Lars Rede­ligx (rechts), Vor­sit­zen­der der Geschäfts­füh­rung, und Pra­deep Pin­a­katt, Kauf­män­ni­scher Geschäfts­füh­rer und Arbeits­di­rek­tor der Flug­ha­fen Düs­sel­dorf GmbH. Foto: Flug­ha­fen Düs­sel­dorf / Mike Henning

 

Mit smar­tem Wachs­tum in die Zukunft

Der Auf­sichts­rat der Flug­ha­fen Düs­sel­dorf GmbH hat in sei­ner heu­ti­gen Sit­zung der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung emp­foh­len, einen Antrag auf Ände­rung des lau­fen­den Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens (PFV) zur Kapa­zi­täts­er­wei­te­rung beim zustän­di­gen Lan­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium zu stel­len. Die Gesell­schaf­ter des Flug­ha­fens sind dem Vor­schlag gefolgt. Der Flug­ha­fen Düs­sel­dorf erar­bei­tet jetzt zunächst einen Antrags­ent­wurf, der mit Bitte um Prü­fung und eine ver­fah­rens­recht­lich vor­ge­se­hene Antrags­be­ra­tung dem Minis­te­rium vor­ge­legt wer­den soll.

„Seit der ursprüng­li­chen Antrag­stel­lung im Jahr 2015, als DUS noch Air Ber­lin Hub war, hat sich die Welt stark ver­än­dert. Die Corona-Pan­de­mie hat struk­tu­relle Ver­än­de­run­gen im Luft­ver­kehr mit sich gebracht, deren Aus­wir­kun­gen sich erst heute ver­läss­lich ein­ord­nen und bewer­ten las­sen. Unter die­sem Blick­win­kel haben wir das lau­fende Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren neu bewer­tet“, erläu­tert Lars Rede­ligx, Vor­sit­zen­der der Flug­ha­fen­ge­schäfts­füh­rung. „Im Ergeb­nis haben wir uns dazu ent­schlos­sen, einen Ände­rungs­ent­wurf zu unse­rem Antrag vor­zu­le­gen, der den ver­än­der­ten Rah­men­be­din­gun­gen Rech­nung trägt. Wir set­zen darin auf ein smar­tes Wachs­tum inner­halb der bestehen­den Kapazitätsgrenzen.“

Der vor acht Jah­ren gestellte Plan­fest­stel­lungs­an­trag des Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fens hatte im Kern eine Kapa­zi­täts­er­wei­te­rung zum Ziel und neben der ope­ra­ti­ven Fle­xi­bi­li­tät das Thema Wachs­tum stark betont. Dabei sollte die heute gül­tige Kapa­zi­täts­ober­grenze von 131.000 Bewe­gun­gen in den sechs ver­kehrs­reichs­ten Mona­ten weg­fal­len. Für den Flug­ha­fen hätte dies auf­grund der im Ver­fah­rens­ver­lauf vor­ge­se­he­nen Abwä­gung vor­aus­sicht­lich wei­tere Ein­schrän­kun­gen bei den in Düs­sel­dorf ohne­hin bereits sehr restrik­ti­ven Betriebs­re­ge­lun­gen bedeu­tet. Das würde die Rah­men­be­din­gun­gen für die am Stand­ort ansäs­si­gen Air­lines wei­ter erschweren.

Deutsch­land ist bei der „Reco­very“ – also bei der Rück­kehr auf das Vor­kri­sen­ni­veau im Luft­ver­kehr – eines der Schluss­lich­ter in Europa. Ein Grund hier­für ist der Weg­fall vie­ler inner­deut­scher Flüge – auch vor dem Hin­ter­grund des Kli­ma­schut­zes, der enorm an Bedeu­tung gewon­nen hat. Hinzu kom­men im euro­päi­schen Ver­gleich Stand­ort­nach­teile durch hohe staat­li­che Abga­ben, wie zum Bei­spiel die Luft­ver­kehrs­ab­gabe und hohe Gebüh­ren für Flug­si­che­rungs- oder Sicher­heits­auf­ga­ben. Gleich­zei­tig zeigt sich nach der Pan­de­mie ein unge­bro­che­nes Inter­esse der Men­schen am Flie­gen in den Urlaub, zu Freun­den und Fami­lie oder zu wich­ti­gen Geschäfts­ter­mi­nen im Aus­land. Die aktu­elle, lang­fris­tige Ver­kehrs­pro­gnose des Bun­des bestä­tigt die lang­fris­ti­gen Wachs­tums-Chan­cen im Luftverkehr.

„Smart zu wach­sen, heißt für uns, einen Weg zu gehen, auf dem wir inner­halb der bereits heute geneh­mig­ten Kapa­zi­tät fle­xi­bel wach­sen“, so Lars Rede­ligx zum Kern des Ände­rungs­ent­wurfs. „Das errei­chen wir durch die Ver­schie­bung von Bewe­gungs­kon­tin­gen­ten zuguns­ten des Linien- und Char­ter­ver­kehrs. So opti­mie­ren wir bedarfs­ge­recht die Aus­las­tung für mehr Mobi­li­tät in der Region und benö­ti­gen keine Betriebs­ge­neh­mi­gung für zusätz­li­che Starts und Lan­dun­gen. Das bedeu­tet eine ver­läss­li­che Kapa­zi­täts­ober­grenze für die Anwoh­ner. Gleich­zei­tig brau­chen wir bei der Abwick­lung des Flug­ver­kehrs ein adäqua­tes Maß an Fle­xi­bi­li­tät und wett­be­werbs­fä­hige Betriebs­re­geln – selbst­ver­ständ­lich unter Wah­rung des Angerland-Vergleichs.“

Smar­tes Wachs­tum umfasst dar­über hin­aus, dass die Flug­ge­sell­schaf­ten grö­ßere Maschi­nen ein­set­zen und die Aus­las­tung opti­mie­ren. Dadurch kön­nen bei glei­cher Anzahl von Flü­gen mehr Men­schen beför­dert wer­den. Außer­dem wird der Flug­ha­fen den Ansprü­chen des Umwelt- bzw. Kli­ma­schut­zes und sei­ner Nach­bar­schaft gerecht. Das gelingt zum Bei­spiel, indem der Air­port im Rah­men sei­ner Ent­gelt­ord­nung den Ein­satz moder­ner und emis­si­ons­ar­mer Maschi­nen fördert.

Pra­deep Pin­a­katt, kauf­män­ni­scher Geschäfts­füh­rer und Arbeits­di­rek­tor des Flug­ha­fens betont: „Mit unse­rem Ansatz des smar­ten Wachs­tums brin­gen wir drei zen­trale Punkte mit­ein­an­der in Ein­klang. Das sind zum einen die Zukunfts­per­spek­tive für unser Unter­neh­men sowie für die am Flug­ha­fen beschäf­tig­ten Men­schen und die Region Rhein-Ruhr. Zum ande­ren sind es die sta­bi­len ope­ra­ti­ven Rah­men­be­din­gun­gen für die Flug­ge­sell­schaf­ten hier am Stand­ort und natür­lich auch die Inter­es­sen unse­rer Anwoh­ner bzw. der Schutz der Umwelt.“

Auf Basis des heute erfolg­ten Gre­mi­en­be­schlus­ses wird der Flug­ha­fen dem Lan­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium zunächst die beab­sich­tigte Antrags­än­de­rung ankün­di­gen. Im zwei­ten Schritt erar­bei­tet der Air­port in den nächs­ten Wochen den Ent­wurf für die Antrags­än­de­rung, der mit Bitte um Prü­fung und eine ver­fah­rens­recht­lich vor­ge­se­hene Antrags­be­ra­tung der Plan­fest­stel­lungs­be­hörde vor­ge­legt wird. Das Minis­te­rium wird daran anschlie­ßend die wei­te­ren Ver­fah­rens­schritte fest­le­gen sowie Art und Umfang wei­te­rer ein­zu­rei­chen­der Unter­la­gen bestim­men. Auf die­ser Basis wird der Air­port der Planfeststellungsbehörde