Mäh­ro­bo­ter im Ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

Beson­ders nacht­ak­tive Tiere wie Igel sind gefährdet

Das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf warnt vor den Gefah­ren durch den Ein­satz von Mäh­ro­bo­tern. So kön­nen die zuneh­mend belieb­ten Robo­ter für viele im Gar­ten lebende Tiere eine töd­li­che Gefahr dar­stel­len. Ins­be­son­dere däm­me­rungs- und nacht­ak­tive Tiere, wie bei­spiels­weise Igel, sind beim nächt­li­chen, unbe­auf­sich­ti­gen Ein­satz von Mäh­ro­bo­tern gefährdet.

“Igel sind beson­ders gefähr­det, da sie bei Gefahr nicht weg­lau­fen, son­dern sich zusam­men­rol­len und ihre Sta­cheln auf­stel­len. Ein Schutz­me­cha­nis­mus, der sie vor Fein­den schützt, nicht aber gegen die rotie­ren­den Mes­ser der Mäh­ro­bo­ter”, betont Klaus Meyer, Lei­ter des Insti­tu­tes für Ver­brau­cher­schutz und Veterinärwesen.

Die Benut­zer­hand­bü­cher der Her­stel­ler wei­sen zumeist dar­auf hin, dass die Mäh­ro­bo­ter nicht unbe­auf­sich­tigt ange­wen­det wer­den sol­len, um Gefah­ren für Kin­der und Haus­tiere zu ver­mei­den. Aber genau diese unbe­auf­sich­tigte Nut­zung des Mäh­ro­bo­ters ist häu­fig der Grund der Anschaf­fung. Der Mäh­ro­bo­ter soll seine Arbeit erle­di­gen, wäh­rend sich der Gar­ten­be­sit­zer ande­ren Din­gen zuwen­det. Auf­grund der gerin­gen Laut­stärke kom­men diese Geräte häu­fig auch in den Abend- und Nacht­stun­den zum Ein­satz. Däm­me­rungs- und nacht­ak­tive Tiere ver­las­sen jedoch erst in der Däm­me­rung ihre Ver­ste­cke, bege­ben sich auf nächt­li­che Nah­rungs­su­che und wer­den so zu leich­ten Opfern.

Auch andere Klein­le­be­we­sen wie Insek­ten, Amphi­bien, Spin­nen­tiere oder kleine Säu­ge­tiere sind durch Mäh­ro­bo­ter gefähr­det. Viele die­ser Tiere sind zu klein, um von den Sen­so­ren der Mäh­ro­bo­ter als Hin­der­nis erkannt zu wer­den. Sie wer­den ein­fach über­rollt und zer­häck­selt. Als wei­te­res Pro­blem kommt hinzu, dass in einem stets gepfleg­ten Rasen viele Tiere keine Nah­rung mehr finden.

Das Insti­tut für Ver­brau­cher­schutz und Vete­ri­när­we­sen gibt daher fol­gende Emp­feh­lun­gen für Gartenbesitzer:

1. Mäh­ro­bo­ter nur tags­über unter Auf­sicht einsetzen.
2. Die Rasen­flä­chen vor dem Ein­satz eines Mäh­ro­bo­ters auf Tiere kontrollieren.
3. Vor­sorg­lich eine Schutz­vor­rich­tung am Mäh­ro­bo­ter, eine so genannte Apfel­schürze, anbrin­gen. Für einige Modelle sind sie als Zube­hör erhältlich.