Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf wei­tet zum Jah­res­wech­sel 2021/2022 die Ver­bots­zone aus

Im Hin­blick auf den anste­hen­den Jah­res­wech­sel gibt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf am Sams­tag, 20. Novem­ber 2021, die All­ge­mein­ver­fü­gung zum Feu­er­werks­ver­bot für die Alt­stadt öffent­lich bekannt. Hier der Link: https://www.duesseldorf.de/bekanntmachungen.html#c156603

Im Gegen­satz zu den Vor­jah­ren wird der Gel­tungs­be­reich auf Grund­lage der Erfah­run­gen von Poli­zei und Feu­er­wehr und ange­sichts der unter­jäh­ri­gen Fest­stel­lun­gen zu Per­so­nen­an­samm­lun­gen im Bereich Apolloplatz/Rheinkniebrücke süd­lich ausgeweitet.

In der Sil­ves­ter­nacht ist das Mit­füh­ren und Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt ver­bo­ten. Das dient dazu, die Zahl der Ver­let­zun­gen und Gefähr­dun­gen von Men­schen durch unsach­ge­mä­ßen Gebrauch von Feu­er­werks­kör­pern zu redu­zie­ren. Ver­bo­ten sind die Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie F 2, also typi­sches Sil­ves­ter­feu­er­werk für Erwach­sene, wie zum Bei­spiel Rake­ten, Böl­ler und Feu­er­werks­bat­te­rien. Erlaubt bleibt dage­gen so genann­tes Jugend­feu­er­werk, wie etwa Wun­der­ker­zen und Boden­feu­er­wir­bel, alle Feu­er­werks­kör­per, die ganz­jäh­rig und an Men­schen ab zwölf Jah­ren abge­ge­ben wer­den dürfen.

Das Feu­er­werks­ver­bot gilt von Frei­tag, 31. Dezem­ber 2021 (Sil­ves­ter), 20 Uhr, bis Sams­tag, 1. Januar 2022 (Neu­jahr), 6 Uhr. Wäh­rend die­ser Zeit ist es im öffent­li­chen Stra­ßen­raum in der Alt­stadt ver­bo­ten, Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie F 2 mit­zu­füh­ren oder gar zu entzünden.

Vor dem Hin­ter­grund der Corona-Pan­de­mie hatte der Bund im Vor­jahr den Ver­kauf von Feu­er­werks­kör­pern der Kate­go­rie F 2 für Erwach­sene unter­sagt. Auch wenn ein ent­spre­chen­des Ver­bot in die­sem Jahr nicht erfolgt ist, appel­liert Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Kel­ler auf­grund der wei­ter anhal­ten­den Pan­de­mie und der damit ver­bun­de­nen Lage in den Kran­ken­häu­sern an alle Düsseldorfer*innen: “Wo immer mög­lich, ver­zich­ten Sie auch die­ses Jahr auf das pri­vate Feu­er­werk vor der Haus­tür, allein auch aus Respekt vor den Pfle­ge­kräf­ten und auch Pati­en­ten in den Kli­ni­ken. Jede Behand­lung eines Ver­un­glück­ten sorgt für eine zusätz­li­che Belas­tung des Kli­nik­per­so­nals, die seit Pan­de­mie-Beginn unter außer­or­dent­li­chem Druck ste­hen und um das Gesund­wer­den ihrer Pati­en­ten kämp­fen. Des­halb ist jeder Böl­ler, der nicht gezün­det wird auch in die­sem Jahr wie­der ein Zei­chen des Mit­ein­an­ders und der Vernunft!”

Das Ord­nungs­amt wird die Zahl sei­ner Ein­satz­kräfte zum Jah­res­wech­sel deut­lich erhö­hen. Die Strei­fen des Ord­nungs­am­tes küm­mern sich neben der Ein­hal­tung des Böl­ler­ver­bots um die Ein­hal­tung der Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­ord­nung, der Son­der­nut­zungs­sat­zung, des Immis­si­ons­schutz­ge­set­zes, des Jugend­schutz­ge­set­zes sowie um den Taxi­hal­te­platz an der Heinrich-Heine-Allee.

Die Poli­zei wird die Maß­nah­men zum Feu­er­werks­ver­bot auch in die­sem Jahr tat­kräf­tig unter­stüt­zen. Infor­ma­tio­nen zum Feu­er­werks­ver­bot in der Alt­stadt gibt es auch unter: www.duesseldorf.de/ordnungsamt/feuerwerksverbot.html