­ten haben, kön­nen in einer sepa­ra­ten Spur durch die Sicher­heits­kon­trolle gehen. Das kön­nen bei­spiels­weise Flug­gäste sein, die einen höhe­ren Tarif bezahlt haben oder die als Viel­flie­ger einen ent­spre­chen­den Sta­tus bei ihrer Flug­ge­sell­schaft haben.

Pas­sa­giere, die ein Zeit­fens­ter für die Sicher­heits­kon­trolle gebucht haben, soll­ten den­noch aus­rei­chend Zeit für Check-in und Gepäck­auf­gabe ein­pla­nen. Um dabei unnö­tig lange War­te­zei­ten im Ter­mi­nal zu ver­mei­den, wird emp­foh­len, sich vor der Anreise bei der Air­line zu erkun­di­gen, ab wann die Check-in-Schal­ter frü­hes­tens geöff­net werden.

Auch bei gebuch­tem Slot für DUS­gate­way steht es jedem Flug­gast frei, die ande­ren Zugänge zur Sicher­heits­kon­trolle zu nut­zen. In die­sem Fall wird um eine Stor­nie­rung der Reser­vie­rung gebeten.

Mit etwas Umsicht und Vor­be­rei­tung kann jeder Flug­gast selbst aktiv dazu bei­tra­gen, dass die Sicher­heits­kon­trol­len rei­bungs­los ablau­fen. „Die Kon­trol­len gera­ten zum Bei­spiel oft ins Sto­cken, weil Flug­rei­sende erst nach Auf­for­de­rung noch ihre Lap­tops, Kame­ras und Smart­phones aus dem Hand­ge­päck her­aus­ho­len müs­sen“, erklärt Daniela Maa­ßen, Pres­se­spre­che­rin der Bun­des­po­li­zei­in­spek­tion am Flug­ha­fen Düs­sel­dorf. „Das lässt sich ein­fach ver­mei­den, wenn elek­tro­ni­sche Geräte gleich zu Beginn sepa­rat in eine zweite Box gelegt wer­den. Nicht nur die Sicher­heits­mit­ar­bei­ter, auch die ande­ren Flug­gäste wer­den es Ihnen danken.“

Wurde die Jacke schon aus­ge­zo­gen? Das Klein­geld aus den Hosen­ta­schen geholt? Alle Flüs­sig­kei­ten in einen wie­der­ver­schließ­ba­ren 1‑Li­ter-Beu­tel ver­packt? Es sind oft Klei­nig­kei­ten wie diese, die die Sicher­heits­kon­trolle unnö­tig in die Länge zie­hen können.

Daher soll­ten Rei­sende unbe­dingt fol­gende Regeln beach­ten, um zügi­ger zum Gate zu gelangen:

  1. Bord­karte und Aus­weis griff­be­reit halten.
  2. Nur ein Hand­ge­päck mit­neh­men. Vor­her bei der Air­line nach den erlaub­ten Hand­ge­päck­ma­ßen erkundigen.
  3. Bei Flüs­sig­kei­ten im Hand­ge­päck dar­auf ach­ten, dass diese die zuläs­sige Menge von jeweils 100 Mil­li­li­ter Volu­men nicht über­schrei­ten. Diese gehö­ren dann zusam­men in einen wie­der­ver­schließ­ba­ren Plas­tik­beu­tel, der ein Höchst­vo­lu­men von einem Liter beinhal­ten darf.
  4. Elek­tro­ni­sche Geräte wie Lap­tops, Tablets, Mobil­te­le­fone und Kame­ras müs­sen sepa­rat in die Wanne gelegt werden.
  5. Ver­bo­tene Gegen­stände zuhause las­sen. Dazu gehö­ren bei­spiels­weise spitze und scharfe Gegen­stände wie Sche­ren und Taschen­mes­ser mit über sechs Zen­ti­me­ter Klin­gen­länge, Rasier­klin­gen, Feu­er­werks­kör­per und gefüllte Benzinfeuerzeuge.