Sym­bol­bild Geschwin­dig­keits­mes­sung durch die Poli­zei Foto: LOKALBÜRO

 

Mitt­woch­vor­mit­tag führte der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei Düs­sel­dorf eine Geschwin­dig­keits­über­wa­chung auf der Sieg­bur­ger Straße in Rich­tung Ober­bil­ker Allee vor der dor­ti­gen Schule durch. Im Rah­men die­ser Kon­trolle machte ein Auto­fah­rer als das “dop­pelte Knöll­chen” beson­ders von sich reden.

Um 11:09 Uhr wurde ein 39-Jäh­ri­ger aus Hil­den mit sei­nem Audi mit einer vor­werf­ba­ren Geschwin­dig­keit von 62 km/h bei erlaub­ten 30 km/h gemes­sen und kon­trol­liert. Vor­ge­se­hen ist hier ein Buß­geld von 260 EUR, 2 Punk­ten in Flens­burg sowie ein 1‑monatiges Fahr­ver­bot. Offen­kun­dig reich­ten die Ein­sicht und die gewon­nene Erfah­rung des 39-Jäh­ri­gen nicht aus. Nach Been­di­gung der Kon­trolle beschleu­nigte der Fah­rer sei­nen Audi so stark, dass er erneut mit einer vor­werf­ba­ren Geschwin­dig­keit von 94 km/h bei erlaub­ten 50 km/h gemes­sen wer­den konnte. Für die­sen Ver­stoß ist ein Buß­geld von 400 EUR vor­ge­se­hen, dazu kom­men noch ein­mal 2 Punkte sowie ein wei­te­rer Monat Fahr­ver­bot. Auf­grund sei­nes unein­sich­ti­gen Ver­hal­tens wurde eben­falls eine Mel­dung an die zustän­dige Fahr­erlaub­nis­be­hörde geschrieben.

Wäh­rend der gesam­ten Kon­trolle konn­ten 20 wei­tere Geschwin­dig­keits­ver­stöße fest­ge­stellt wer­den, die mit Ver­warn- oder Buß­gel­dern geahn­det wurden.