Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler (v.r.) und Pfar­rer Michael Schmidt, Spre­cher der Liga Wohl­fahrts­ver­bände, mit den Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Düs­sel­dor­fer Wohl­fahrts­ver­bände bei der Unter­zeich­nung des neuen Rahmenvertrags,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

 

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler unter­zeich­net Ver­trag mit den Wohl­fahrts­ver­bän­den bis 2028

Bereits vor Ablauf der Frist haben Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler und die Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter der Wohl­fahrts­ver­bände am Mitt­woch, 16. August, im Düs­sel­dor­fer Rat­haus die Fort­füh­rung des Rah­men­ver­tra­ges über die finan­zi­el­len Zuwen­dun­gen der Stadt unterzeichnet.

“Die Unter­zeich­nung des neuen Rah­men­ver­tra­ges und die darin ent­hal­te­nen Anpas­sun­gen sichern für wei­tere fünf Jahre die sozia­len Hil­fen für die Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fer. Mir ist es wich­tig, dass die Ver­bände ihre pro­fes­sio­nelle Arbeit im Sinne der Rat­su­chen­den und betreu­ten Men­schen ver­läss­lich und in bewähr­ter Form fort­set­zen kön­nen”, erklärte Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Keller.

Zur Siche­rung der sozia­len Infra­struk­tur wer­den in Düs­sel­dorf im Jahr 2024 rund 116 Mil­lio­nen Euro für die Arbeit der freien Trä­ger, Ver­bände, Insti­tu­tio­nen und Initia­ti­ven bereit­ge­stellt. Zudem wird das Gesamt­vo­lu­men jähr­lich dyna­mi­siert. Die Dyna­mi­sie­rung ist an die vom Land Nord­rhein-West­fa­len fest­ge­setzte Fort­schrei­bungs­rate zu den Kind­pau­scha­len im Kin­der­bil­dungs­ge­setz ange­lehnt. Mit der gesetz­li­chen Rege­lung im Kin­der­bil­dungs­ge­setz wird fest­ge­legt, dass die Zuschüsse jähr­lich ent­spre­chend der tat­säch­li­chen Ent­wick­lung von Per­so­nal- und Sach­kos­ten auf der Basis von Jah­res­wer­ten ange­passt werden.

“Die Ver­ein­ba­rung berück­sich­tigt die stei­gen­den Per­so­nal­kos­ten bei den Trä­gern und führt zu einem sta­bi­len und zukunfts­si­che­ren Finan­zie­rungs­sys­tem”, sagt Stadt­di­rek­tor Burk­hard Hintzsche. Die städ­ti­schen Mit­tel wer­den für Ange­bote und Maß­nah­men in den Berei­chen Gesund­heit, Sozia­les, Jugend, Schule sowie Migra­tion und Inte­gra­tion ein­ge­setzt. “Bis zum 31. Dezem­ber 2028 erhal­ten die Ver­bände Pla­nungs­si­cher­heit und die Garan­tie, ihre wich­tige Arbeit fort­zu­set­zen. Soll­ten sich in den Arbeits­ge­bie­ten Bedarfs­ver­än­de­run­gen erge­ben, greift wei­ter­hin die Düs­sel­dor­fer Fle­xi­bi­li­sie­rungs­klau­sel. Die Finanz­mit­tel kön­nen dann, mit den ent­spre­chen­den poli­ti­schen Beschlüs­sen, schnell und in Umfang und fach­li­cher Aus­stat­tung ange­mes­sen, in den ein­zel­nen Arbeits­be­rei­chen ver­scho­ben wer­den. Dies hat sich in den letz­ten Jah­ren sehr gut bewährt”, so der Stadt­di­rek­tor weiter.

Pfar­rer Michael Schmidt, Vor­stands­vor­sit­zen­der Dia­ko­nie Düs­sel­dorf e.V. und Spre­cher der Liga Wohl­fahrts­ver­bände: “Wir sind als Liga der Wohl­fahrt­ver­bände froh, dass wir zur Siche­rung der wich­ti­gen sozia­len Arbeit für die nächs­ten fünf Jahre Pla­nungs­si­cher­heit haben. Es war unter den Vor­zei­chen der beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen der gesell­schaft­li­chen Ent­wick­lung eine große gemein­same Kraft­an­stren­gung, eine Ver­ein­ba­rung zu fin­den, die vor allem den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der Stadt durch die viel­fäl­ti­gen Leis­tun­gen zu Gute kom­men wird. Aber die Part­ner in Düs­sel­dorf haben es erneut geschafft, einen Ver­trag zu gestal­ten, der weit über die Gren­zen Düs­sel­dorfs hin­aus Vor­bild­cha­rak­ter hat.”

Erfül­lung der Aufgaben
Der erste Rah­men­ver­trag wurde bereits im Jahr 1998 abge­schlos­sen. In den fol­gen­den Jah­ren wan­del­ten sich die Arbeits­fel­der und ‑inhalte ana­log zu den Auf­ga­ben der Kom­mu­nen und den Bedürf­nis­sen der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Inzwi­schen bil­det ein beson­de­rer Schwer­punkt in der Arbeit der Wohl­fahrts­ver­bände die Familien‑, Kin­der- und Jugend­för­de­rung. Dar­un­ter fal­len unter ande­rem die Offe­nen Ganz­tags­schu­len, Jugend- und Schul­so­zi­al­ar­beit, Bera­tungs­stel­len, die Fach­be­ra­tun­gen der Tages­pflege sowie die Eltern- und Familienbildung.

Die Inte­gra­tion von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund, Hil­fen für Obdach­lose und für Men­schen mit Woh­nungs­pro­ble­men sowie die Unter­stüt­zung von Flücht­lin­gen gehö­ren ebenso zu den umfang­rei­chen Auf­ga­ben­fel­dern. Auch die Inte­gra­tion der Men­schen mit Behin­de­run­gen, die Inklu­sion oder die Senio­ren­hilfe fal­len in den Arbeits­be­reich. An die freien Trä­ger über­tra­gen sind die Schuld­ner­be­ra­tung, die Betreu­ung von Erwach­se­nen, die Amts­vor­mund­schaft sowie die Jugend­ge­richts­hilfe. Die Dienste der Gesund­heits­für­sorge sind mit Zuwen­dun­gen für die Dro­gen­hilfe, den Gesund­heits­schutz und die Gesund­heits­pflege ebenso abgesichert.

Finan­zie­rung der Angebote
Die von der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zur Ver­fü­gung gestell­ten Mit­tel ver­tei­len sich in der Haupt­sa­che wie folgt:

  • Eltern- und Fami­li­en­bil­dung: 2,7 Mil­lio­nen Euro
  • Tages­pflege: 4,1 Mil­lio­nen Euro
  • Ange­bote für Woh­nungs­lose: 4,7 Mil­lio­nen Euro
  • Ange­bote für Senio­rin­nen und Senio­ren: 5,9 Mil­lio­nen Euro
  • Kin­der- und Jugend­be­ra­tungs­stel­len: 6,4 Mil­lio­nen Euro
  • Gesund­heits­dienste: 7,4 Mil­lio­nen Euro
  • Jugend- und Schul­so­zi­al­ar­beit: 13,5 Mil­lio­nen Euro
  • Jugend­för­de­rung: 11,8 Mil­lio­nen Euro
  • Offene Ganz­tags­schule: 46,4 Mil­lio­nen Euro

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