Behin­der­ten­park­plätze Foto: LOKALBÜRO

 

Das Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf star­tet ab Mon­tag, 12. Juni, eine Schwer­punkt­ak­tion, mit der gegen Falsch­par­ker auf Park­plät­zen für Men­schen mit Behin­de­rung vor­ge­gan­gen wird. Diese Aktion, die regel­mä­ßig wie­der­holt wird, läuft bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 18. Juni. Durch diese Schwer­punkt­ak­tion sol­len Ver­kehrs­teil­neh­mer auf die Ein­hal­tung der Park­re­geln und die Behin­de­rung, die sie für die berech­tig­ten Nut­zer die­ser Park­plätze ver­ur­sa­chen, auf­merk­sam gemacht werden.

Die Ver­kehrs­über­wa­chungs­kräfte appel­lie­ren an alle Ver­kehrs­teil­neh­mer, die gel­ten­den Park­re­ge­lun­gen in Bezug auf Park­plätze für Men­schen mit Behin­de­rung zu respek­tie­ren und Rück­sicht zu neh­men. Das Ord­nungs­amt weist dar­auf hin, dass nur mit dem blauen EU-Park­aus­weis die Berech­ti­gung besteht, gekenn­zeich­nete Park­plätze für Men­schen mit Behin­de­rung zu nut­zen. Aktu­ell lässt sich nur durch anhal­tend hohen Druck der Ver­kehrs­über­wa­chung die Zahl der Falsch­par­ker auf den rund 500 all­ge­mei­nen und 950 per­so­nen­be­zo­ge­nen Park­plät­zen für Men­schen mit Behin­de­rung im Stadt­ge­biet lang­fris­tig reduzieren.

So wur­den in die­sem Jahr bereits 501 Abschlepp­maß­nah­men ein­ge­lei­tet, weil Nicht­be­rech­tigte mit ihren Fahr­zeu­gen auf Park­plät­zen für Men­schen mit Behin­de­rung park­ten. Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den ins­ge­samt 6.049 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren in die­sem Zusam­men­hang ein­ge­lei­tet und in 1.691 Fäl­len musste der Abschlepp­dienst geru­fen werden.

Wäh­rend der Schwer­punkt­ak­tion wer­den Ver­stöße kon­se­quent geahn­det. Ver­kehrs­teil­neh­mer, die sich nicht an die Regeln hal­ten, müs­sen mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern, Punk­ten in Flens­burg oder sogar dem Ent­zug der Fahr­erlaub­nis rechnen.

In jedem Fall, so das Ord­nungs­amt, hat das unbe­rech­tigte Par­ken auf einem Park­platz für Men­schen mit Behin­de­rung ein Ver­war­nungs­geld in Höhe von 55 Euro zur Folge. Muss das Fahr­zeug abge­schleppt wer­den, so kom­men auf den Falsch­par­ker noch die Abschlepp­kos­ten und Gebüh­ren dazu, so dass er dann ins­ge­samt mit Kos­ten von rund 270 Euro zu rech­nen hat.