Sym­bol­bild Lärm­schutz­wand in Dormagen,©DB Netz AG

 

Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung läuft noch bis Mon­tag, 24. April

Um den Lärm­schutz an den Eisen­bahn­stre­cken zu ver­bes­sern, ent­wi­ckelt das Eisen­bahn-Bun­des­amt Lärm­ak­ti­ons­pläne. Jetzt star­tet die erste Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung. Dort kön­nen sich die Betrof­fe­nen äußern, wenn sie sich durch den Schie­nen­ver­kehrs­lärm gestört füh­len. So kann bei­spiels­weise das Eisen­bahn-Bun­des­amt (EBA) auf Pro­bleme ent­lang der Güter­zug­stre­cke Rath-Eller, die Schnell­zug­trasse durch Anger­mund und wei­tere belas­tete Schie­nen­ab­schnitte zwi­schen Hamm, Bilk, Flin­gern und Ger­res­heim auf­merk­sam gemacht wer­den. In einer zwei­ten Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung kann spä­ter der dar­aus ent­wi­ckelte Ent­wurf des Lärm­ak­ti­ons­plans des EBA kom­men­tiert werden.

Ab sofort bis Mon­tag, 24. April, kön­nen sich Teil­neh­mende zu ihrer per­sön­li­chen Belas­tungs­si­tua­tion, zum Bei­spiel zu Hause oder am Arbeits­platz, äußern sowie ihre Ein­schät­zung zum Lärm­schutz abge­ben. Für die Betei­li­gung steht ein Fra­ge­bo­gen auf der Inter­net­seite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Ver­fü­gung, den die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger aus­fül­len kön­nen. Eine Regis­trie­rung ist nicht notwendig.

Alter­na­tiv zur Online-Betei­li­gung kön­nen Bei­träge auch per Post ein­ge­reicht wer­den: Eisen­bahn-Bun­des­amt Lärm­ak­ti­ons­pla­nung Hei­ne­mann­straße 6, 53175 Bonn

Wei­te­res Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial, zum Bei­spiel für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, fin­den sich im Medi­en­be­reich des EBA unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.

Die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung des Eisen­bahn-Bun­des­am­tes soll dazu genutzt wer­den, die Lärm­sa­nie­rung des Schie­nen­net­zes nach ein­heit­li­chen Kri­te­rien und koor­di­niert voranzubringen.

“Durch eine hohe Teil­neh­mer­zahl an der Umfrage kann die­sem Ansin­nen auch an Düs­sel­dor­fer Bahn­stre­cken mehr Nach­druck ver­lie­hen wer­den”, sagt Umwelt- und Ver­kehrs­de­zer­nent Jochen Kral. “Des­we­gen emp­fehle ich allen vom Lärm an den Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken betrof­fen Men­schen, sich zu beteiligen.”

Die Ergeb­nisse wer­den in den Lärm­ak­ti­ons­plan für Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken des Bun­des des EBA ein­flie­ßen. Geplant ist die Fer­tig­stel­lung des Plans Mitte 2024, die­ser soll kon­krete Ver­bes­se­run­gen an den Bahn­stre­cken bewirken.

Hin­ter­grund der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung Ziel der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ist die Rege­lung von Lärm­pro­ble­men und Lärm­aus­wir­kun­gen. Neben dem Eisen­bahn-Bun­des­amt, das für Haupt­ei­sen­bahn­stre­cken mit einem Ver­kehrs­auf­kom­men von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr ver­ant­wort­lich ist, sind die Kom­mu­nen ver­pflich­tet, für den in ihrem Stadt­ge­biet auf­tre­ten­den Umge­bungs­lärm ins­be­son­dere an Stra­ßen eigene Lärm­ak­ti­ons­pläne aufzustellen.

Infor­ma­tio­nen zur Lärm­ak­ti­ons­pla­nung der Stadt Düs­sel­dorf fin­den sich unter:
www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a‑z/laerm

Als Umge­bungs­lärm wer­den “uner­wünschte oder gesund­heits­schäd­li­che Geräu­sche im Freien” bezeich­net, die durch Akti­vi­tä­ten von Men­schen ver­ur­sacht wer­den. Nach den Euro­päi­schen Gemein­schaft Umge­bungs­lärm­richt­li­nie zählt dazu Lärm, der durch Stra­ßen­ver­kehr, Schie­nen­ver­kehr und Flug­ver­kehr ent­steht, sowie Lärm, der von Indus­trie­an­la­gen und Häfen aus­geht. Die Grund­lage für Lärm­ak­ti­ons­pläne bil­den Lärm­kar­ten, die nach dem Bun­des-Immis­si­ons­schutz­ge­setz erstellt wer­den. Sie beinhal­ten die von Lärm­quel­len aus­ge­hen­den Belas­tun­gen und die Anzahl der davon betrof­fe­nen Menschen.