Stickstoffdioxid-Grenzwert wird seit drei Jahren an allen Messstellen eingehalten
Die Luftqualität hat sich in der Landeshauptstadt weiter verbessert. Seit drei Jahren werden die Stickstoffdioxid-(NO2)-Grenzwerte an allen Messstellen eingehalten. Die Feinstaub-(PM10)-Vorgaben werden bereits seit elf Jahren in Folge erfüllt.
“Einen maßgeblichen Einfluss daran haben die im aktuellen Luftreinhalteplan festgesetzten Minderungsmaßnahmen, welche die Landeshauptstadt gemeinsam mit der Rheinbahn umsetzt. Ziel des Luftreinhalteplans ist es, mit einem umfangreichen Bündel von Maßnahmen konsequent unter den vorgegebenen Grenzwerten von 40 Mikrogramm zu bleiben. Dabei übernimmt die Verkehrsinformation und die dynamische, umweltsensitive Verkehrssteurung eine Schlüsselrolle”, erklärt Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller.
Das Projekt VinDUS (Verkehrsinformation und Dynamische Umweltsensitive Verkehrssteurung) ist ein vom Bund gefördertes Modellvorhaben und wird seit Mai 2023 erfolgreich auf der Merowinger- und der Corneliusstraße im Realbetrieb eingesetzt. Je nach Witterungsbedingungen erlaubt das System durch angepasste Ampelschaltungen unterschiedliche Verkehrsmengen mit dem Ziel einer passgenauen NO2-Grenzwerteinhaltung.
“Wir sind auf einem guten Weg, die Stickstoffdioxid-Grenzwert-Überschreitungen in Düsseldorf endgültig hinter uns zu lassen — genauso, wie wir vor mehr als elf Jahren die damalige Problematik der Feinstaubüberschreitungshäufigkeit gelöst haben”, erläutert Umweltdezernent Jochen Kral.
Weitere Maßnahmen des aktuell gültigen Luftreinhalteplans haben mehrheitlich eine unterstützende Funktion. Für sie konnten im vergangenen Jahr gute Fortschritte verzeichnet werden, wie beispielsweise die Umsetzung von Tempo-30-Regelungen oder der Radwegeausbau und die wachsende Zahl von Abstellanlagen. Auch die neu errichteten Mobilitätsstationen und der barrierefreie Ausbau von Rheinbahnhaltestellen sowie die Umrüstung von Lichtsignalanlagen zur Beschleunigung von Bus und Bahn machen den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bzw. auf das Fahrrad attraktiver.
Hintergrund
Gemäß 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) sind pro Kalenderjahr 35 Tage gestattet, an denen der Feinstaub (PM10)-Tagesmittelwert von 50 µg/m3 überschritten werden darf. Betroffen waren damals die beiden verkehrlich hochbelasteten Messstellen Cornelius- und Dorotheenstraße. Dank spezifischer verkehrlicher Maßnahmen wie der Umweltzone sowie des Lkw-Routenkonzeptes gelang es, den Grenzwert dauerhaft einzuhalten. Nun jährt sich das Ereignis der erstmaligen Grenzwerteinhaltung zum elften Mal in Folge bei zugleich stetig sinkender Belastung.
Für Stickstoffdioxid (NO2) gilt entsprechend der 39. BImSchV ein Grenzwert für das Kalenderjahr von 40 µg/m3. Wie auch beim PM10 entwickelt sich die NO2-Belastung ebenfalls günstig: seit drei Jahren wird der NO2-Grenzwert an allen Düsseldorfer Messstellen eingehalten. Zudem konnten in 2022 an fast allen Düsseldorf Messstellen weitere Verbesserungen gegenüber der Belastung in 2021 registriert werden.