Polizei

Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei HBF Düs­sel­dorf Foto: LOKALBÜRO

 

Am kom­men­den Wochen­ende (13. bis 15. Okto­ber) wird im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof das Mit­füh­ren von gefähr­li­chen Gegen­stän­den mit­tels All­ge­mein­ver­fü­gung ver­bo­ten. Dazu wird es durch die Bun­des­po­li­zei ver­stärkte Kon­troll­maß­nah­men nach gefähr­li­chen Gegen­stän­den geben.

Bei Durch­su­chun­gen von Per­so­nen wer­den immer wie­der gefähr­li­che Gegen­stände auf­ge­fun­den. Zudem kommt es bei Gewalt­de­lik­ten auch zum Ein­satz von Mes­sern. Nach­fol­gend sind einige Sach­ver­halte aufgeführt:

  • Die Bun­des­po­li­zei berich­tete am 27. Sep­tem­ber über einen Mann, der mit 2,4 Pro­mille eine Sof­tair Pis­tole mit sich führte.
  • Bun­des­po­li­zis­ten beschlag­nahm­ten am 20. Sep­tem­ber bei einem 21-Jäh­ri­gen einen Schlag­ring sowie ein Messer.
  • Im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof wurde am 29. August ein 29-Jäh­ri­ger von einem 32-Jäh­ri­gen mit einem Mes­ser ange­grif­fen. Er erlitt Ver­let­zun­gen am Hals.

Der­ar­tige Sach­ver­halte führ­ten dazu, dass die Bun­des­po­li­zei am kom­men­den Wochen­ende ver­stärkt nach Schuss‑, Hieb‑, Stoß- und Stich­waf­fen sowie Mes­sern aller Art kon­trol­liert. Denn gefähr­li­che Gegen­stände aller Art sind laut Ord­nungs­ver­fü­gung der Bun­des­po­li­zei­di­rek­tion Sankt Augus­tin im Zeit­raum von Frei­tag (13. Okto­ber) 12.00 Uhr bis Sonn­tag (15. Okto­ber) 6.00 Uhr ver­bo­ten. Der Gel­tungs­be­reich umfasst den Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof mit sei­nen Gebäu­de­kom­ple­xen sowie den Gleis­an­la­gen. Die Ver­fü­gung gilt für alle Per­so­nen, die die­sen Gel­tungs­be­reich betre­ten oder sich in die­sem aufhalten.

Die Kon­troll­maß­nah­men am Wochen­ende sol­len vor­beu­gen, schüt­zen und sen­si­bi­li­sie­ren. Ein Zuwi­der­han­deln gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung wird eine Sicher­stel­lung von auf­ge­fun­de­nen gefähr­li­chen Gegen­stän­den zur Folge haben. Des Wei­te­ren kann ein Zwangs­geld in Höhe von 200 Euro ver­hängt werden.

Bestim­mun­gen und Aus­nah­men kön­nen der All­ge­mein­ver­fü­gung ent­nom­men wer­den. Sie ist auf der Inter­net­seite der Bun­des­po­li­zei (www.bundespolizei.de) sowie im Anhang die­ser Pres­se­mit­tei­lung zu fin­den. Die All­ge­mein­ver­fü­gung wird in den Bahn­hö­fen aus­ge­hängt und Laut­spre­cher­durch­sa­gen wer­den die Rei­sen­den über die geplante Maß­nahme informieren.